Regionaler Corona-Hotspot in NRW? Laumann glaubt nicht an Wirksamkeit

NRW-Gesundheitsminister Laumann sieht einen regionalen Corona-Hotspot in Bielefeld kritisch. Er nennt dafür vor allem einen Grund.
Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 3. April neue Corona-Regeln. Oder besser gesagt: kaum noch Regeln. Denn die neue Schutzverordnung des Landes hat massive Lockerungen mit sich gebracht. Eine Notfall-Maßnahme bleibt dabei die in NRW derzeit nicht genutzt Hotspot-Regelung. Auch lokal oder regional wird diese wohl erstmal nicht zur Anwendung kommen. Denn Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (hat sich zu einem möglichen Antrag der Stadt Bielefeld für den ersten Fall einer regionalen Hotspot-Regelung in NRW skeptisch geäußert.
NRW: Corona-Hotspot in Bielefeld? Infektions-Problem sei damit „nicht zu lösen“ meint Laumann
Bisher liege dem Ministerium kein Antrag aus Bielefeld vor, er kenne nur einen Medienbericht, sagte Laumann am Mittwoch (6. April) im NRW-Landtag und fügte hinzu: „Aber eins muss man schon sagen: Wenn man sagt, wir haben eine Überlastung der Krankenhäuser in Bielefeld, glaube ich nicht, dass das Problem mit einem Hotspot Bielefeld zu lösen ist.“
Denn die Menschen steckten sich in erster Linie nicht in ihrem Arbeitsbereich, sondern in den Bereichen Familie und Freizeit an. Das sei unstreitig, betonte der CDU-Politiker. Wenn ein solcher Antrag damit begründet werde, dass durch viele Erkrankte in den Krankenhäusern ein Versorgungsproblem entstanden sei, müsse man sich damit beschäftigen, wo das medizinische Personal wohnt, das in Bielefeld arbeitet.
Nur aus dem Tönnies-Thema wisse er, dass eine große Anzahl der Menschen, die in Bielefelder Krankenhäusern arbeiten, nicht in Bielefeld wohnten. „Und dann müssen Sie sich natürlich überlegen, wo wollen Sie eigentlich die Abgrenzung eines Hotspots machen?“, fragte er. Wenn ein solcher Antrag auf das NRW-Gesundheitsministerium zukomme, werde er nach den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und der Lage in den Krankenhäusern in den Regionen bewertet. Zuständig sei der Landtag, der darüber entscheiden müsste.
Corona-Regeln in NRW: Das gilt seit dem 3. April
- Maskenpflicht: Entfällt in den meisten Innenräumen, zum Beispiel in Fitnessstudios und Schulen. Auch in den Geschäften gilt die Maskenpflicht nicht mehr. Per Hausrecht hätten Geschäfte noch die Möglichkeit, daran festzuhalten, doch viele Einzelhändler wollen nicht länger auf die Maskenpflicht bestehen. Eine Maske gilt künftig nur noch in Pflegeheimen, Kliniken, ÖPNV und Fernverkehr.
- Zugangsbeschränkungen: Ob 3G, 2G oder 2G+ – die Zugangsbeschränkungen fallen fast überall weg.
- Testpflicht: Gibt es nur noch für einzelne Bereiche wie Pflegeheimen und Kliniken sowie Schulen und Kitas.
- Hotspot-Regelung: In Gebieten mit „besondere Gefahrensituation“ (Gefährdung Krankenhausversorgung) oder neuer gefährlicher Corona-Variante sind strengere Corona-Regeln noch möglich. Das können Stadtviertel, Städte, Regionen oder ein ganzes Bundesland sein. Für NRW soll diese Hotspot-Regelung vorerst nicht landesweit angewendet werden.
NRW: Laumann hat „keine Fantasie“, wie regionaler Corona-Hotspot helfen soll
„Aber eins ist sicher, wenn ich hier etwas vorschlage, mache ich kein parteipolitisches Theater mit“, betonte Laumann und fügte hinzu: „Ich habe zurzeit, um das mal ganz klar sagen, keine Fantasie, wie ein regionaler Hotspot zu einer Beruhigung der Lage irgendwo führen soll, so wie jetzt die Situation funktioniert.“
Außerdem könne sich das Geschehen sehr schnell von einer Region in eine andere verlagern. Deshalb müsse man das schon überregional sehen. „Und überregional, egal wie Sie die Regionen ziehen, gibt es in Nordrhein-Westfalen zurzeit keine konkrete Bedrohung der medizinischen Versorgung.“ (os mit dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.