Kontaktperson oder rote Corona-Warn-App: Was man jetzt wissen muss

In NRW sind die Corona-Zahlen wieder gestiegen. Die Wahrscheinlichkeit, enge Kontaktperson zu werden oder eine rote Corona-Warn-App zu haben, steigt. Ein Überblick, was man nun wissen muss.
Köln – Vor ein paar Tagen noch mit Freunden im Kino oder Restaurant gewesen und schon ist die Corona-Warn-App plötzlich rot. „Sie hatten Begegnungen mit erhöhtem Risiko“, ist dann in der App zu lesen. Was aber sollten Betroffene in diesem Fall tun? Müssen sie sich testen lassen? Und gilt eine Quarantänepflicht? Ein Überblick, was Menschen in NRW mit roter Corona-Warn-App oder Personen, die als enge Kontaktperson eines Infizierten angegeben werden, wissen müssen.
Corona in NRW: So muss man sich verhalten, wenn die Corona-Warn-App plötzlich rot ist
Die gute Nachricht zuerst: Denn wer eine rote Corona-Warn-App hat, muss nicht gleich hysterisch werden. Eine rote Warnung heißt nämlich nicht automatisch, dass man sich mit COVID-19 infiziert hat. Die Warnung deutet lediglich auf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko hin, wenn man in den vergangenen 14 Tagen mindestens eine Begegnung mit einer später positiv getesteten Person hatte. Die App kann jedoch nicht unterscheiden, ob der Kontakt im Freien oder in den Innenräumen stattgefunden hat. Zudem weiß die App nicht, ob man eine FFP2-Maske getragen hat, geimpft, geboostert oder genesen ist.
Sollte die App plötzlich rot sein, sollten Betroffene sich wie folgt verhalten:
- Weiterhin auf übliche Hygieneregeln achten
- Möglichst zu Hause blieben und Begegnungen außerhalb des Haushalts vermeiden (insbesondere zu Risikogruppen)
- Auf Krankheitssymptome achten (Falls Symptome auftreten, den Hausarzt kontaktieren)
- Sich auf das Coronavirus testen lassen (Personen mit roter Warn-App haben einen Anspruch auf einen kostenlosen Test, dies muss jedoch nicht zwangsläufig ein PCR-Test sein)
Kontakt mit Infizierten: Wann gilt in NRW eine Quarantäne-Pflicht? Welche Ausnahmen gibt es?
Laut der neuen Corona-Schutzverordnung NRW gelten bestimmte Quarantäne-Regeln für Personen, die als enger Kontakt von Infizierten angegeben wurden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
- Wann muss man als Kontaktperson eines Infizierten in Quarantäne? In Quarantäne müssen unter anderem enge Kontaktpersonen von Infizierten, also Menschen, die mit dieser Person in einem Haushalt leben. Quarantäne kann auch dann angeordnet werden, wenn ein mindestens 10-minütiger enger Kontakt zu einer infizierten Person bestand. Zum Beispiel, wenn ein Gespräch stattgefunden hat und keine Maske getragen wurde oder wenn die Kontaktperson sich über einen längeren Zeitraum mit der Infizierten oder dem Infizierten in einem nicht oder nur schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat. Übrigens: Auch wenn eine Quarantäne nicht verpflichtend angeordnet wurde, sollten sich Kontaktpersonen für 10 Tage nach dem Kontakt möglichst isolieren und auf auftretende Symptome achten.
- Welche Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es? Wenn die Kontaktpersonen entweder geboostert sind (dritte Impfung) oder als doppelt geimpft und genesen gelten und ihre letzte Infektion mehr als 14, aber weniger als 90 Tage zurückliegt, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Gleiches gilt für Personen die eine nachgewiesene Covid-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben und Personen, die genesen sind und deren Infektion mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
- Wer entscheidet über die Quarantäne? Über die Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, ohne im selben Haushalt zu leben, entscheidet die lokale Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes.
- Was passiert, wenn während der Quarantäne Symptome auftreten? Treten Symptome auf, sind Betroffene verpflichtet, sich zu isolieren und einen Corona-Test durchführen zu lassen.
Coronavirus NRW: Zahlen steigen rasant – Corona-Hotspots in Wuppertal, Leverkusen, Solingen und Krefeld
Fest steht: In ganz Nordrhein-Westfalen steigen aktuell die Infektionszahlen enorm an. Das man sich bei anderen Infizierten mit dem Coronavirus infiziert ist aufgrund der ansteigenden Zahlen also umso wahrscheinlicher. Landesweit liegt die Inzidenz bei über 500 – in einigen Städten wurde auch die 800er-Marke überschritten. Großer Hotspot ist aktuell aber die Stadt Wuppertal, dort hat das RKI eine Inzidenz von 953,5 gemeldet (Stand: 18. Januar 2022). Aber auch die Städte Leverkusen, Solingen und Krefeld sind vorne mit dabei. Ein Überblick über die aktuell größten Corona-Hotspots in NRW:
Stadt | Inzidenz (Stand: 18. Januar 2022) |
Wuppertal | 953,5 |
Leverkusen | 867,6 |
Krefeld | 838 |
Solingen | 825 |
Dortmund | 762,5 |
Herne | 713,0 |
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