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Flug gestrichen – was tun? Alle Infos zu Hotel, Verpflegung und Entschädigung

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Von: Oliver Schmitz

An den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf kommt es derzeit zu etlichen Verspätungen und Ausfällen. Was Reisende zu Rückerstattung und Entschädigung wissen sollten.

Köln/Düsseldorf – Flug-Chaos zum Ferienstart: An den Flughäfen in ganz Deutschland kommt es derzeit zu etlichen Ausfällen und Verspätungen. In NRW sind davon vor allem der Flughafen Köln/Bonn und der Flughafen Düsseldorf stark betroffen. Doch welche Rechte haben Passagiere bei Störungen eigentlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Flughafen Köln und Düsseldorf: Wann haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?

Vor allem wegen Personalmangel kam es in den letzten Wochen zu teils chaotischen Zuständen an den NRW-Flughäfen. Den ganzen Sommer lang wird mit weiteren Störungen an den Airports in Köln und Düsseldorf gerechnet. Insbesondere bei Flugverspätungen, Ausfällen oder Überbuchungen haben Passagiere aber einige Ansprüche. Sei es Rückerstattung, Verpflegung oder zusätzliche Entschädigung.

Links Menschen in einer Warteschlange an Flughafen Düsseldorf und rechts eine Flug-Anzeige mit gestrichenen Flügen. (IDZRW-Montage)
Im Sommer 2022 kommt es an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn zu etlichen Verspätungen und Ausfällen. (IDZRW-Montage) © Henning Kaiser/dpa & Werner Otto/Imago

Die Passagier-Ansprüche sind in der „Fluggastrechte-Verordnung“ einheitlich für die ganze Europäische Union (EU) festgelegt. Diese gilt für alle „von einem in der EU gelegenen Flughafen abgehenden Flüge“, erklärt die Verbraucherzentrale. Dabei ist es egal, wo die jeweilige Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Bei Flügen aus einem Drittstaat zu einem Flughafen in der EU gilt sie aber nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat.

Flugverspätung oder Ausfall: Wie bekommt man sein Geld zurück oder einen Ausgleich?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich für Rückerstattung oder Entschädigung zuerst direkt an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden. Dabei sollte man auch am besten eine Frist setzen und klar auf die Durchsetzung der eigenen Rechte achten. Denn nicht immer zahlen Airlines, obwohl sie es müssten. Wenn es Probleme geben sollte, können sich Fluggäste an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Alternativen sind Inkassodienste oder rechtlicher Beistand.

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Flughäfen in NRW und Deutschland: Die wichtigsten Reise-Infos

Reisende am Flughafen Düsseldorf, Flughafen Köln/Bonn, Flughafen Dortmund oder Flughafen Frankfurt müssen gerade zu Ferienzeiten längere Wartezeiten einplanen. 24RHEIN zeigt,

► was man am Flughafen Düsseldorf bei Sicherheitskontrolle und Check-in beachten muss

► was man am Flughafen Köln/Bonn bei Sicherheitskontrolle und Check-in beachten muss

► was man am Flughafen Dortmund bei Sicherheitskontrolle und Check-in beachten muss

► was man am Flughafen Frankfurt bei Sicherheitskontrolle und Check-in beachten muss

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Laut der Verbraucherzentrale können dadurch Ansprüche für die Flugpreis-Rückerstattung, neu entstandene Flugkosten oder auch Verpflegung bestehen. Jedoch nicht gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft, sondern dem Bund, also dem Staat. Denn die Sicherheitskontrollen liegen in Verantwortung der Bundespolizei.

Entschädigung von Flug-Reisen: Wer kann bei Problemen helfen?

Wer wegen Flugverspätung oder Flugausfall Hilfe für eine mögliche Erstattung oder Entschädigung sucht, hat diverse Möglichkeiten. Zum Beispiel hat die Verbraucherzentrale die App „Flugärger“ entwickelt, mit welcher man sich kostenlos die Höhe seines Anspruches ausrechnen lassen kann.

Auch beim ADAC gibt es einen „Entschädigungsrechner“. Dabei kooperiert der Club mit dem Dientsleister „Myflyright“, welcher das Einreichen der Klage übernimmt, bei erfolgreicher Entschädigung aber eine Provision verlangt. Ähnlich handhaben das auch Unternehmen wie AirHelp oder Euclaim. (os mit dpa) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland & NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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