Sommerurlaub: Diese Hinweise sollten Fluggäste beachten – Überblick

Die Einreise- und Ausreisebedingungen sind abhängig vom jeweiligen Reisegebiet. Diese Hinweise des Auswärtigen Amtes sollten Fluggäste beachten.
Köln – Zahlreiche Einreise-Erleichterungen wurden bereits beschlossen. Urlauber können sich unter anderem durch einen freiwilligen PCR-Test von der Quarantänepflicht freitesten – zumindest, wer aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet kommt.
Da die bestehende Einreise-Verordnung Ende Juli ausläuft, hat das Bundeskabinett den Großteil der Rückreise-Regeln verlängert und die Quarantäne-Regeln angepasst. Die neue Einreise-Verordnung tritt ab dem 28. Juli in Kraft und gilt vorerst bis zum 10. September.
Durch die Impffortschritte und die sinkenden Inzidenzen steigen nun die Buchungsanfragen rapide an. Viele Deutsche buchen nun ihren Sommerurlaub und planen eine Reise nach Mallorca, Griechenland, Italien oder auch in die Türkei. Schon im Mai flog etwa ein Viertel aller Passagiere nach Mallorca. Dennoch sollten sich Reisende über die Einreise- und Ausreise-Bestimmungen informieren. Diese Reise- und Sicherheitshinweise gibt das Auswärtige Amt:
Spanien und die Niederlande sind Hochinzidenz-Gebiete
Die Niederlande und Spanien inklusive der Balearen-Inseln sind seit dem 27. Juli wieder als Hochinzidenz-Gebiet eingestuft.
Urlaub in der Corona-Krise: Was muss vor Reiseantritt organisiert werden?
- Ausschlaggebend für die Vorbereitungen ist das Zielland, denn je nach Reiseziel variieren die Einreise- und Rückreise-Bedingungen
- Einige Länder verlangen vor der Einreise eine Voranmeldung beziehungsweise Online-Registrierung sowie ein separates Einreiseformular
- Bei der Einreise verlangen die meisten Länder einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest
- Alternativ: Genesenen- oder Impf-Nachweis
- In einigen Ländern ist auch die Vorlage des digitalen Impfpasses möglich
- Überblick zu allen wichtigen Reiseunterlagen
Bei ersten Krankheitsanzeichen die Reise nicht antreten
Passagiere, die Krankheitssymptome aufweisen, oder mit einer erkrankten Person zusammen leben, sollten die Reise nicht antreten.
Sommerurlaub 2021: Beliebte Reiseziele im Überblick
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für Mallorca
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für Griechenland
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für Italien
- Überblick zu den Einreise- und Ausreise-Bestimmungen für die Türkei
Aktuelle Hinweise beim Auswärtigen Amt
Die Ländersuche des Auswärtigen Amtes gibt konkrete Hinweise zu den Einreise- und Ausreisebedingungen sowie zur Sicherheit in den einzelnen Regionen.
Reisen während der Corona-Krise: Was ist beim Corona-Test zu beachten?
- Reisende ab dem sechsten Lebensjahr benötigen ein Testergebnis
- Der Corona-Test darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen werden. Je nach Reiseland ist das Testergebnis auch 48 Stunden gültig.
- Der Test muss folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer, Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Verfahren und negatives Testergebnis
Urlaub während der Corona-Krise: Welche Regeln gelten an den Flughäfen?
- Maskenpflicht im gesamten Flughafen
- Erlaubt sind ausschließlich OP-Masken, FFP2-Masken und Masken mit dem Standard KN95/N95
- Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten
- Hygieneregeln einhalten
- Überblick zu den Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen Köln/Bonn und Flughafen Düsseldorf
Sommerurlaub planen: Welche Regeln gelten im Flugzeug?
- An Bord aller Flüge gilt die Maskenpflicht (ab dem sechsten Lebensjahr)
- Erlaubt sind ausschließlich OP-Masken, FFP2-Masken und Masken mit dem Standard KN95/N95
- Das Bordmenü ist meist nur eingeschränkt verfügbar
- Ausreichend Abstand einhalten
Corona-Regeln beim Verreisen: Was muss bei der Einreise beachtet werden?
- Die Einreisekontrollen sind abhängig vom Reiseziel
- In den meisten Fällen wird eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung und visuelle Kontrolle des Reisenden durchgeführt
- Das Einreiseformular, Online-Registrierung und der Corona-Test werden kontrolliert
- Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden
Urlaub während Corona-Krise: Welche Maßnahmen gelten für den Rückflug?
- Abhängig vom Urlaubsgebiet variieren die Einreise-Maßnahmen nach Deutschland
- Es gilt eine allgemeine Testpflicht für alle Reiserückkehrer. Das negative Testergebnis wird von den Airlines vor Abflug kontrolliert. Ausnahme: Wer einen Genesenen-Nachweis oder einen Impf-Nachweis erbringen kann, ist von der Test-Pflicht befreit
- Wer aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, muss in Quarantäne sich vor der Einreise nach Deutschland online über das Einreiseportal der Bundesregierung anmelden
- Ausnahme aus Risikogebiet: Urlauber, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können direkt nach der Ankunft einen PCR-Test durchführen und bei einem negativen Ergebnis die Isolierung vorzeitig beenden. Dies gilt allerdings erst, wenn das Testergebnis im Einreiseportal an die zuständigen Behörden übermittelt wurde
- Ausnahme aus Hochinzidenzgebiet: Reisende, die in einem Hochinzidenzgebiet Urlaub gemacht haben, müssen sich zunächst in Quarantäne begeben. Erst fünf Tage nach der Einreise können sie einen PCR-Test durchführen lassen. Sofern das Ergebnis negativ ist und im Einreiseportal übermittelt wurde, kann die Isolierung vorzeitig beendet werden
- Ausnahme Virusvariantengebiet: Die neue Quarantäne-Regel sieht vor, dass vollständig Geimpfte, die aus sogenannten Virusvariantengebieten einreisen, künftig ihre Quarantäne vorzeitig beenden können, wenn nachweisbar ist, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist. Das ist gemäß der neuen Verordnung dann der Fall, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) die Wirksamkeit gegen die Virusvariante festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gegeben hat.
- Für die Rückkehr aus einem Land, welches nicht mehr auf der Liste der Risikogebiete steht, entfällt die Quarantäne-Pflicht
Aufgrund der hohen Nachfrage hat Wizz Air die Strecke von Dortmund nach Mallorca ins Programm aufgenommen. Weiterführende Informationen finden Reisende auf der Website des Auswärtigen Amts und des Robert-Koch-Instituts. (jaw)
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 22. Juli inhaltlich ergänzt und aktualisiert:
- Ergänzung zur Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland (23. März)
- Ergänzung zur Prüfung des Verbots von Urlaubsreisen (25. März)
- Ergänzung zur Einführung der Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland (25. März)
- Ergänzung zur neuen Testpflicht für die Reiserückkehr (26. März)
- Ergänzungen zu den Reiseerleichterungen (1. Juni)
- Ergänzung zum digitalen Impfpass (28. Juni)
- Ergänzung zur neuen Einreise-Verordnung (22. Juli)