„Jeck im Sunnesching“ in Bonn darf stattfinden: Anwohner hatte geklagt

Die Veranstaltung „Jeck im Sunnesching“ in der Rheinaue Bonn darf wie geplant stattfinden? Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Anwohners abgelehnt.
Update vom 25. August, 14:57 Uhr: Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Anwohners aus Bonn gegen das Festival „Jeck im Sunnesching“ abgelehnt. Das Event kann wie geplant am Samstag (27. August) in der Bonner Rheinaue stattfinden.
Der Anwohner hatte die Ausnahmegenehmigung für „Jeck im Sunnesching“ vor Gericht wegen Lärmschutzes angeprangert und die jecke Party in der Rheinaue damit verhindern wollen. Dem folgte das Gericht nicht und lehnte den Eilantrag damit ab. „Ich freue mich sehr, dass die Veranstaltung ‚Jeck im Sunnesching‘ am kommenden Samstag stattfinden kann“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
Das Gericht erklärte, dass „das Interesse an der Durchführung der am Wochenende und nicht zu Ruhezeiten stattfindenden Großveranstaltung, die bereits seit längerer Zeit feststeht, höher zu gewichten ist als die individuellen Interessen des Anwohners an der Einhaltung der Immissionsrichtwerte auf seinem auf der gegenüberliegenden Rheinseite befindlichen Grundstück“.
„Jeck im Sunnesching“ Bonn darf stattfinden: Gericht lehnt Eilantrag ab
Der Anwohner hatte sich beschwert, dass die jährlich zulässigen 18 „seltenen Ereignisse“ nach dem sogenannten Freizeitlärmerlass NRW in Bonn bereits überschritten seien. Wie das Gericht in seiner Begründung mitteilt, sei aber offen, „ob die zumutbare Geräuschbelastung auf dem Grundstück des Anwohners an mehr als 18 Tagen jährlich überschritten werde“. Das führe zu schwierigen Fragen und tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die in einem solchen Eilverfahren nicht geklärt werden können. Daher habe man eine sogenannte Interessenabwägung vorgenommen – zugunsten von „Jeck im Sunnesching“. Der Anwohner kann gegen die Entscheidung Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster einlegen.
Anwohner will „Jeck im Sunnesching“ verhindern – doch Bonn sieht sich im Recht
Erstmeldung vom 23. August: Bonn – Tausende Menschen freuen sich bereits auf „Jeck im Sunnesching“ 2022 in Bonn: Nach zwei Jahren soll die Veranstaltung in wenigen Tagen endlich wieder stattfinden. Doch daraus könnte nichts werden. Beim Verwaltungsgericht Köln ist am Dienstag (23. August) ein Eilantrag gegen „Jeck im Sunnesching“ am Samstag, 27. August, eingegangen.
„Jeck im Sunnesching“ 2022 in Bonn: Anwohner klagt vor Gericht
Ein Anwohner will die Veranstaltung in der Bonner Rheinaue offenbar verhindern. Der Grund: Lärmschutz. „Der Betroffene wohnt an der Bonner Rheinaue und macht Lärmschutz geltend“, erklärt eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf 24RHEIN-Nachfrage. Mit dem Eilverfahren prangert der Anwohner die Ausnahmegenehmigung an, die für das Event in Bonn ausgestellt wurde.
Eine Entscheidung soll „in den nächsten Tagen“ fallen. Wann genau, konnte das Verwaltungsgericht noch nicht abschließend sagen. Da „Jeck im Sunnesching“ aber bereits am kommenden Samstag (27. August) stattfinden soll, muss es schnell gehen.
Eilverfahren gegen „Jeck im Sunnesching“ 2022 in Bonn – so geht es jetzt weiter
- Am Dienstag hat ein Anwohner aus Bonn eine Klage gegen die Ausnahmegenehmigung der Stadt Bonn für das Festival „Jeck im Sunnesching“ in der Bonner Rheinaue eingereicht
- Die Stadt Bonn hat dem Verwaltungsgericht Köln am Mittwochmittag (24. August) eine Stellungnahme zukommen lassen
- Danach muss das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren über die Klage entscheiden – und damit auch, ob „Jeck im Sunnesching“ 2022 in Bonn wie geplant stattfinden kann
- Wann das Gericht in dem Fall entscheidet, ist aktuell noch unklar
- „Jeck im Sunnesching“ 2022 in Bonn soll eigentlich am Samstag, 27. August, in der Bonner Rheinaue stattfinden
„Jeck im Sunnesching“ 2022: Stadt Bonn sieht sich im Recht
Die Stadt Bonn sieht sich im Recht und argumentiert gegenüber dem Verwaltungsgericht, dass jede Kommune in NRW nach dem Freizeitlärmerlass des Landes pro Jahr 18 sogenannte „seltene Ereignisse“ durchführen darf. Bei diesen „seltenen Ereignissen“, beispielsweise Festivals, seien dann auch höhere Lärmgrenzen genehmigt. In Bonn habe man die Zahl der gesetzlich erlaubten Veranstaltungen eingehalten, erklärt die Stadt.
„Ferner gibt der Erlass die Möglichkeit, darüber hinaus, Ausnahmen in besonderem öffentlichen Interesse zuzulassen. Dies betrifft in diesem Fall Veranstaltungen in der Bonner Rheinaue, insbesondere auf der großen Blumenwiese“, betont die Stadt Bonn weiter. Man habe den „vorgegebenen Rahmen [...] noch nicht ausgeschöpft“.
Bonn: „Jeck im Sunnesching“ – das ist eigentlich geplant

Der Veranstalter von „Jeck im Sunnesching“ wollte sich auf 24RHEIN-Anfrage nicht äußern, da sich die Klage durch den Anwohner nicht gegen den Veranstalter selbst, sondern gegen die Stadt Bonn, beziehungsweise gegen die durch die Stadt erteilte Ausnahmegenehmigung für das Event richtet.
Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner reagierte auf Twitter zu der Klage gegen das Festival. „Man fasst es nicht“, schrieb Dörner am Dienstag und postete einen wütenden Emoji. Am Mittwoch schrieb die OB, dass die optimistisch sei, „dass das Gericht unserer Argumentation folgt und ‚Jeck im Sunnesching‘ wie geplant stattfinden kann“.
„Jeck im Sunnesching“ ist ein Open-Air-Festival im Sommer. Es findet mit zehntausenden Jecken in Bonn und Köln statt. Den Anfang soll in diesem Jahr das Event in Bonn, am 27. August machen. Geplant sind dann in der Bonner Rheinau Auftritte von beliebten kölschen Bands, wie Kasalla, Brings, Miljö oder Cat Ballou. In Köln ist „Jeck im Sunnesching“ für den 3. September geplant. (bs) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.