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Air Defender: Diese Rechte haben Fluggäste bei einem Flugverbot

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Von: Mick Oberbusch

Infolge des Manövers Air Defender 2023 kann es zu Beeinträchtigungen der zivilen Luftfahrt kommen. Welche Rechte haben Passagiere dann?

Köln – Am 12. Juni beginnt mit Air Defender 2023 die bis dato größte Luftoperationsübung seit Bestehen der NATO im deutschen Luftraum. Das teilt die Bundeswehr auf ihrer Homepage mit. Etliche Militär-Flugzeuge werden am Manöver Air Defender 2023 teilnehmen – was die Frage aufwirft, ob infolge des Manövers Air Defender 2023 Beeinträchtigungen im zivilen Luftverkehr zu erwarten? 24RHEIN hat beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) nachgefragt – und erfahren, welche Rechte Fluggäste haben, wenn ihr Flug von dem Militärmanöver beeinflusst ist.

Manöver Air Defender 2023 „wird nicht ohne Beeinträchtigungen des zivilen Luftverkehrs ablaufen“

Alle Infos zur Übung Air Defender 2023

Wann findet Übung statt? Vom 12. bis 23. Juni 2023

Welche 25 Nationen sollten teilnehmen? Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich

Von welchen Stützpunkten starten die teilnehmenden Maschinen? Hauptsächlich aus Jagel/Hohn (Schleswig-Holstein), Wunstorf (Niedersachsen), Lechfeld (Bayern), Spangdahlem (Rheinland-Pfalz), Volkel (Niederlande) und Čáslav (Tschechien)

„Auch wenn die Deutsche Flugsicherung angekündigt hat, durch Planung und Information an die Airlines Flugstreichungen vermeiden zu wollten, rechnen wir damit, dass es nicht ohne Beeinträchtigungen des zivilen Luftverkehrs und seiner Flugrouten ablaufen wird“, teilt Sprecherin Karolina Wojtal auf Nachfrage mit. „Dies liegt vor allem daran, dass der deutsche Luftraum sowieso schon sehr stark frequentiert/eng getaktet ist und auf jede Störung empfindlich reagiert. Außerdem handelt es sich um die bisher größte Luftübung dieser Art für die der deutsche Luftraum in unterschiedlichen Zonen für mehrere Stunden am Tag gesperrt wird.“

Manöver Air Defender 2023: Was kann ich tun, wenn mein Flug deshalb ausfällt?

Doch es könnte noch schlimmer kommen: „Passagiere, die für die zwölf fraglichen Tage eine Flugreise planen, müssen wegen des zu erwartenden Gedränges am Himmel über Europa davon ausgehen, dass es Verspätungen und sogar Annullierungen geben wird“, so Wojtal. Doch welche Rechte haben Passagiere in so einem Fall? Bei Flugausfall oder Verspätung haben Flugpassagiere, sofern die Fluggastrechteverordnung anwendbar ist (gilt für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen, sowie für alle Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat) grundsätzlich folgende Rechte:

Bei den Ansprüchen auf Erstattung des Ticketpreises, dem Anspruch auf anderweitige Beförderung und den Betreuungsleistungen mache es keinen Unterschied, ob der Flug infolge des Militärmanövers ausfällt oder sich verspätet, oder aus anderen Gründen. „Der Unterschied liegt in der Beurteilung, ob es sich um sogenannte außergewöhnliche Umstände handelt und aus diesem Grund kein Anspruch auf Ausgleichsleistung besteht. Vereinfacht gesagt, die Fluggesellschaft hat die Verspätung oder den Flugausfall nicht zu verantworten“, erklärt Wojtal. Als außergewöhnliche Umstände gelten laut EU-Fluggastrechteverordnung unter anderem schlechte Wetterbedingungen, Streiks (einzelfallabhängig) oder Notlandungen (z. B. nach medizinischen Zwischenfällen).

Air Defender 2023 als „außerordentlicher Umstand“ – macht dies eine Ausgleichszahlung möglich?

„Air Defender an sich wird sicherlich ein solcher außerordentlicher Umstand sein, auf welchen sich die Fluggesellschaften bei Flugunregelmäßigkeiten berufen können. Aber: die Airlines können sich nicht einfach darauf zurückziehen, sondern müssen in einem solchen Fall darlegen, was sie Zumutbares getan haben, um die Flugunregelmäßigkeiten hieraus zu vermeiden oder weniger schlimm für die Passagiere ausfallen zu lassen. Letzteres könnte als Ansatzpunkt dienen, bei der Fluggesellschaft doch zu einer Ausgleichszahlung zu kommen“, führt Wojtal aus. (mo) Fair und unabhängig informiert, was in Köln passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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