Leinenpflicht für Hunde: Bei Verstoß bis zu 5.000 Euro Strafe
Ab Mitte März oder 1. April bis Mitte Juli müssen Hunde an die Leine. Und zwar fast überall. Wer das ignoriert, muss unter Umständen viel Geld bezahlen.
Dass ein Hund in einer vollen Fußgängerzone nicht rumrennen darf, wie ihm beliebt, ist nachvollziehbar. Einige Hundebesitzer werden sich aber wundern, dass in ihrem Bundesland ab Mitte März oder ab 1. April auch der Freigang auf dem Feld oder im Wald verboten ist. Das hängt mit der sogenannten Brut- und Setzzeit von anderen Tieren zusammen, die in dieser Zeit besonders unter Schutz stehen.
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Brut- und Setzzeit: Einige Tiere brauchen jetzt Ruhe

Streunert ein Hund durch den Wald oder übers Feld, passiert es nicht selten, dass seine feine Nase ein anderes Tier erschnüffelt. Besonders Jagdhunde haben dann einen starken Trieb, dem Geruch zu folgen und Hasen, Rehe oder andere Waldbewohner aufzuscheuchen. In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli ist das aber streng verboten, denn viele der Wald- und Feldbewohner ziehen dann ihren Nachwuchs auf und brauchen Schutz und Ruhe. In manchen Bundesländern wie in Bremen gilt die Schutzzeit schon ab dem 15. März. Zu den besonders schützenswerten Tieren gehören in dieser Zeit laut dem Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft zum Beispiel:
- Ente
- Gans
- Rebhuhn
- Fasan
- Kiebitz
- Lerche
- Rehe
- Hasen
- Schwarzwild
Trächtige Muttertiere können einem Hund nur noch schwer entkommen und würden verenden. Daher gilt fast überall in freier Landschaft eine strenge Leinenpflicht.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln
Welche für Sie und Ihren Hund zutreffen, hängt also von Ihrem Wohnort ab. Die Leinenpflicht besteht nicht zwangsläufig in jedem Bundesland. Dort, wo die Pflicht gilt, wird sie jedoch streng kontrolliert. Bei Verstoß ist mit einem hohen Bußgeld zu rechnen. Das kann je nach Umstand variieren. Damit Sie jedoch einen Überblick haben, ob in Ihrem Bundesland während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht gilt, hier ein Überblick:
| Bundesland | Leinenpflicht |
|---|---|
| Bayern | keine allgemeine Leinenpflicht |
| Sachsen-Anhalt | Leinenpflicht |
| Hessen | Leinenpflicht in einigen Kommunen |
| Baden-Württemberg | in einigen Gebieten Leinenpflicht |
| Niedersachsen | Leinenpflicht |
In manchen Bundesländern bestimmen lokale Sonderregelungen die Leinenpflicht:
| Sachsen | keine Leinenpflicht, lokale Sonderregelungen |
| NRW | keine generelle Leinenpflicht, lokale Sonderregelungen |
| Bremen | Leinenpflicht bereits ab 15. März |
| Schleswig-Holstein | ganzjährige Leinenpflicht im Wald |
| Rheinland-Pfalz | keine Leinenpflicht, lokale Sonderregelungen |
| Saarland | Leinenpflicht |
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Mancherorts gilt sogar eine ganzjährige Leinenpflicht:
| Mecklenburg-Vorpommern | ganzjährige Leinenpflicht |
| Brandenburg | ganzjährige Leinenpflicht |
| Thüringen | ganzjährige Leinenpflicht im Wald |
| Berlin | ganzjährige Leinenpflicht im Wald |
| Hamburg | ganzjährige Leinenpflicht im Wald |
Die Bußgeldstrafen bei Missachtung der Leinenpflicht schwanken je nach Ort stark, können im Extremfall aber bis zu 5.000 Euro betragen. Kommen Tiere nachweislich durch einen Hund zu Schaden, klettert der Betrag für seinen Besitzer noch höher.