Lufthansa-Flug wegen Streik gestrichen: Was Reisende jetzt beachten müssen
An vielen deutschen Flughäfen streikt am Mittwoch, 27. Juli, das Bodenpersonal der Lufthansa. Was müssen Reisende nun beachten?
Köln – Am Mittwoch, 27. Juli, muss an vielen Flughäfen in Deutschland aufgrund des Lufthansa-Streiks mit chaotischen Zuständen gerechnet werden. Zu Annullierungen von Flügen werde es nicht nur am Mittwoch, sondern bereits am Dienstag, 26. Juli, sowie auch am Donnerstag, 28. Juli, und Freitag, 29. Juli kommen, teilte Lufthansa mit. Insgesamt sollen mehr als 1000 Flüge ausfallen, 134.000 Passagiere seien davon betroffen. Doch was sollten Reisende nun konkret tun, wenn ihr Flug von dem Streik betroffen ist?
Lufthansa-Streik: Wichtige Infos zum Streik am Mittwoch, 27. Juli 2022
- Was? Verdi hat das Lufthansa-Bodenpersonal zu Streiks aufgerufen
- Wann? Von Mittwoch, 27. Juli 2022, 03:45 Uhr, bis Donnerstag, 28. Juli, 6 Uhr
- Welche Flughäfen sind betroffen? Vor allem die Drehkreuze Frankfurt und München, aber auch der Flughafen Düsseldorf
Lufthansa-Streik: Flug gestrichen – was müssen Reisende nun tun?
- Gestrichene Flüge werden ab Dienstag, 26. Juli, von der Lufthansa veröffentlicht. Reisende sollten den Status ihres Flugs auf der Homepage von Lufthansa prüfen.
- Sollte der Flug annulliert werden, werden Reisende in der Regel von der Airline kontaktiert. Der Flug wird dann von Lufthansa umgebucht.
- Sollte der Flug gestrichen werden, aber Reisende nicht von Lufthansa informiert worden sein, können sich Reisende über die Self-Service Buchungsseite „Meine Buchungen“ selbst nach einer Alternative erkundigen.
- Sollten Sie sich Fluggäste selbst um eine Weiterreise kümmern können (z.B. Mietwagen, Bus, Zug) sollten alle Quittungen für eine nachträgliche Kostenerstattung aufbewahrt werden. Das gleiche gilt für eine eventuelle Hotelübernachtung
- Gestrichener Flug innerhalb Deutschlands: Reisende können den Flugschein kostenlos in ein Ticket der Deutschen Bahn umwandeln. „Sollten Sie einen Anschlussflug ab Frankfurt oder München haben, der annulliert ist, bitten wir von einer Anreise mit der Deutschen Bahn abzusehen“, so die Deutsche Bahn.
- Quelle: Lufthansa
Am Dienstag, 26. Juli, werde die Lufthansa die gestrichenen Flüge im System publizieren. Das heißt, dass Reisende dann einsehen können, ob ihr Flug ausfällt oder nicht. Die Airline will für die betroffenen Fluggäste dann schnell eine Lösung finden. Dafür sollten Reisende unbedingt einen mobilen Kontakt in ihrer Buchung angegeben haben, sodass Lufthansa die betroffenen Passagiere im Falle einer Annullierung oder Umbuchung kontaktieren kann.
Aufgrund der angespannten Hauptreisezeit könne es jedoch etwas länger dauern, bis der Flug umgebucht ist. „Sollten Sie keine Nachricht von Lufthansa bekommen, schauen Sie bitte in den aktuellen Stand Ihrer Buchung. Hier können Sie die Umbuchung bei Wunsch auch erneut anpassen“, teilte das Unternehmen weiter mit.
Lufthansa-Streik: Flug gestrichen – ohne Umbuchung nicht an Flughafen kommen
Reisende sollten ohne Umbuchung besser nicht zum Flughafen kommen. Denn dort werden nur „wenige oder gar keine“ Serviceschalter geöffnet sein, teilte das Unternehmen mit. Einige Reisende beschwerten sich im Netz bereits über kurzfristige Annullierungen von Interkontinentalflügen in die USA oder nach Hongkong. Dies sind in der Regel die letzten Flüge, die die Lufthansa im Falle eines Streiks streicht. Die Airline warnte Umsteiger zudem davor, ohne Anschlussflug an die deutschen Drehkreuze zu fliegen. Es bestehe die Gefahr, dass die Gäste dort für mehrere Stunden oder Tage nicht weiterreisen könnten.
Lufthansa-Streik: Welche Rechte und Ansprüche haben Fluggäste?
Fest steht: Im Falle eines Streiks können Fluggäste in bestimmten Fällen Ansprüche geltend machen. Unter anderem können Fluggäste finanzielle Entschädigung verlangen. Ab einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr können Urlauberinnen und Urlauber zum Beispiel den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline auch eine Unterkunft sowie Essen und Getränke für Reisende zur Verfügung stellen. (nb mit dpa)