Corona in NRW: Lockerungen für Geimpfte und Genesene – diese neuen Regeln gelten ab Montag

Seit Montag (3. Mai 2021) werden in NRW vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Sie brauchen nun in vielen Bereichen keinen negativen Corona-Test mehr.
Düsseldorf – Ohne negativen Corona-Test zum Friseur, in den Zoo oder zum „Click and Meet“ in den Einzelhandel? Für vollständig Geimpfte und viele Genesene nach einer Corona-Erkrankung ist das seit Montag (3. Mai) in Nordrhein-Westfalen möglich. Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung angepasst und reagiert damit auf den am Donnerstag (29. April) im Bund vorgelegten Entwurf zu den Rechten von Menschen, die bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden oder nach einer Corona-Erkrankung wieder genesen sind. Damit werden sie mit negativ Getesteten gleichgestellt.
Corona in NRW: Auch an Schulen und bei der Einreise gibt es Lockerungen für Geimpfte und Genesene
Konkret heißt das: Seit dem 3. Mai „ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses“, wie das Land NRW mitteilt. Damit müssen vollständig Geimpfte und Genesene beim sogenannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseurbesuch) sowie beim Besuch von Zoos und Botanischen Gärten (gilt nur für Außenbereiche) keinen negativen Test mehr vorweisen. Gleichzeitig entfällt für diese Personen auch die Testpflicht in Schulen und die Freitestung von einer Quarantäne bei der Einreise.
„Es ist ein erster Schritt, Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichzustellen“, so NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Verantwortlich für diese Entscheidung sei die immer schneller werdende Impfkampagne sowie die gestiegene Zahl der Menschen, die bereits an Corona erkrankt sind. „Die Beschränkungen galten und gelten der Gefahrenabwehr. Von geimpften und genesenen Menschen geht keine größere Gefahr aus als von negativ getesteten Personen“, sagte Laschet weiter, betont aber auch, dass diese und weitere Entscheidungen in diesem Rahmen nur „im Geleit mit dem Bund und den anderen Ländern“ erfolgen. Dafür brauche es einheitliche Regeln. Darunter könnte zukünftig beispielsweise der Wegfall der Ausgangssperre oder Kontaktbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene fallen.
Corona in NRW: Diese Voraussetzungen gelten für eine Befreiung von der Testpflicht
- Vollständiger (zwei Dosen) Impfschutz gegen COVID-19 seit mindestens 14 Tagen
- Ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist
- Ein älterer positiver PCR-Test plus mindestens eine Erstimpfung gegen COVID-19
Im Einzelhandel oder beim Frisör reicht es für vollständig Geimpfte nun einfach aus, seinen Impfausweis vorzuzeigen. Genesene sollen mit einem entsprechenden Dokument ihre bereits überstandene Corona-Infektion nachweisen. Allerdings befreit die neue Regelung nicht vor der Maskenpflicht, dem Abstandhalten und dem regelmäßigen Händewaschen. Auch die persönlichen Kontaktdaten sowie die Uhrzeit des Aufenthalts müssen weiterhin von allen Besuchern und Kunden hinterlassen werden. Denn auch Geimpfte und Genesene können sich noch mit dem Coronavirus anstecken und auch für andere Bürgerinnen und Bürger ansteckend sein. (bs)