Überblick zur Lockdown-Lockerung: Welche Läden dürfen öffnen?

Nach der Bund-Länder-Konferenz traten am 8. März die ersten Corona-Lockerungen im Einzelhandel in Kraft. Nach der Ministerpräsidenten-Konferenz gibt es weitere Entscheidungen.
Köln – Durch die Corona-Krise mussten die Deutschen auf das Bummeln in den Innenstädten lange verzichten. Dadurch haben viele Verbraucher ihr Shopping-Verhalten verändert und bestellen vermehrt online. Doch nun gab es Hoffnung: Obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs den Lockdown grundsätzlich bis zum 28. März verlängert haben, soll es je nach Infektionslage viele Öffnungsmöglichkeiten geben.
Führen einzelne Lockerungen jedoch zu einem Anstieg der Neuinfektionen, wird die Notbremse gezogen und die erfolgten Schritte werden gestrichen. Dabei haben sich Bund und Länder auf fünf Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geeinigt. Da die bundesweite Inzidenz bei 108 (Stand 23. März) liegt, könnte nun die Notbremse für den Einzelhandel in Kraft treten.
Da das Oberverwaltungsgericht NRW kurzzeitig die aktuellen Corona-Regeln kippte, beschloss die Landesregierung innerhalb von wenigen Stunden neue, verschärfte Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel.
Corona-Gipfel: Notbremse für den Einzelhandel tritt in Kraft – auch in NRW
Da die Wocheninzidenz seit Tagen über der 100-Marke liegt, könnte nun erstmals die Notbremse in Kraft treten. Die Folge: Das Termin-Shopping endet und der gesamte Einzelhandel – ausgenommen die Gartenmärkte – wird geschlossen.
Armin Laschet, NRW-Ministerpräsident, werde die Notbremse „eins zu eins“ so umsetzen, aktuell liegt die Inzidenz in NRW bei 109. Alle erfolgten Lockerungen wie die Öffnungen von Geschäften, Museen und Sportanlagen sowie das Einkaufen mit Termin werden zurückgenommen. Die Neuregelungen sollen ab Montag, 29. März, gelten. Bis dahin bleibe die bisherige Corona-Schutzverordnung gültig, sagt Laschet.
1. Öffnungsschritt im Lockdown: Die Lockerungen seit dem 1. März
Neben der bundesweiten Öffnung der Friseure gelten seit dem 1. März auch regionale Lockerungen. So wurden in einigen Bundesländern die Gartencenter und Gartenmärkte trotz der Corona-Krise bereits eröffnet.
2. Öffnungsschritt im Lockdown: Die Lockerungen ab dem 8. März
Nachdem jedes Bundesland selbst entschieden hatte, ob die Gartencenter öffnen dürfen, gilt ab dem 8. März nun eine bundeseinheitliche Regelung. Zusätzlich zu den Gartencentern dürfen auch Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Buchhandlungen ihre Läden für Verbraucher öffnen – und zwar unabhängig von der Inzidenz.
Obwohl die Regelung, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ohne Termin-Shopping öffnen durften, zwei Wochen lang in NRW galt, passte die Landesregierung nun die Corona-Maßnahmen an und verschärfte die Regeln. Ab sofort gilt für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte in NRW die Pflicht zur Terminvereinbarung und Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Damit reagierte das Land NRW auf ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches die Corona-Regeln für den gesamten Einzelhandel kippte.
3. Öffnungsschritt im Lockdown: Lockerungen ab dem 8. März nach Inzidenzwert
- Sofern die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, wird Termin-Shopping über Click & Meet im Einzelhandel möglich sein. Auch in Nordrhein-Westfalen soll ab 8. März das Einkaufen im gesamten Einzelhandel mit Termin und einem begrenzten Zeitfenster erlaubt sein. Die entsprechende Regelung bei einer „stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100“ kündigte das Gesundheitsministerium am Freitag an. Die Anzahl von Kunden ist jedoch begrenzt.
- Liegt die Wocheninzidenz unter 50, kann der gesamte Einzelhandel öffnen. Dabei müssen sich die Betriebe an die Begrenzung von zehn beziehungsweise 20 Quadratmetern pro Kunde halten.
4. Öffnungsschritt im Lockdown: Lockerung frühestens ab dem 22. März nach Inzidenzwert
- Bei einer stabilen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 kann die Gastronomie den Außenbereich öffnen – allerdings nur mit Terminbuchung. Sitzen dabei an einem Tisch Personen aus mehreren Haushalten, ist ein negativer tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest nötig. Die Wiedereröffnung der Außengastronomie stellt auch das Land NRW ab dem 22. März bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz unter 100 in der neuen Coronaschutz-Verordung in Aussicht.
- Liegt die Wocheninzidenz unter 50, ist die Eröffnung der Außengastronomie möglich. Ein negatives Testergebnis muss nicht mehr vorgelegt werden.
5. Öffnungsschritt im Lockdown: Lockerung frühestens ab 5. April
- Frühestens ab dem 5. April kann der Einzelhandel sogar schon bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 seine Türen öffnen – und zwar ganz ohne Termin.
In NRW muss innerhalb von Einkaufszentren jedes Geschäft auf die entsprechende Höchstkundenzahl achten. Zudem soll ein Einlassmanagement eingeführt werden, um sicherzustellen, dass im Innenbereich Warteschlangen vermieden werden, heißt es in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Bei der Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. März wurde der Lockdown bis zum 18. April verlängert und eine sogenannte „Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“ wurde eingeführt. Mit dieser Regelung steht nicht nur der schärfste Lockdown seit Pandemie-Beginn bevor, auch betreffen die Maßnahmen erstmalig die Öffnungszeiten der Supermärkte. Das nächste Treffen von Bund und Länder ist für den 12. April geplant. (jaw)
Dieser Artikel wurde zuletzt am 23. März inhaltlich ergänzt und aktualisiert:
- Ergänzung um Details aus der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (5. März)
- Ergänzung zur drohenden Notbremse (22. März)
- Ergänzung zu den verschärften Corona-Regeln für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte (22. März)
- Ergänzung zu den Beschlüssen des Corona-Gipfels vom 22. März (23. März)