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49-Euro-Ticket im ICE: Wann gilt das Deutschlandticket auch im Fernverkehr?

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Von: Jonah Reule

Zugreisende können mit dem 49-Euro-Ticket ab Mai 2023 alle Züge des Nah- und Regionalverkehrs nutzen. In ICE und Fernverkehr gelten spezielle Regeln.

Köln – Das 49-Euro-Ticket kommt als Nachfolger des 9-Euro-Tickets und soll erneut bundesweit gelten. Mit dem neuen ÖPNV-Abo können viele, aber nicht alle Busse und Bahnen genutzt werden. In welchen Zügen das Deutschlandticket gilt – und in welchen nicht.

ICE, IC, EC: 49-Euro-Ticket gilt grundsätzlich nicht im Bahn-Fernverkehr

Klar ist bereits, dass das 49-Euro-Ticket bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr gelten wird. Das bedeutet, dass alle Züge der lokalen Nahverkehrsunternehmen, wie etwa der KVB genutzt werden dürfen. Außerdem können alle Regionalzüge bundesweit genutzt werden. Das Deutschlandticket gilt jedoch für alle Züge nur in der 2. Klasse. Wer erster Klasse reisen möchte, benötigt auch dann ein entsprechendes Ticket. Im Fernverkehr wird das 49-Euro-Ticket nicht gelten. Für Reisen mit dem ICE wird weiteres ein ICE-Ticket gebraucht, erklärt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Ebenso ausgeschlossen sind Fahrten mit privaten Verkehrsunternehmen wie FlixTrain.

49-Euro-Ticket: Bei Verspätung sind Fahrten im Fernverkehr (ICE) trotzdem möglich

Obwohl das 49-Euro-Ticket nur im Nah- und Regionalverkehr gelten soll, gibt es trotzdem die Möglichkeit, mit dem Ticket in einem Zug des Fernverkehrs zu fahren. Hierfür müssen aber gewisse Bedingungen erfüllt sein. Voraussetzung dafür ist eine Verspätung eines Zugs aus dem Nah- beziehungsweise Regionalverkehr, mit dem man reisen möchte. Hat der gewählte Zug eine Verspätung von mindestens 20 Minuten, dann greift die Mobilitätsgarantie in Nordrhein-Westfalen, so die Deutsche Bahn.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum 49-Euro-Ticket

Rund um das Deutschlandticket sind viele Dinge noch ziemlich unklar. 24RHEIN beantwortet die wichtigsten Fragen zum 49-Euro-Ticket.

Konkret bedeutet das, dass jeder Fahrgast mit einem 49-Euro-Ticket das Recht hat, mit einem ICE oder anderen Zug des Fernverkehrs zu fahren, sobald sein ursprünglich gewählter Zug oder Bus eine Verspätung von 20 Minuten hat. Wer sich dazu entschließt, stattdessen mit einem Zug des Fernverkehrs zu fahren, muss sich jedoch zunächst ein gültiges Ticket besorgen. Die Kosten können im Rahmen der geltenden Fahrgastrechte beim zuständigen Verkehrsunternehmen eingereicht werden. Für Fahrten mit dem ICE oder einem anderen Fernverkehrszug werden die Kosten komplett erstattet.

Das 49-Euro-Ticket gilt auf einigen ICE- und IC-Strecken aber auch unter normalen Bedingungen. Dort haben Bundesländer und Deutsche Bahn extra Ausnahmen ausgehandelt. (jr) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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