Überblick: Was Reisende für den Kroatien-Urlaub wissen sollten

Für den Urlaub in Kroatien gelten für die Einreise bestimmte Test- und Quarantäne-Regeln. Was Reisende für den Sommer in Kroatien wissen müssen.
Köln – Die Temperaturen steigen, die Inzidenzen sinken – und die Deutschen wollen in den Urlaub fliegen. Da die Reisebeschränkungen für den Sommerurlaub bereits gelockert wurden, steigen die Buchungsanfragen bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften rapide an. Zwar besteht noch immer eine Testnachweis- und Quarantäne-Pflicht, allerdings können Urlauber aus einem Risiko- und Hochinzidenzgebiet die Isolierung durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beenden. Neben Mallorca und Italien ist derzeit auch der Sommerurlaub in Kroatien sehr gefragt. Diese Reise- und Sicherheitshinweise gibt das Auswärtige Amt für Kroatien.
Kroatien nicht mehr als Risikogebiet eingestuft – Änderungen
Das Robert-Koch-Institut hat Kroatien seit dem 13. Juni nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Ausnahmen: Lediglich die Gespanschaft Zadar gelten noch immer als einfaches Risikogebiet. Vor Reisen in die übrigen Gebiete wird dann nicht mehr gewarnt, sondern nur noch abgeraten. Ein negativer Corona-Test ist weiterhin Pflicht (das gilt nicht für nachweislich Geimpfte oder Genesene).
Urlaub in Kroatien: Was muss vor Reiseantritt organisiert werden?
- Da bei der Einreise die Kontaktdaten der Urlauber für die Dauer des Aufenthalts registriert werden, empfiehlt es sich die Daten vorab online zu hinterlegen. Dadurch sollen lange Wartezeiten beim Grenzübertritt vermieden werden
- Für die Einreise ist eine negative Corona-Test-Bescheinigung, ein Impf-Zertifikat oder eine Genesenen-Bescheinigung notwendig
- Ausnahme: Reisende können alternativ unmittelbar nach der Ankunft einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest durchführen. Bis das negative Testergebnis vorliegt, müssen sie sich jedoch isolieren
- Hinweis: Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet
- Überblick zu allen wichtigen Reiseunterlagen
Kroatien: Was ist beim Corona-Test, Impf-Zertifikat oder Genesenen-Bescheinigung zu beachten?
- Corona-Test: Zugelassen sind entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden). Die Probeentnahme darf den zeitlichen Rahmen bis zur Ankunft am Grenzübergang nicht überschreiten
- Impf-Zertifikat: Die Bescheinigung über den Erhalt der zweiten Impfung – oder im Fall des Vakzins von Johnson&Johnson nur eine Impfdosis – muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Ausnahme: Die Einreise ist auch mit einer Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis des Pfizer- oder Moderna-Impfstoffs im Zeitraum vom 22. bis maximal 42. Tag nach der Impfung möglich. Bei der Erstimpfung mit Astra-Zeneca ist die Einreise im Zeitraum vom 22. bis maximal 84. Tag nach der Imfung möglich
- Genesenen-Bescheinigung: Ein positiver PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass sich die Person von einer Infektion mit dem Coronavirus erholt hat, ist für die Einreise erlaubt. Der Test muss allerdings in den letzten 180 Tagen durchgeführt worden sein und muss bei Grenzübertritt älter als elf Tage sein
Sommerurlaub in Kroatien: Welche Regeln gelten an den Flughäfen und im Flugzeug?
- Maskenpflicht gilt jederzeit
- Erlaubt sind ausschließlich OP-Masken, FFP2-Masken und Masken mit dem Standard KN95/N95
- Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Hygieneregeln einhalten
- Überblick zu den Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen Düsseldorf und Dortmund
Urlaub in Kroatien buchen: Was muss bei der Einreise beachten werden?
- Wer sich nicht online registriert hat, muss bei der Grenzkontrolle seine Kontakt- und Aufenthaltsdaten hinterlegen
- Die Anmeldung sowie die Corona-Test-Bescheinigung, das Impf-Zertifikat oder die Genesenen-Bescheinigung werden kontrolliert
Kroatien-Sommerurlaub: Welche Maßnahmen gelten für den Rückflug nach Deutschland?
- Für die Rückreise müssen sich Reisende online über das Einreiseportal der Bundesregierung anmelden
- Vor dem Abflug muss ein Corona-Test durchgeführt werden, dieser wird von den Airlines kontrolliert
- Ausnahme: Wer einen Genesenen-Nachweis oder einen Impf-Nachweis erbringen kann, ist von der Test-Pflicht befreit
- Es gilt eine Quarantäne-Pflicht
- Ausnahme: Wer direkt nach der Ankunft einen PCR-Test durchführt, kann die Quarantäne mit einem negativen Ergebnis vorzeitig beenden – dies gilt erst, wenn das Testergebnis im Einreiseportal an die zuständigen Behörden übermittelt wurde
Aufgrund der aktuellen Einreise- und Ausreise-Regeln sind Flüge nach Mallorca, Griechenland, Italien und in die Türkei bei den Deutschen besonders beliebt:
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für Mallorca
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für die Türkei
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für Italien
(jaw)
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Dieser Artikel wurde am 28. Juni aktualisiert. Ergänzung: Ab dem 13. Juni sind die meisten Regionen in Kroatien kein Risikogebiet mehr.