Langsames Internet: So können sich Kunden das Geld zurückholen

Ab dem 1. Dezember: Wenn das Internet zu langsam ist oder ganz ausfällt, können Kunden sich Geld zurückholen. Die Verbraucherzentrale erklärt wie.
Köln/Düsseldorf – Home-Office und die Videokonferenz bricht immer wieder ab – dieses Szenario haben in den vergangenen eineinhalb Jahren wahrscheinlich viele Beschäftigte erlebt. Aber auch, wenn der Videostream hängt oder die Internetseite zu langsam lädt, scheint die Geschwindigkeit des Internets zu langsam zu sein. In vielen Haushalten entpuppt sich das versprochene „High Speed“-Internet oft als leere Floskel. Aber was können die Kunden tun? Die meisten Verbraucher nehmen die Situation hin, ab dem 1. Dezember können Kunden jedoch dagegen vorgehen – und zum Beispiel die Zahlung kürzen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte Kunden haben und wie sie durchgesetzt werden.
Internetz zu langsam: Welche Rechte haben Kunden ab Dezember?
Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes bringt zahlreiche Verbesserungen für die Kundenrechte mit und tritt am 1. Dezember in Kraft. Folgende Vorteile bringt das neue Gesetz für Kunden:
- Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite
- Entschädigungen bei kompletten Telefon- und Internetausfällen, sofern der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behebt
- Kürzere Kündigungsfristen
- Verträge, die früher am Telefon abgeschlossen wurden, müssen durch die Verbraucher in Textform bestätigt werden
Geld zurück: Was kann man machen, wenn das Internet zu langsam ist?
Bevor Kunden den Vertragspartner kontaktieren, sollten sie mögliche Fehlerquellen ausschließen und die Geschwindigkeit über einen kängeren Zeitraum messen.
- Fehlerquellen ausschließen: Nicht immer liegt die Ursache für langsames Internet an der Leitung. Auch veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Cookies im Browser, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen.
- Geschwindigkeit messen: Um die tatsächliche Leistung der Internetleitung zu erfassen, bietet die Bundesnetzagentur eine App an, mit der die Geschwindigkeit der Datenübertragung gemessen wird. Kunden geben zunächst die Daten aus dem Tarif an, im Anschluss starten sie eine Messreihe: 20 Messungen verteilt auf zwei Tage sind erforderlich. Anschließend bewertet die App die Messdaten im Vergleich zum persönlichen Tarif.
Internet zu langsam: Ab wann kann ich meinen Vertrag kündigen?
Weicht die tatsächliche Leistung von dem Tarif ab, haben Betroffene zwei Möglichkeiten:
- Minderung: Kunden können ihre Zahlungen an den Anbieter kürzen – und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglichen Leistung abweicht. Wer beispielsweise 20 Euro im Monat für seinen Internetanschluss zahlt und nur 80 Prozent der vertraglich vereinbarten Leistung erhält, kann die Zahlungen auf 16 Euro mindern.
- Kündigung: Wer aufgrund der schlechten Leistungen den Anbieter wechseln möchte, hat ein Anrecht auf eine fristlose Kündigung. Voraussetzung: Dem Anbieter muss vorab eine Frist gesetzt werden, um die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Geld zurück: Was mache ich, wenn mein Internet komplett ausfällt? Störung
- Störung: Fällt das Internet komplett aus, haben Verbraucher das Recht auf eine „unverzügliche und unentgeltliche“ Behebung des Problems. Sollte diese länger als einen Kalendertag dauern, muss der Anbieter darüber informieren. Ab dem dritten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung steht Betroffenen eine Entschädigung zu.
Internet zu langsam: Was mache ich, wenn der Kundenservice nicht kommt?
- Kundenservice: Erscheint der Kundendienst oder Technikservice nicht zum vereinbarten Termin, muss ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden. Die Höhe beträgt 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts.
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