Garantie, Rückgabe und Gewährleistung: Diese neuen Rechte haben Käufer

Garantie, Gewährleistung und Rückgabe: Durch die neuen Gewährleistungsrechte haben Kunden mehr Ansprüche. Das neue Gesetz gilt seit Januar 2022.
Köln – Wer nach dem Kauf Mängel an einem Produkt feststellt, muss sich oft mit den Richtlinien und Anforderungen der Unternehmen herumschlagen. Seit Januar 2022 haben aber Käufer unter Umständen bessere Karten. Denn es gelten neue Gewährleistungsrechte, die es vor allem für Kunden einfacher machen. Was jetzt für Garantie, Gewährleistung und Rückgabe gilt.
Neue Gewährleistungsrechte beim Kauf
Durch die neuen Gewährleistungsrechte für Kaufverträge zwischen Unternehmen und Kunden werden die Vorgaben europaweit stärker vereinheitlicht. Das Gesetz setzt die EU-Warenkaufrichtlinie um, die insbesondere auch Regelungen zum Verkauf von Waren mit digitalen Elementen enthält. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Änderungen 2022: Das neue Gewährleistungsrecht im Überblick
- Erweiterung der Gewährleistung auf zwölf Monate
- Update-Verpflichtung bei digitalen Produkten (Software für Smartphone und Tablet)
- Digitale Produkte, die dauerhaft nutzbar sind, müssen mangelfrei bleiben (Navi-Daten)
- Eine Garantie-Erklärung muss Kunden zur Verfügung gestellt werden
- Bei einer Mangel-Rückgabe reicht der Sende-Nachweis aus, um den Preis erstattet zu bekommen
Mängel am Produkt: Gewährleistung erweitert – neues Gewährleistungsrecht 2022
Wenn Kunden Mängel an einem Produkt feststellen, ist der Ärger groß. Doch nun wurde das Gewährleistungsrecht ab dem 1. Januar 2022 erweitert. Das bedeutet: die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel am Produkt bereits beim Kauf vorlag, gilt nun ein ganzes Jahr.
- Ab 1. Januar 2022: Das Gewährleistungsrecht gilt zwölf Monate
- Bis Ende 2021: Das Gewährleistungsrecht betrug zuvor sechs Monate
Gewährleistung Produkte: Updates für Software von Smartphones und Tablets verpflichtend
Wenn die Software von Smartphones, Tablets und Co. veraltet, funktionieren die Geräte meist nicht mehr einwandfrei und sicher. Deshalb hat die Bundesregierung mit den neuen Gewährleistungsrechten eine „Update-Verpflichtung“ eingeführt.
- Für digitale Elemente gilt eine Verpflichtung zur Aktualisierung
- Das heißt: Update-Verpflichtung für Smartphone- oder Tablet-Software
Gewährleistung und Garantie 2022: Notebook, Navi-Verkehrsdaten und Co. müssen mangelfrei bleiben
Sofern eine „dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente“ zwischen Kunde und Unternehmen vereinbart wurden, gelten neue Sonderregelungen. Das heißt: Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die in der Ware enthaltene Software „mangelfrei sind und bleiben“. Laut Bundesregierung betrifft das unter anderem Notebooks, Verkehrsdaten in einem Navigationssystem und die Cloud-Anbindung für Spiele-Konsolen. „Sie enthalten integrierte und für einen bestimmten Zeitraum bereitgestellte Software-Anwendungen“, heißt es.
- Digitale Elemente von Waren müssen während des Bereitstellungszeitraumes mangelfrei bleiben
- Das betrifft: Notebooks, Navi-Verkehrsdaten und Cloud-Anbindungen von Konsolen
Änderungen 2022: Informationen zur Garantie und Gewährleistung muss bereitgestellt werden
Zusätzlich umfasst das neue Gewährleistungsrecht auch wichtige Ergänzungen zur Garantie. So müssen Kunden auf „einem dauerhaften Datenträger“ die Garantie-Erklärung vom Händler zur Verfügung stehen. Aus der Garantie-Erklärung muss hervorgehen, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten besteht und „die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist“, erklärt die Bundesregierung.
- Verkäufer müssen Kunden eine Garantie-Erklärung dauerhaft zur Verfügung stellen
- In dieser Garantie-Erklärung muss für die Kunden ersichtlich sein, dass die Garantie neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten besteht und diese kostenfrei sind
Gewährleistung und Garantie 2022: Geld muss schon bei Sende-Nachweis für Rückgabe erstattet werden
Wer ein Produkt wegen eines Mangels zurückgeben möchte, kommt nun schneller an sein Geld. Denn nun reicht es aus, wenn der Kunde den Nachweis vorlegt, dass das Produkt versandt wurde. Dann muss der Händler das Geld erstatten. Zuvor konnten Unternehmen den Kaufpreis erst erstatten, wenn die Ware beim Händler eingetroffen ist. Die Kosten für die Rücksendung muss in einem solchen Fall außerdem der Verkäufer tragen.
- Verkäufer müssen Produktmängeln den Kaufpreis erstatten, wenn der Kunde einen Sende-Nachweis vorlegt
- Dieser kann durch Vorlage eines Einlieferungsbelegs der Post oder eines anderen Transportunternehmens erfolgen
- Der Verkäufer muss in einem solchen Fall die Kosten für die Rücksendung zahlen
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