Bonn: Diese Corona-Regeln gelten aktuell – wo braucht man eine Maske, wo einen Test?

Auch in Bonn gelten nach wie vor bestimmte Corona-Regeln. Ein Überblick zeigt, wo man eine Maske tragen und wo einen negativen Test vorzeigen muss.
Bonn – Seit Oktober gelten auch in Bonn neue Corona-Regeln. Laut der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Maskenpflicht im Freien nun nur noch empfohlen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Eine Pflicht zum Tragen einer Maske gibt es dagegen an der frischen Luft nicht mehr. Ein Überblick, an welche Regeln sich die Bürgerinnen und Bürger in Bonn sonst noch halten müssen.
Bonn: Diese Corona-Regeln gelten aktuell
Für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens ist es aktuell nötig, eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, eine überstandene Infektion oder aber einen entsprechenden negativen Corona-Test vorzuweisen. Das heißt ohne Impfung oder Genesung muss in bestimmten Bereichen ein negativer Corona-Schnelltest oder sogar ein PCR-Test vorgezeigt werden.
Übrigens: Kinder bis zum Schuleintritt werden getesteten Personen gleichgestellt. Schulpflichtige Kinder müssen nur einen Schülerausweis vorzeigen, da sie aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen gelten. In den Herbstferien gelten sie jedoch als ungetestet.
Corona-Regeln Bonn: Wo wird ein Schnelltest benötigt?
- Veranstaltungen in Innenräumen
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme bei medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen)
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien
- Besuch von Krankenhäusern
- Besuch von Alten- und Pflegeheimen
- Besuch von besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
- Besuch von Unterkünften für Geflüchtete
- Besuch von stationären Einrichtungen der Sozialhilfe
- Hinweis: Es kann sein, dass für bestimmte Bereiche die 2G-Regel (nur geimpft und genesen) gilt. Dann reicht ein negativer Test nicht aus. In Köln hat sich beispielsweise die Kneipe „Lotta“ dafür entschieden.
Bonn: Wo wird ein PCR-Test oder ein maximal sechs Stunden alter Schnelltest benötigt?
Bislang musste zum Beispiel in Clubs und Diskotheken ein negativer PCR-Test vorgezeigt werden. Ein Schnelltest reichte dort nicht aus. Das hat sich inzwischen geändert. In der neuen Coronaschutzverordnung ist festgelegt, dass seit dem 1. Oktober ein PCR-Test in bestimmten Bereichen auch durch einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden alt ist, ersetzt werden kann. Ein Überblick, in welchen Bereichen dies gilt:
- Neu: In folgenden Bereichen ist auch ein Schnelltest (maximal sechs Stunden alt) ausreichend:
- Clubs und Diskotheken
- Tanzveranstaltungen (einschließlich private Feiern mit Tanz)
- Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen
Bonn: Wo gilt die Maskenpflicht?
Weiterhin gilt an bestimmten Orten eine Maskenpflicht. Erlaubt sind medizinische Masken oder FFP2-Masken ohne Ausatemventil. Ein Überblick, wo zwingend eine Maske getragen werden muss:
- In Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder Personenfernverkehrs (Busse, Bahnen, Flugzeuge, etc.) sowie in Taxen
- In Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, so weit diese auch für Kunden und Kundinnen sowie für Besucherinnen und Besucher zugänglich sind (zum Beispiel in Museen, Arztpraxen, Geschäften etc.)
- Ausnahmen: Eine Maskenpflicht gilt nicht: In Privaträumen, bei ausschließlich privaten Zusammentreffen, bei der Berufsausübung im Innenraum, wenn der Mindestabstand sichergestellt werden kann, in Einsatzsituationen von Polizei, Rettungsdienst etc., aus sonstigen Gründen, falls das Absetzen der Maske nur wenige Sekunden andauert.
Kinder bis zum Schuleintritt müssen keine Maske tragen. Wenn Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren keine medizinische oder FFP2-Maske tragen können, weil diese ihnen nicht passt, müssen sie ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.
Coronavirus: Diese Indikatoren fließen künftig neben der 7-Tage-Inzidenz in die Bewertung ein
Bestimmte Indikatoren zeigen, inwiefern sich die Corona-Lage in Bonn entwickelt. In die Bewertung fließt zum Beispiel die 7-Tage-Inzidenz ein. Doch auch Faktoren wie die Auslastung der Intensivbetten und die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz werden berücksichtigt.
- Auslastung der Intensivbetten: Mit diesen Zahlen wird die Belastung der Intensivstationen in den Kliniken von NRW dargestellt. Eingeschätzt werden kann damit also ganz unmittelbar das Risiko einer Überlastung der medizinischen Versorgung. Der Anteil der Corona-Patienten wird dabei durch die Zahl der neu aufgenommenen Patienten bestimmt.
- 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Der Wert zeigt, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus gekommen sind. Damit ist er ein Indikator für die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und kann frühzeitig Hinweise auf eine mögliche Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben.
- 7-Tage-Inzidenz: Dieser Wert ist uns bereits bekannt und gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnern sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert haben.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde am 4. Oktober aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht.