9-Euro-Ticket: Was Studenten wissen müssen – Rückerstattung, Semesterticket
Auch Studenten sollen durch das 9-Euro-Ticket entlastet werden. Aber wie läuft die Rückerstattung an den Universitäten in NRW ab? 24RHEIN hat nachgefragt.
Köln – Mit dem 9-Euro-Ticket bekommen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Ein Luxus, den alle Studenten zumindest regional bereits kennen. Wer an einer Universität in Deutschland eingeschrieben ist, muss einen Semesterbeitrag bezahlen. Ein großer Anteil des Beitrages, der je nach Uni zwischen 250 Euro und 350 Euro kostet, zahlen Studenten für eine vergünstigte, sechs Monate gültige Fahrkarte.
9-Euro-Ticket | |
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Start: | 1. Juni 2022 |
Ende: | 31. August 2022 |
Auch Studierende sollen vom 9-Euro-Ticket profitieren. Doch wie läuft das konkret ab? Wird der Anteil für die Fahrkarte einfach mit den 27 Euro (Preis für drei Monate) verrechnet und überwiesen? Oder müssen Studenten selbst etwas tun? 24RHEIN hat bei den großen Universitäten in Nordrhein-Westfalen nachgefragt.
9-Euro-Ticket für Studenten: Wie läuft die Rückerstattung in NRW?
- RWTH Aachen: Die Studierenden an der Aachener Uni werden circa 70 Euro erstattet bekommen, teilte die Asta am Montag (23. Mai) mit. Wie genau das aber passieren soll, „steht noch nicht fest“. Man könne zwar abstrakt überlegen, wie die Erstattung technisch ablaufen soll, sagte Uni-Sprecher Thorsten Karbach. Ob die Studenten selbst aktiv werden müssen, sei allerdings völlig unklar.
- Universität Bochum: An der Ruhr-Universität in Bochum bekommen die Studierenden nach der Rückmeldung (Zahlung des Sozialbeitrags) für das Wintersemester 2022/23 Geld zurückerstattet. Der genaue Betrag wird aus der Differenz zwischen dem Preis für das 9-Euro-Ticket und für das gewöhnliche Semesterticket errechnet. Laut dem Pressesprecher Arne Dessaul sollen Studierende dadurch 79,98 Euro zurückerhalten. Für den Fall, dass man exmatrikuliert wird, kann man die Rückerstattung beim Asta beantragen.
- Universität Bonn: Man sei derzeit im Gespräch, wie und in welcher Höhe Bonner Studenten entlastet werden, sagt Sprecher Andreas Archut. Der Hintergrund ist, dass nicht die Uni Bonn, sondern die verfasste Studierendenschaft der Vertragspartner des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg ist. Die Uni selbst ziehe nur die Beiträge für die Mobilitätsangebote mit dem Semesterbeitrag ein.
- TU Dortmund: Bei der Technischen Universität Dortmund ist bisher nur klar, dass Studierende einen Teil des Semesterbeitrages zurückbekommen. „Es wird nur noch verhandelt, wie genau das ablaufen wird“, sagt die Asta.
- Universität Düsseldorf: Studenten der Heinrich-Heine-Universität müssen sich noch etwas gedulden. „Wir erarbeiten zurzeit gemeinsam mit der Rheinbahn und dem Asta eine möglichst unbürokratische, digital unterstützte Lösung für die Rückzahlung“, sagt Sprecher Achim Zolke. Laut der Asta sollen noch diese Sommersemester „die Differenz zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem Semesterticket (für die drei Monate) an Studierende überwiesen werden“.
- Universität Duisburg-Essen: Die Studierenden der Universität an Rhein und Ruhr werden die Differenz zum bereits gezahlten Mobilitätsbeitrag zurückerhalten, schreibt der Asta auf seiner Website. Wie genau das ablaufen soll, ist aktuell aber noch nicht ganz klar. Diese müsse noch mit der Univerwaltung und den Verkehrsbetrieben geklärt werden. Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass man während des Aktionszeitraumes an der UDE eingeschrieben ist.
- Universität Köln: Wie Studierende an der Uni Köln vom 9-Euro-Ticket profitieren sollen, ist noch völlig unklar. „Leider habe ich bis jetzt noch keine genauen Infos zu Ihren Fragen“, heißt es auf 24RHEIN-Anfrage.
- Universität Münster: Auch an der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster gibt es noch keine Entscheidung. Man befinde sich momentan in Gesprächen mit den zuständigen Bahnunternehmen und Verkehrsbetrieben, schreibt der Asta. „Eine Rückerstattung wird es demnach sehr wahrscheinlich geben, die genaue Umsetzung dieser steht aber noch nicht fest.“
- Universität Siegen: Die Situation ist für Studierende in Siegen ebenfalls noch unklar. Die Asta ist nach eigenen Angaben schon seit einigen Wochen mit dem Studierenden Service-Center und den Verkehrsbetrieben in Kontakt, um eine „umsetzbare Lösung zu finden“. Jedoch soll es „zeitnah“ mehr Details geben.
- Universität Wuppertal: An der Bergischen Universität in Wuppertal hat der Vorsitzende des Asta, Joshua Gottschalk, schon mal eine mögliche Höhe der Rückerstattung genannt: „Der Betrag beläuft sich nach unserer Rechnung auf ungefähr 80 Euro.“ Doch viel mehr Informationen gibt es noch nicht. „Wir wissen es selber noch nicht“, sagt Gottschalk. Es müsse vor allem noch geklärt werden, wer für die Rückerstattungen genau zuständig ist, wie dies technisch umgesetzt wird und wer die Kosten für die Rückerstattung trägt.
9-Euro-Ticket für Studenten: Auch weitere Reisen sind möglich

9-Euro-Ticket: Auch eine Option für den Urlaub?
Mit dem geplanten 9-Euro-Ticket kann jeder in Deutschland vom 1. Juni bis 31. August 2022 für nur 9 Euro monatlich Bus und Bahn fahren. Das Ticket gilt zwar nur im Nah- und Regionalverkehr, aber weite Reisen sind damit trotzdem möglich. So können mit einigen Umstiegen beispielsweise auch beliebte Strecken wie Köln – Hamburg oder München – Berlin mit dem 9-Euro-Ticket zurückgelegt werden. Selbst beliebte Urlaubsziele, wie Sylt, Rügen oder der Bodensee, sind mit dem 9-Euro-Ticket erreichbar.
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