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Feiertag an Weltfrauentag 2023: Haben die Bäckereien geöffnet?

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Von: Lea Creutzfeldt

Ein Bäcker holt frisch gebackene Brötchen aus dem Ofen.
In Berlin ändern sich wegen des Weltfrauentags die Öffnungszeiten der Bäckereien (Symbolbild). © Westend61/IMAGO

Der Weltfrauentag setzt sich für Gleichberechtigung von Frauen ein. Doch nicht überall ist der 8. März ein Feiertag. Wie öffnen Bäckereien am Feiertag?

Köln – Am Mittwoch, dem 8. März 2023, ist es wieder so weit. Der alljährliche internationale Frauentag, auch Weltfrauentag genannt, wird gefeiert. Dabei wird bereits seit dem Jahr 1911 für die Rechte und gegen die Diskriminierung von Frauen demonstriert. Doch obwohl der internationale Frauentag in ganz Deutschland gefeiert wird, gibt es bei der Frage, ob der Frauentag ein gesetzlicher Feiertag ist, deutschlandweit einige Unterschiede.

Weltfrauentag am 8. März 2023 ist nur in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag

In fast allen deutschen Bundesländer ist der Weltfrauentag ein ganz normaler Arbeitstag. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist dies anders. In der Hauptstadt gilt der Frauentag seit Januar 2019 als gesetzlicher Feiertag, in Mecklenburg-Vorpommern ist der 8. März im Jahr 2023 erstmals ein gesetzlicher Feiertag. Das heißt, zahlreiche Geschäfte bleiben geschlossen und viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben am 8. März frei.

Da der Weltfrauentag am 8. März in Nordrhein-Westfalen ein normaler Arbeitstag ist, haben auch die Bäckereien sowie alle anderen Geschäfte in diesen Bundesländern regulär geöffnet.

Weltfrauentag 2023: Dürfen Bäckereien am Feiertag öffnen?

In Berlin ist der Weltfrauentag ein gesetzlicher Feiertag und daher haben die Geschäfte geschlossen, doch für Bäckereien und einige andere Läden gibt es eine Ausnahme. Laut Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen „Verkaufsstellen mit einem besonderen Sortiment“ auch an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 16 Uhr geöffnet sein. Zum sogenannten besonderen Sortiment zählen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren sowie Milch und Milcherzeugnisse. Ähnliches gilt laut ‚Gesetz über die Ladenöffnungszeiten‘ auch in Mecklenburg-Vorpommern: Dort ist der Verkauf an „Sonn- und gesetzlichen Feiertagen höchstens für fünf Stunden für die Abgabe von Bäcker- oder Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnissen, Reiseandenken, Tabakwaren, Blumen sowie Zeitungen und Zeitschriften zugelassen“.

Außerdem dürfen sogenannte „Besondere Verkaufsstellen“ wie Tankstellen, Apotheken oder Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Flughäfen und Reisebusterminals an Sonn- und Feiertagen öffnen. Zudem dürfen Verkaufsstellen, die für den Bedarf von Touristen ausschließlich Andenken, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiseführer, Tabakwaren, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke, Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten, von 13 bis 20 Uhr öffnen. (lc) Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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