Zug wegen Sturm ausgefallen – was kann ich jetzt tun?

Wegen des Sturms fahren die Züge der Deutsche Bahn in NRW nur mit Einschränkung. Das führt deutschlandweit zu Ausfällen und Störungen. Was gilt nun?
Köln/Düsseldorf – Sturm „Hendrik“ und Sturm „Ignatz“ wüten über Nordrhein-Westfalen. Währen die Stadt Köln bereits eine Sturmwarnung ausgesprochen hat, legen die Orkanböen nun auch Teile des Verkehrs lahm. Auch die Deutsche Bahn zieht Konsequenzen. Der gesamte Fernverkehr in NRW wurde am Donnerstagvormittag eingestellt. Doch das bedeutet nicht nur Zugausfälle für Reisende in NRW, sondern in ganz Deutschland. Was können Reisende jetzt machen? Welche Rechte haben Bahn-Passagiere?
Deutsche Bahn | |
---|---|
Branche | Eisenbahnunternehmen |
Gründung | 1994 |
Störung Deutsche Bahn: Warum fällt die Bahn aus?
Über NRW ziehen zwei schwere Herbststürme. Neben Köln ist auch der Kreis Euskirchen schwer betroffen, dort können Bäume entwurzeln. In Bonn sind bereits Bäume auf die Gleise gefallen. Deshalb steht der Fernverkehr in Nordrhein-Westfalen still – und das wirkt sich bundesweit auf den Verkehr aus. Das bedeutet: Zahlreiche Züge der Deutschen Bahn fallen in ganz Deutschland aus. Da die Züge in und aus NRW nicht mehr verkehren, kann die DB einige Zugverbindungen nicht aufrecht halten.
Zugausfall Deutsche Bahn: Welche Rechte habe ich? Was passiert, wenn mein Zug ausfällt?
Sollte ein Zug ausfallen oder über eine Stunde verspätet sein, haben Reisende folgende Rechte. Sie können wählen aus:
- Das Geld zurückfordern
- Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt
- Rückfahrt bei nächster Gelegenheit
Grundsätzlich sollten sich Reisende informieren, welche Züge betroffen sind. Die Fahrplanauskunft der Bahn liefert aktuelle Infos online oder per App. Auf diesem Weg werden auch alternative Verbindungen, beispielsweise mit dem Nah- und Regionalverkehr, vorgeschlagen.
Deutsche Bahn Störung wegen Sturm: Wie bekomme ich das Geld für mein Ticket zurück? Sturm
Wer nun am Bahnhof steht und wegen eines Zugausfalls nicht mehr weiterkommt, sollte folgendes beachten:
- Belege sammeln: Wenn Fahrgäste mit der gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, sollten sie Belege sammeln, bevor sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen
- Verspätsbescheinigung unterzeichnen lassen: Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitern des Unternehmens bestätigen zu lassen und hat dafür entsprechende Verspätungsbescheinigungen vorbereitet
- Fotos von Anzeige-Tafeln und Screenshots machen: Betroffene können aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von einer Information in der App oder auf der Internetseite der Deutschen Bahn machen, auf denen die Verspätung oder der Ausfall des Zugs stehen
- Hinweis: Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Betroffene anschließend die Reise reklamieren
Störung und Ausfall Deutsche Bahn: Ab wann gibt es Entschädigung?
Die EU-Fahrgastrechtsverordnung regelt die entsprechenden Entschädigungen, die die Deutsche Bahn bei einem Zugausfall oder Verspätung zahlen muss. Wie hoch die Entschädigung letztlich ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab.
- Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung
- Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent
- Ab einer absehbaren Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Ticketpreis zurückverlangen
Deutsche Bahn Störung Sturm: Wie bekomme ich mein Geld von der Deutschen Bahn zurück?
Wer sein Geld von der Deutschen Bahn zurückfordern möchte, hat mehrere Möglichkeiten. In jedem Fall müssen Reisende jedoch das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und mit Belegen unterstützen. Mit dem Fahrgastrechte-Formular bekommen Reisende bei Sturm wie folgt das Geld zurück:
- Online über das Kundenkonto auf der Website der Deutschen Bahn und im DB Navigator
- Mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post oder vor Ort abgeben
Deutsche Bahn Ausfall: Wie bekomme ich das Geld für eine Taxi-Fahrt wieder?
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor Sturmböen und empfiehlt, Zuhause zu bleiben. Wer nun aber dennoch unterwegs ist und wegen des Ausfalls auf ein Taxi umsteigen möchte, bekommt nicht in jedem Fall das Geld zurück. So geht’s:
- Nur wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nachts liegt und Reisende mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden, muss das Bahnunternehmen die Kosten für eine Taxifahrt bis maximal 80 Euro erstatten
- Das Gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und Reisende ihr Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen
Deutsche Bahn Sturm Störung: Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich mein Auto nehme?
- Wer auf das eigene Auto umsteigt, kann sich die Kosten nicht von der Deutschen Bahn erstatten lassen
(jaw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren