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Mega-Streik: Müssen Kinder in NRW trotzdem zur Schule?

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Von: Nils Bothmann

Ein Junge studiert den Fahrplan am Hauptbahnhof Köln
Beim Mega-Streik am Montag können Kinder weder den ÖPNV noch die Deutsche Bahn für den Schulweg nutzen © imagebroker/imago

Die meisten Busse und Bahnen fahren am Montag wegen des Mega-Streiks nicht: Oft kommen Kinder nur mit dem ÖPNV zur Schule. Können sie in NRW zu Hause bleiben?

Köln – Am Montag, den 27. März, steht der öffentliche Verkehr still. Die Gewerkschaften Verdi und EVG rufen zu einem gemeinsamen Warnstreik auf. Pendler haben am Streiktag nun ein Riesen-Problem, wenn sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, um zur Arbeit zu kommen. Für Eltern wird es doppelt stressig: Denn viele Kinder fahren Bus und Bahn zur Schule. In Bayern können Kinder unter Umständen am Streiktag zu Hause bleiben, wenn sie keine anderen Möglichkeiten für den Schulweg haben, berichtet Merkur.de. Gilt das auch in Nordrhein-Westfalen?

Wird die Schulpflicht an Streiktagen ausgesetzt?

Die Antwort ist: Jein. „Am kommenden Montag findet Schule statt. Die Teilnahme am Unterricht richtet sich nach § 43 Schulgesetz“, heißt es aus dem NRW-Schulministerium auf 24RHEIN-Anfrage. „Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht die Schulpflicht auch weiterhin.“ Ein Fernbleiben vom Unterricht gelte grundsätzlich nur bei Krankheit oder nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen als entschuldigt. Ein angekündigter Streik des ÖPNV könne nicht als unvorhersehbarer Grund gelten. Das heißt: Die Schulpflicht gilt und Schülerinnen und Schüler müssen zur Schule.

Müssen Kinder am Streiktag zur Schule? Ausnahmefälle denkbar

Doch im Zweifelsfall könnte unter bestimmten Umständen in Absprache mit der Schulleitung auch eine Ausnahme möglich sein. So jedenfalls muss man diese Antwort aus dem Ministerium verstehen: „Gleichwohl kann die Dimension des Streiks die Eltern vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und gegebenenfalls dazu führen, dass für Schülerinnen und Schüler der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird. Den Schulleitungen ist anzuraten, in diesen Fällen mit Augenmaß vorzugehen.“ (nbo) Fair und unabhängig informiert, was in Deutschland und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

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