Verträge kündigen ist jetzt leichter – was Sie über den Kündigungsbutton wissen müssen

Auf Homepages, auf denen kostenpflichtige Verträge abgeschlossen werden können, muss jetzt ein klar sichtbarer Kündigungsbutton angezeigt werden.
Köln – Wer kennt es nicht: Man hat einen Vertrag beim Fitnessstudio abgeschlossen, geht aber bereits seit Monaten nicht mehr hin – und zahlt trotzdem noch weiterhin fleißig Gebühren. Man ist ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo eingegangen, liest aber gar nicht mehr so wirklich in dem Magazin. Oder hat einen aus heutiger Sicht viel zu teuren Handyvertrag abgeschlossen – und ist nun zu faul, den bürokratischen Aufwand einer Kündigung auf sich zu nehmen. All diese Probleme sollen ab dem 1. Juli behoben – oder zumindest die Kündigung dieser Verträge vereinfacht werden.
Kündigungsbutton für Online-Verträge – wie funktioniert das?
- Was? Kündigungsbutton auf Homepages und in Apps, wo zahlungspflichtige Abonnements abgeschlossen werden können
- Wann? ab 1. Juli 2022 deutschlandweit, somit auch in NRW
- Warum? So soll der Prozess der Vertragskündigung übersichtlicher und gleichzeitig vereinfacht werden. Auf dem Button muss die Aufschrift „Verträge hier kündigen“ oder „jetzt kündigen“ zu sehen sein.
- Was ist mit Kündigungsfristen? Darauf hat der Button keinen Einfluss. Es gelten weiterhin die Fristen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.
- Bekomme ich eine Bestätigung? Ja, der Vertragspartner muss die durch den Klick auf den Button eingegangenen Kündigung sofort in Textform bestätigen.
Mit dem sogenannten Kündigungsbutton, den solche Dienstleister ab Beginn des neuen Monats einführen müssen. Dafür sorgt das dann einsetzende „Gesetz über faire Verbraucherverträge“. Denn Verträge bei einem Online-Angebot, Fitnessstudio, Streaming-Dienst etc. abzuschließen, ist leicht – die Aufkündigung jedoch meist unnötig kompliziert. „Wenn ein Unternehmen über eine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss künftig auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite auch wieder zu kündigen“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Kündigungsbutton wird eingeführt: „Verträger hier kündigen“ oder „jetzt kündigen“
Konkret sieht das so aus, dass ab dem 1. Juli auf betroffenen Internetseiten und in beispielsweise kostenpflichtigen Apps somit ein gut sichtbarer Kündigungsbutton eingebaut wird. Auf diesem muss sich gemäß Paragraf 312 k neue Fassung BGB die Aufschrift „Verträge hier kündigen“ oder „jetzt kündigen“ klar erkennbar und zu lesen sein. Doch keine Sorge für diejenigen, die ihre Kündigungen künftig lieber weiterhin in Papierform durchführen möchten: Das bleibt natürlich weiterhin möglich. Bei dem Button handelt es sich sozusagen um ein zusätzliches Angebot, den Prozess zu vereinfachen.
Kündigungsbutton im Internet – was passiert mit Kündigungsfristen?
Was die Kündigungsfristen angeht, gilt: Wer auf den „jetzt kündigen“-Button drückt, kann sich sicher sein, dass die Kündigung sofort beim Vertragspartner eingeht zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollzogen wird. Auf eine möglicherweise Verkürzung oder Verlängerung von Kündigungsfristen hat der Button keinen Einfluss, es gelten die bei Vertragsabschluss vorgegebenen Richtlinien. Das Unternehmen muss den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. (mo) Fair und unabhängig informiert, was in Köln passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.