Neue Regel bei Autokennzeichen: Das müssen Sie ab sofort beachten
Bei Autokennzeichen gibt es so einiges zu beachten. Die Art der Anbringung war bisher Sache des Auto-Besitzers. Doch das hat sich jetzt geändert. So müssen Sie Ihr Kennzeichen anbringen.
München – Im Straßenverkehr lauern unzählige Vorschriften und Regeln. Auch bei Kennzeichen von Fahrzeugen gibt es Gesetze, die beachtet werden müssen. Wie man sein Kfz-Kennzeichen am Auto befestigt, war bisher nie klar geregelt. Immer mehr Autofahrer nutzten deshalb einfache Methoden wie Klett oder Magneten. Doch dies könnte laut tuningblog.eu nun Bußgelder in Höhe von 60 Euro zufolge haben.

Kfz-Kennzeichen müssen fest angebracht werden
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde die Anbringung jetzt im wahrsten Sinnen des Wortes „fest“ geregelt. Denn: eine feste Anbringung des Kennzeichens ist seit Februar ein Muss. So lautet es im Gesetzestext der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr: „Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein“. Ein Ende also für Saugnäpfe, Magneten und Klett. Die Schilder sollen nur mit hohem Kraftaufwand oder Werkzeug entfernt werden können. Einfache Anbringungen also besser durch kompaktere austauschen.
Um ein Kennzeichen für ein neues Auto zu bekommen, führt kein Weg an der Zulassungsstelle vorbei. Doch hier herrschen teils chaotische Zustände. Das bekam ein 59-Jähriger am eigenen Leib zu spüren.
Diese Regeln gelten außerdem für Kennzeichen
Nicht nur diese Regel besteht für Kfz-Kennzeichen. Viele weitere Regeln werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Einige Beispiele finden Sie hier:
- Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandeten Grund auf ein Kennzeichenschild anzubringen
- Kennzeichenschilder müssen einer bestimmten Größe entsprechen, genauer dem Normblatt DIN 74069
- Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdreckt oder verschmutzt sein
- Kennzeichen müssen reflektierend sein
- Kennzeichen hinten müssen beleuchtet sein
- Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren, dürfen mit ungestempeltem Kennzeichen durchgeführt werden, solange die Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks stattfindet sowie die Zulassungsbehörde vorab ein Kennzeichen zugeteilt oder reserviert hat. Die Fahrten müssen von der Haftpflichtversicherung erfasst sein
- Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat (in Deutschland D), angebracht werden
Vor allem beim ersten Auto wünschen sich viele ein bestimmtes Kennzeichen für das erste eigene Fahrzeug. Verrückte Kombinationen sind immer wieder auf den Straßen zu finden. Diese Kennzeichen sind nicht am Auto erlaubt.