Totes Tier im Garten gefunden: Das müssen Sie machen
Ein toter Vogel, eine leblose Katze oder gar ein Fuchs: Auch im Garten kann es vorkommen, dass Tiere verenden. Dann müssen Sie eingreifen und den Kadaver entfernen.
Wer seinen Garten hegt und pflegt, der merkt schnell, wenn etwas nicht stimmt. Entdecken Gärtnerinnen und Gärtner einen leblosen Tierkörper, sollten sie diesen keinesfalls liegen lassen und tatenlos abwarten. Je nach Tier und Größe braucht es Experten, die sich dem toten Tier annehmen. Wir erklären, wie Sie sich von Fall zu Fall am besten verhalten.
Kleinere Tiere dürfen in den Restmüll

Im Frühjahr kann es beispielsweise öfters dazu kommen, dass kleine Vögel aus dem Nest fallen und leblos am Boden liegen bleiben. Oder aber eine Katze war auf Jagd und legt eine tote Maus auf der Terrasse ab. Auch tote Fledermäuse oder kleine leblose Igel finden sich von Zeit zu Zeit im Garten. Schön sind solche Funde natürlich nicht, sie gehören jedoch zum Leben dazu.
Ziehen Sie sich Einweg-Handschuhe an und eine FFP-3-Maske auf. Das ist wichtig, denn Mäuse können beispielsweise das Hanta-Virus übertragen, welches für den Menschen gesundheitsgefährdend sein kann. Nehmen Sie sich einen Spaten und heben Sie das tote Tier vorsichtig in eine Plastiktüte und dann in den Restmüll. Die Entsorgung von kleineren toten Tieren im Restmüll ist in Deutschland erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Mäuse, Ratten oder auch kleine Vögel.
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Größere Tiere dürfen auch im Garten ihre letzte Ruhestätte finden
Katzen oder Hunde, die im Garten verenden, dürfen hingegen nicht im Restmüll landen. Das verbietet das Tierkörperbeseitigungsgesetz. Davon abgesehen, dass das wahrscheinlich kaum ein Haustierbesitzer machen würde, sind die Tierkadaver für den normalen Müll zu groß und das Gesundheitsrisiko nicht einschätzbar.
Ein Grab im Garten ist hingegen für Haustiere unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So darf es sich bei Ihrem Garten laut der Deutschen Anwaltsauskunft nicht um ein Wasser- oder Naturschutzgebiet handeln. Ist es das nicht, müssen Sie folgende Vorgaben beachten:
- Das Grab muss mindestens zwei Meter von öffentlichen Gehwegen entfernt sein
- Das Grab muss mindestens einen halben Meter tief sein.
- Der Tierleichnam muss mit viel Erde bedeckt sein.
- Das Tier muss vor der Bestattung in leicht verrottbares Material gepackt werden. Dazu eignet sich beispielsweise eine Wolldecke oder Zeitungen.
- Das tote Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben.
Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einem Begräbnis im eigenen Garten nichts im Weg. Sollte es sich bei dem toten Hund oder der toten Katze um ein fremdes, nicht zu Ihnen gehörendes Tier handeln, verständigen Sie das Veterinäramt. Dieses kann weiterhelfen und das Tier, sodenn es einen Erkennungschip hat, identifizieren.
Tote Wildtiere im Garten gefunden
Wieder anders verhält es sich mit toten Wildtieren, die Sie in Ihrem Garten finden. Einen toten Fuchs, einen toten Marder oder gar ein totes Reh entsorgen Experten für Sie, da nie klar sein kann, ob die Tiere mit Krankheiten infiziert sind. Sollten Sie also tote Wildtiere bei sich im Garten finden, rufen Sie als Erstes das Veterinäramt an. Auch Jagdbehörden können in der Regel in solch einem Fall weiterhelfen. Teilweise kann es auch sein, dass größere Wildtierkadaver in Tierheimen oder bei Tierärzten eingeäschert werden können. Sollten die anderen Behörden Ihnen also nicht weiterhelfen können, rufen Sie bei einem Tierarzt in Ihrer Nähe an und erkundigen Sie sich dort.