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Wer das 49-Euro-Ticket nutzt, könnte bei Verspätungen einen großen Nachteil haben

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Von: Maximilian Gang

Ab dem 1. Mai gilt das 49-Euro-Ticket im ÖPNV. Doch Käufer könnten zu Kunden zweiter Klasse werden, fürchtet der Verbraucherschutz.

Köln – Lange wurde darauf gehofft, ab Mai ist es Realität: Das Deutschlandticket kommt und soll die Nutzung des ÖPNV revolutionieren. Mit einem Preis von 49 Euro pro Monat ist das Nahverkehrsabo deutlich preiswerter als bisherige Tickets. Unter bestimmten Umständen ist das 49-Euro-Ticket sogar noch günstiger. Und: Es gilt bundesweit für Busse, S- und U-Bahnen sowie Regionalzüge. Ein durch und durch positives Angebot – sollte man meinen. Auch wenn die meisten Fragen zum 49-Euro-Ticket mittlerweile geklärt sind: Laut dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat die Sache einen großen Haken.

Verspätung der Deutschen Bahn: Mit 49-Euro-Ticket kein Ausweichen auf Fernverkehr möglich

Kommt der angedachte Regionalzug mindestens 20 Minuten später am Zielort an, dürfen Kunden der Deutschen Bahn bisher auf einen Fernverkehrszug ausweichen – dank der „IC oder ICE“-Option. Sie müssen das höherpreisige Ticket dann zwar erst bezahlen, bekommen das Geld im Nachhinein jedoch zurückerstattet. Ein Service, der die Zugfahrt attraktiver machen soll. Doch dieses Fahrgastrecht könnte für Kunden des 49-Euro-Tickets gestrichen werden, ein Attraktivitätsverlust des Tickets droht.

Start ab 1. Mai: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum 49-Euro-Ticket

49-Euro-Ticket ist „erheblich ermäßigt“: Fahrgastrecht gilt in dem Fall nicht

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung arbeitet gerade daran, die EU-Bahngastrechteverordnung auf nationaler Ebene umzusetzen. Die Mitgliedsstaaten haben dabei einen Spielraum, wie genau sie die EU-Vorgabe umsetzen. Und die Art und Weise, wie die Regierung diesen Spielraum nutzt, könnte für Fahrgäste zum Nachteil werden.

Laut einem neuen Entwurf der Eisenbahnverordnung (EVO) könnte der Preis für das Nahverkehrsabo als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt eingestuft werden, und das würde heißen: Ein kostenfreier Umstieg auf Fernverkehrszüge bei Verspätungen von über 20 Minuten ist damit nicht mehr möglich.

Hand mit Smartphone. Im Hintergrund ein Bus mit Digitalanzeige Deutschlandticket am ZOB
Laut Verbraucherschützern könnte das 49-Euro-Ticket Kunden zu „Fahrgästen zweiter Klasse“ machen. (Symbolfoto) © Rene Traut/Imago

Verbraucherzentrale: Kunden mit 49-Euro-Ticket werden zu „Fahrgästen zweiter Klasse“

Der vzbv kritisiert das Vorhaben zur Überarbeitung der Bahngastrechte scharf: „Die geplante Änderung hebelt Fahrgastrechte beim Deutschlandticket aus und macht Ticket-Besitzer:innen zu Fahrgästen zweiter Klasse im Nahverkehr“, sagte Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv. Potenzielle Käufer würden dadurch abgeschreckt: „Es widerspricht auch dem Ziel, mehr Menschen für Bus und Bahn zu gewinnen. Damit wird nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern auch dem Klima ein Bärendienst erwiesen“.

Der Verband hat klare Forderungen, so Jungbluth: „Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen der Regierung eine klare Absage erteilen“. Zudem sollten Entschädigungszahlungen von Eisenbahnunternehmen generell ab einer Verspätung von 30 Minuten fällig werden. Bisher bekommt man frühestens nach 60 Minuten einen Teil seines Geldes zurück. „Das erhöht zum einen den Anreiz für Eisenbahnunternehmen, pünktlicher zu sein. Zum anderen sorgt das auch für mehr Zufriedenheit bei verspätungsgeplagten Bahnreisenden“, so die Verbraucherschützer. (mg) Fair und unabhängig informiert, was in NRW und Deutschland passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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