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Überblick zur Lockdown-Lockerung: Welche Läden dürfen öffnen?

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Von: Jana Wehmann

Ein Mann steht auf einer Leiter vor einem Bücherregal in einer Buchhandlung.
Die Corona-Regeln wurden gelockert und ermöglichen eine schrittweise Eröffnung im Einzelhandel. © Rolf Vennenbernd/dpa

Nach der Bund-Länder-Konferenz traten am 8. März die ersten Corona-Lockerungen im Einzelhandel in Kraft. Nach der Ministerpräsidenten-Konferenz gibt es weitere Entscheidungen.

Köln – Durch die Corona-Krise mussten die Deutschen auf das Bummeln in den Innenstädten lange verzichten. Dadurch haben viele Verbraucher ihr Shopping-Verhalten verändert und bestellen vermehrt online. Doch nun gab es Hoffnung: Obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs den Lockdown grundsätzlich bis zum 28. März verlängert haben, soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben.

Führen einzelne Lockerungen jedoch zu einem Anstieg der Neuinfektionen, wird die Notbremse gezogen und die erfolgten Schritte werden gestrichen. Dabei haben sich Bund und Länder auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Da die bundesweite Inzidenz bei 108 (Stand 23. März) liegt, könnte nun die Notbremse für den Einzelhandel in Kraft treten.

Da das Oberverwaltungsgericht NRW kurzzeitig die aktuellen Corona-Regeln kippte, beschloss die Landesregierung innerhalb von wenigen Stunden neue, verschärfte Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel.

Corona-Gipfel: Notbremse für den Einzelhandel tritt in Kraft – auch in NRW

Da die Wocheninzidenz seit Tagen über der 100-Marke liegt, könnte nun erstmals die Notbremse in Kraft treten. Die Folge: Das Termin-Shopping endet und der gesamte Einzelhandel – ausgenommen die Gartenmärkte – wird geschlossen.

Armin Laschet, NRW-Ministerpräsident, werde die Notbremse „eins zu eins“ so umsetzen, aktuell liegt die Inzidenz in NRW bei 109. Alle erfolgten Lockerungen wie die Öffnungen von Geschäften, Museen und Sportanlagen sowie das Einkaufen mit Termin werden zurückgenommen. Die Neuregelungen sollen ab Montag, 29. März, gelten. Bis dahin bleibe die bisherige Corona-Schutzverordnung gültig, sagt Laschet.

1. Öffnungsschritt im Lockdown: Die Lockerungen seit dem 1. März

Neben der bundesweiten Öffnung der Friseure gelten seit dem 1. März auch regionale Lockerungen. So wurden in einigen Bundesländern die Gartencenter und Gartenmärkte trotz der Corona-Krise bereits eröffnet.

2. Öffnungsschritt im Lockdown: Die Lockerungen ab dem 8. März

Nachdem jedes Bundesland selbst entschieden hatte, ob die Gartencenter öffnen dürfen, gilt ab dem 8. März nun eine bundeseinheitliche Regelung. Zusätzlich zu den Gartencentern dürfen auch Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Buchhandlungen ihre Läden für Verbraucher öffnen – und zwar unabhängig von der Inzidenz.

Obwohl die Regelung, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ohne Termin-Shopping öffnen durften, zwei Wochen lang in NRW galt, passte die Landesregierung nun die Corona-Maßnahmen an und verschärfte die Regeln. Ab sofort gilt für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte in NRW die Pflicht zur Terminvereinbarung und Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Damit reagierte das Land NRW auf ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches die Corona-Regeln für den gesamten Einzelhandel kippte.

3. Öffnungsschritt im Lockdown: Lockerungen ab dem 8. März nach Inzidenzwert

4. Öffnungsschritt im Lockdown: Lockerung frühestens ab dem 22. März nach Inzidenzwert

5. Öffnungsschritt im Lockdown: Lockerung frühestens ab 5. April

In NRW muss innerhalb von Einkaufszentren jedes Geschäft auf die entsprechende Höchstkundenzahl achten. Zudem soll ein Einlassmanagement eingeführt werden, um sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen vermieden werden, heißt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. März wurde der Lockdown bis zum 18. April verlängert und eine sogenannte „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ wurde eingeführt. Mit dieser Regelung steht nicht nur der schärfste Lockdown seit Pandemie-Beginn bevor, auch betreffen die Maßnahmen erstmalig die Öffnungszeiten der Supermärkte. Das nächste Treffen von Bund und Länder ist für den 12. April geplant. (jaw)

Dieser Artikel wurde zuletzt am 23. März inhaltlich ergänzt und aktualisiert:

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