Neue Einreise-Regeln: Testpflicht ab dem 1. August – was Urlauber wissen müssen

Die Testpflicht für Reise-Rückkehrer gilt ab dem 1. August – für die Einreise nach Deutschland mit Flugzeug, Auto oder Bahn. Was Urlauber wissen müssen.
Düsseldorf/Berlin – Mitten in den Sommerferien ändern sich erneut die Einreise-Regeln für Rückkehrer nach Deutschland. Nachdem erst kürzlich die bestehende Einreise-Verordnung verlängert und durch eine Erleichterung für Virusvarianten-Gebiete ergänzt wurde, wird nun die Testpflicht bei Rückkehr erweitert – und gilt demnach für alle.
Die neue Regelung für die Test- und Nachweispflicht gilt ab dem 1. August und kommt damit schon deutlich früher als zunächst gedacht. Das Bundeskabinett hat dazu am Freitag (30. Juli) die entsprechende Verordnung beschlossen.
Neue Einreise-Verordnung gilt seit dem 28. Juli
Die neuen Einreise-Regeln sind seit dem 28. Juli in Kraft und gelten bis zum 10. September. Durch die erweiterte Test- und Nachweispflicht wurde die Einreise-Verordnung am 30. Juli erneut angepasst. Zusätzlich zur Test- und Nachweispflicht sieht die Neufassung vor, dass die Einstufung der „einfachen Risikogebiete“ entfällt. Demnach gibt es nur noch die Kategorien Hochinzidenz-Gebiet und Virusvarianten-Gebiet.
Neue Einreise-Regeln: Was umfasst die Änderung der Rückreise-Regeln?
Alle Einreisenden – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – sind verpflichtet, bei der Rückreise nach Deutschland vorweisen zu können, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Dies kann über drei Nachweise erfolgen:
- Corona-Test
- Impf-Nachweis
- Genesenen-Nachweis
Neue Einreise-Regeln: Für wen gilt die erweiterte Testpflicht bei Rückkehr?
Für Flugreisende greift bereits die generelle Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland, diese gilt für alle Urlauber aus Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet. Die erweiterte Testpflicht geht nun einen Schritt weitergehen und gilt für alle Reise-Rückkehrer – ganz gleich welches Verkehrsmittel.
- Die erweiterte Testpflicht gilt für alle Reise-Rückkehrer bei der Einreise nach Deutschland
- Einreise mit jedem Verkehrsmittel
- Der erweiterte Nachweis gilt für alle Einreisende ab zwölf Jahren
- Flugpassagiere
- Autofahrer
- Bahnfahrer
Einreise-Verordnung: Gibt es eine Ausnahme von der Testpflicht?
Grundsätzlich müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen – egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen.
- Das bedeutet: Es wird entweder ein Test oder ein Impf- oder Gesenen-Nachweis nötig
- Einreise aus Hochinzidenz-Gebiet: Nur mit Vorlage eines Tests, Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis – egal ob Flug, Auto- oder Bahnreise
- Einreise aus Virusvarianten-Gebiet: Es wird immer ein Testnachweis nötig – Nachweise als Geimpfter oder Genesener reichen dann bei der Rückkehr aus Virusvarianten-Gebieten nicht aus
- Hinweis: Für Grenzpendler gelten Sonderregelung
Einreise-Verordnung: Gilt die Testpflicht auf für Grenzpendler?
Zwar gilt die erweiterte Testpflicht für alle Einreisenden, allerdings sieht der Beschluss Sonderregelungen für „grenzüberschreitende Berufspendler“ vor.
- Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist
- Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise
- Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss deswegen bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne
Verschärfte Einreise-Regeln: Ab wann gilt es die erweiterte Testpflicht?
Nachdem es am Dienstag (28. Juli) vom Gesundheitsministerium hieß, die Testpflichten bei Einreise sollten „schnellstmöglich“ ausgeweitet werden, steht der Beschluss nun fest. So gilt die erweiterte Test- und Nachweispflicht schon ab dem 1. August.
- Die erweiterte Testpflicht gilt ab dem 1. August
Neue Einreise-Verordnung: Welche Corona-Tests sind erlaubt?
Die Regeln für die Testpflicht stimmen mit den aktuellen Angaben zur allgemeinen Testpflicht für Flugreisende überein. Nach der neuen Einreise-Verordnung gilt demnach folgendes für alle Einreisende:
- Als Testnachweis dient sowohl ein PCR-Test als auch ein Antigen-Test
- PCR-Test: Bei der Einreise nach Deutschland darf der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein
- Antigen-Test: Bei der Einreise nach Deutschland darf der Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ausnahme: Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden
Einreise-Regeln: Wird es bei der Testpflicht auch Grenzkontrollen geben?
Nach dem ersten Entwurf zur erweiterten Testpflicht hieß es, dass keine Grenzkontrollen geplant seien. Im aktuellen Beschluss gibt es dazu keine weiteren Hinweise. Folgendes hieß es seitens der Regierung nach dem ersten Entwurf:
- Allgemeine Grenzkontrollen seien nicht geplant
- Lediglich stichpunktartige Kontrollen könnten kommen
- Rückkehrer sollten die Nachweise jedoch bei der Einreise mitführen
- Bei Flugreise: Nachweise sollen vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen
- Bei Bahn-Reise: Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll die Vorlage der Nachweise auch während der Fahrt möglich sein
Mit der erweiterten Testpflicht soll das Infektionsgeschehen reduziert werden. Denn in vielen Urlaubsregionen steigen derzeit die Corona-Zahlen an. So gelten seit dem 27. Juli Spanien und die Niederlande als Hochinzidenz-Gebiet.
- Überblick zu den aktuellen Einreise-Regeln für Mallorca
- Überblick zu den aktuellen Einreise-Regeln für die Niederlande
- Überblick zu den aktuellen Einreise-Regeln für Kroatien
(jaw/dpa)
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 30. Juli inhaltlich ergänzt und aktualisiert. Neu: Weitere Details aus dem Referentenentwurf.