9-Euro-Ticket: Was Studenten wissen müssen – Rückerstattung, Semesterticket
Auch Studierende sollen durch das 9-Euro-Ticket entlastet werden. Aber wie läuft die Rückerstattung an den Universitäten in NRW ab?
Köln – Mit dem 9-Euro-Ticket bekommen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Ein Luxus, den alle Studierende zumindest regional bereits kennen. Wer an einer Universität in Deutschland eingeschrieben ist, muss einen Semesterbeitrag bezahlen. Ein großer Anteil des Beitrages, der je nach Uni zwischen 250 Euro und 350 Euro kostet, zahlen Studenten für eine vergünstigte, sechs Monate gültige Fahrkarte.
9-Euro-Ticket | |
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Start: | 1. Juni 2022 |
Ende: | 31. August 2022 |
Auch Studierende sollen vom 9-Euro-Ticket profitieren. Doch wie läuft das konkret ab? Wird der Anteil für die Fahrkarte einfach mit den 27 Euro (Preis für drei Monate) verrechnet und überwiesen? Oder müssen Studenten selbst etwas tun? 24RHEIN hat bei den großen Universitäten in Nordrhein-Westfalen nachgefragt.
9-Euro-Ticket für Studenten: Wie läuft die Rückerstattung in NRW?
Für alle Studierende in ganz NRW gilt gleichermaßen: Sie müssen sich das 9-Euro-Ticket NICHT extra kaufen. Denn alle Semestertickets werden automatisch um die Leistung des 9-Euro-Tickets erweitert. Das heißt, man kann vom 1. Juni bis 31. August mit dem NRW-Semesterticket den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen.
- RWTH Aachen: Die Studierenden an der Aachener Uni werden circa 70 Euro erstattet bekommen, teilte die Asta am Montag (23. Mai) mit. Wie genau das aber passieren soll, „steht noch nicht fest“. Man könne zwar abstrakt überlegen, wie die Erstattung technisch ablaufen soll, sagte Uni-Sprecher Thorsten Karbach. Ob die Studenten selbst aktiv werden müssen, sei allerdings noch völlig unklar.
- Universität Bielefeld: Mehr Klarheit gibt es breits für die Studierenden in Bielefeld. Diese werden eine „Gutschrift oder Erstattung in Höhe von 77,52€“ erhalten, teilte eine Asta-Sprecherin auf 24RHEIN-Anfrage mit. Das Geld soll bei der Wiedereinschreibung ins kommende Wintersemester (2022/23) angerechnet werden. Im Falle einer Exmatrikulation im aktuellen Sommer-Semester wird der Betrag „auf Antrag“ entweder voll oder anteilig erstattet.
- Universität Bochum: An der Ruhr-Universität in Bochum bekommen die Studierenden nach der Rückmeldung (Zahlung des Sozialbeitrags) für das Wintersemester 2022/23 Geld zurückerstattet. Der genaue Betrag wird aus der Differenz zwischen dem Preis für das 9-Euro-Ticket und für das gewöhnliche Semesterticket errechnet. Laut dem Pressesprecher Arne Dessaul sollen Studierende dadurch 79,98 Euro zurückerhalten. Für den Fall, dass man exmatrikuliert wird, kann man die Rückerstattung beim Asta beantragen.
- Universität Bonn: Man sei derzeit im Gespräch, wie und in welcher Höhe Bonner Studenten entlastet werden, sagt Sprecher Andreas Archut. Der Hintergrund ist, dass nicht die Uni Bonn, sondern die Asta der Vertragspartner des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg ist. Die Uni selbst ziehe nur die Beiträge für die Mobilitätsangebote mit dem Semesterbeitrag ein. Sobald die Universität Bonn erfährt, „wie die Entscheidung über die Höhe und die Modalitäten der Erstattung ausgefallen ist“, möchte man dies öffentlich kommunizieren.
- TU Dortmund: Bei der Technischen Universität Dortmund ist bisher nur klar, dass Studierende einen Teil des Semesterbeitrages zurückbekommen. „Es wird nur noch verhandelt, wie genau das ablaufen wird“, sagt die Asta.
- Universität Düsseldorf: Studenten der Heinrich-Heine-Universität müssen sich noch etwas gedulden. „Wir erarbeiten zurzeit gemeinsam mit der Rheinbahn und dem Asta eine möglichst unbürokratische, digital unterstützte Lösung für die Rückzahlung“, sagt Sprecher Achim Zolke. Laut der Asta sollen noch diese Sommersemester „die Differenz zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem Semesterticket (für die drei Monate) an Studierende überwiesen werden“.
- Universität Duisburg-Essen: Die Studierenden der Universität an Rhein und Ruhr werden 79,53 Euro zurückerhalten, teilte der Asta-Vorsitz auf 24RHEIN-Anfrage mit. Der Ablauf der Rückerstattung sei aktuell aber noch in Planung. „Der Wunsch ist, dass die Rückerstattung von der Universität getätigt wird und alle Studierenden das Geld auf ihr Konto überwiesen bekommen“, heißt es weiter. Die Asta wartet zwar noch auf Rückmeldung der Universität, man sei aber „positiv gestimmt, dass dies so funktionieren wird“. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass man während des Aktionszeitraumes an der UDE eingeschrieben ist.
- Universität Köln: Auch an der Uni Köln gibt es mittlerweile etwas Klarheit. Aktuell sei geplant den Semesterbeitrag für das laufende Sommersemester „rückwirkend zu senken“, erklärte Asta-Vorsitzender Ben Himmelrath gegenüber 24RHEIN. Der Betrag soll dann auf dem Studi-Konto eingehen und – insofern man sich die Summer nicht auszahlen lässt – einfach bei der nächsten Rückmeldung für das Wintersemester 2022/23 verrechnet werden. Der Betrag liegt bei 72,51 Euro. „Der Plan ist zwar noch nicht final, aber es sieht gut aus, dass das klappt“, sagt Himmelrath.
- TH Köln: An der Technische Hochschule in Köln wird das Thema derzeit „evaluiert“, sagte ein Asta-Sprecher gegenüber 24RHEIN. Aktuell sei nur klar, dass „an eine Rückerstattungsmöglichkeit für Studierende gearbeitet wird“. Jedoch sei noch nicht absehbar, wie diese genau aussieht.
- Universität Münster: Auch an der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster sollen „definitiv“ alle Studierende eine „anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrages“ bekommen, sagt eine Asta-Sprecherin auf 24RHEIN-Anfrage. Die genaue Summe sei aktuell aber „noch nicht bekannt“. Studierende, die nach dem Sommersemester exmatrikuliert werden, sollen den Betrag direkt erstattet bekommen. Für alle anderen sei das Vorgehen zwar „noch nicht abschließend geklärt“, jedoch vermutet die Asta, dass die „in einem zukünftigen Semester“, einen geringeren Semesterbeitrag zahlen müssen.
- Universität Siegen: Die Situation ist für Studierende in Siegen ebenfalls noch unklar. Die Asta ist nach eigenen Angaben schon seit einigen Wochen mit dem Studierenden Service-Center und den Verkehrsbetrieben in Kontakt, um eine „umsetzbare Lösung zu finden“. Jedoch soll es „zeitnah“ mehr Details geben.
- Universität Wuppertal: An der Bergischen Universität in Wuppertal hat der Vorsitzende des Asta, Joshua Gottschalk, schon mal eine mögliche Höhe der Rückerstattung genannt: „Der Betrag beläuft sich nach unserer Rechnung auf ungefähr 80 Euro.“ Doch viel mehr Informationen gibt es noch nicht. „Wir wissen es selber noch nicht“, sagt Gottschalk. Es müsse vor allem noch geklärt werden, wer für die Rückerstattungen genau zuständig ist, wie dies technisch umgesetzt wird und wer die Kosten für die Rückerstattung trägt.
9-Euro-Ticket für Studenten: Auch Fernreisen sind möglich

9-Euro-Ticket: Auch eine Option für den Urlaub?
Mit dem geplanten 9-Euro-Ticket kann jeder in Deutschland vom 1. Juni bis 31. August 2022 für nur 9 Euro monatlich Bus und Bahn fahren. Das Ticket gilt zwar nur im Nah- und Regionalverkehr, aber weite Reisen sind damit trotzdem möglich. So können mit einigen Umstiegen beispielsweise auch beliebte Strecken wie Köln – Hamburg oder München – Berlin mit dem 9-Euro-Ticket zurückgelegt werden. Selbst beliebte Urlaubsziele, wie Sylt, Rügen oder der Bodensee, sind mit dem 9-Euro-Ticket erreichbar.
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Dieser Text wird laufend aktualisiert.