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Flughäfen: Angepasste Maskenpflicht – Passagiere müssen ab Februar medizinische Masken tragen

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Von: Jana Wehmann

Ein Flugzeug im Landeanflug.
Ab Februar gilt an deutschen Flughäfen die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen (Symbolbild). © Ina Fassbender/dpa

Im Flieger und am Flughafen müssen Passagiere ab Februar eine medizinische Maske tragen. Damit greifen die deutschen Luftverkehrsunternehem den Bund-Länder-Beschluss auf.

Köln – Nachdem bereits die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmittel und Supermärkten angepasst wurde, ziehen auch die Unternehmen der deutschen Luftverkehrswirtschaft nach. Ab dem 1. Februar gilt aufgrund der Corona-Krise auch für Reisende und sonstige Gäste ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord der Flugzeuge die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Das gelte auch unabhängig davon, ob die jeweilige landesrechtliche Regelung oder Anordnung des Gesundheitsamtes einen geringen Schutzstandard vorsehe, wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrsschaft bekannt gibt.

Diese Regelung gilt ebenso an den NRW-Flughäfen in Dortmund, Paderborn/Lippstadt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Weeze-Niederrhein und Münster/Osnabrück.

Medizinische Maske auch an deutschen Flughäfen: Bund-Länder-Beschluss aufgegriffen

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt fortan eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Schutzmasken. Damit der Übergang zum Luftverkehr möglichst reibungslos verläuft, greifen die deutschen Luftverkehrsunternehmen den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar auf. Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette.

Erlaubt sind dann sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken ohne Ventil. Einfache Stoff- und Alltagsmasken reichen demnach ab Februar nicht mehr aus. Ebenso unzulässig sind Gesichtsvisiere und einfache Mund-Nasen-Bedeckung wie Schals oder Tücher. Diese angepasste Maskenpflicht gilt sowohl für Abflüge ab Deutschland, für Flüge nach Deutschland und auf deutschen Flughäfen. Zudem gilt sie an Bord der Flugzeuge folgender Fluggesellschaften:

Coronavirus in Deutschland: Medizinische Masken müssen von Passagieren mitgebracht werden

Die Regelungen gelten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland. Die Masken sind von den Passagieren mitzubringen.

Die gesundheitliche Sicherheit im Luftverkehr wird durch eine Reihe von Maßnahmen gewährleistet, die mit der Politik in Bund und Ländern abgestimmt sind. Dazu das Befolgen von Abstands- und Hygieneregeln, wo immer dies möglich ist, der permanente Luftaustausch in der Flugzeugkabine und die Reinigung der Luft durch HEPA-Filter von Viren und Bakterien sowie die Maskenpflicht.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurden wiederholt durch die deutschen und europäischen Luftfahrtbehörden für Flugbetrieb und Gesundheitsschutz bestätigt. (jaw)

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