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Vater und Sohn liefern sich Rennen auf A61 – jetzt haben sie keine Autos mehr

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Von: Nina Büchs

links sieht man eine Haltekelle der Polizei, rechts ein Auto, das auf der Autobahn fährt. (IDZRW-Montage)
Die Polizei hat am Mittwoch, 25. Mai, zwei Raser gestoppt, nachdem es auf der A61 fast zu einem Zusammenstoß kam. (IDZRW-Montage) © Paul Zinken/dpa & Frank Rumpenhorst/dpa

Auf der A61 bei Erftstadt kam es zu einem gefährlichen Rennen zwischen einem Mercedes und Seat. Bei den Rasern handelte es sich um Vater und Sohn.

Köln – Ein Vater (45) und sein 19-jähriger Sohn haben sich am Mittwochnachmittag, 25. Mai, ein illegales Rennen auf der Autobahn 61 bei Erftstadt (Rhein-Erft-Kreis) geliefert. Dabei konnte nur knapp ein schwerer Unfall verhindert werden, weil eine andere Autofahrerin aufmerksam war.

A61 bei Erftstadt: Vater und Sohn fahren illegales Rennen – Autofahrerin merkt sich Kennzeichen

Die aus Hürth stammenden Männer fuhren mit ihren Autos gegen 14 Uhr im Autobahnkreuz Kerpen auf die A61 Richtung Bliesheim auf. „Zeugenaussagen zufolge soll das Duo danach andere Autofahrer mit hoher Geschwindigkeit verbotswidrig überholt und ausgebremst, sowie mehrere ‚Rennstarts‘ simuliert haben“, teilt die Polizei mit.

Fast wäre es auf der A61 dann zu einem schweren Unfall gekommen. Denn kurz vor der Anschlussstelle Erftstadt scherte der Mercedes-Fahrer nach einem Überholmanöver über die rechte Spur ein – unmittelbar vor dem Auto einer 38-Jährigen. Sie konnte einen Zusammenstoß nur durch eine „abrupte Vollbremsung verhindern“.

Illegales Rennen auf A61: Führerscheine von Vater und Sohn einkassiert

Die Autofahrerin kam so wohl mit einem Schreck davon. Mit Ihrer Hilfe konnte Schlimmeres aber schließlich verhindert werden. Sie merkte sich die Kennzeichen und rief die Polizei, die den beiden Rasern so auf die Spur kommen konnte. Die Führerscheine des Vaters und seines Sohnes sowie deren Fahrzeuge – ein Seat Ateca und ein Mercedes – beschlagnahmt. „Zudem stellten die Beamtinnen die Mobiltelefone von Vater und Sohn zur Auswertung von Beweismaterial sicher.“

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