Grund dafür ist, dass das Land NRW nun noch verstärkter auf die sogenannte 3G-Regel setzt, die Zugänge nur für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt. Die neue Coronaschutzverordnung ist ab dem 1. Oktober gültig.
In NRW dürfen seit dem 20. August wieder alle Clubs und Discos wieder öffnen, wenn sie beim zuständigen Gesundheitsamt ein genehmigtes Hygienekonzept vorgelegt haben. Feiern dürfen dann allerdings nur Menschen, die vollständig geimpft sind (mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung), von einer Corona-Infektion genesen sind (maximal sechs Monate nach Erkrankung) oder negativ getestet worden sind.
Für Clubs und Discos gibt es bei der Testpflicht allerdings eine Sonderregel, die ziemlich teuer werden kann. Zulässig sind nämlich nun auch negative Schnelltests, die maximal sechs Stunden alt sind.
Wie schnell die einzelnen Clubs in NRW öffnen, bleibt aber abzuwarten. „Das Ding“ in Köln hatte auf Facebook eine Wiedereröffnung für den 1. Oktober angekündigt. Früher sei kaum umzusetzen, da unter anderem das Hygienekonzept erst eingereicht und bewilligt werden müsse. Aber auch andere Clubs in Köln werden am Freitag noch nicht öffnen und bleiben zunächst noch geschlossen. (bs) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.