Coronavirus: So weisen Sie eine überstandene Infektion oder abgeschlossene Impfung nach

Wer nach einer Infektion mit dem Coronavirus vollständig genesen ist oder kompletten Impfschutz hat, muss dies für bestimmte Dinge nachweisen. Doch wie funktioniert das?
Köln – Die Freude ist groß: Die Corona-Zahlen in vielen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen befinden sich im Sinkflug. Zusammen mit den aktuellen Impf-Rekorden scheint NRW auf einem guten Weg hin zu mehr Normalität zu sein. Zwar besteht noch immer eine Test-Pflicht, allerdings entfällt diese für vollständig geimpfte und genesene Personen. Aber wie weist man die Immunität überhaupt nach?
Corona in NRW: Nachweis für Geimpfte und Genesene – 3 Methoden
Mitte Mai haben rund sieben Millionen Menschen in NRW eine Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Damit hat NRW einen neuen Meilenstein erreicht. Um von der Test-Pflicht befreit zu sein, müssen Genesene und Geimpfte lediglich nachweisen können, dass sie immun gegen das Coronavirus sind.
Die Immunisierung und somit die Befreiung von der Testpflicht kann laut dem Land NRW über diese drei Methoden nachgewiesen werden:
- Eintrag im Impfpass
- Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses
- Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses in Kombination mit Impf-Nachweis
Corona in NRW: Lockerungen für Geimpfte – Eintrag im Impfpass
Wer bereits vollständig – also zweimal – gegen das Coronavirus geimpft wurde, ist von der Testpflicht befreit. Die Impfung wird durch einen Eintrag im Impfpass dokumentiert, sodass dieser als Nachweis gilt. Allerdings ist dieser Nachweis nur zugelassen, sofern die Impfung vollständig abgeschlossen und mindestens 14 Tage her ist. Wer keinen Impfpass hat, erhält den Impf-Nachweis auf einem von der Impfbehörde ausgestelltem Dokument.
Lockdown-Lockerung für Genesene – positives PCR Test-Ergebnis als Nachweis
Die Immunisierung von Genesenen wird durch das positive Testergebnis, welches mittels Nukleinsäurenachweis – PCR-Test – durchgeführt wurde, nachgewiesen. Dafür muss der PCR-Test mindestens 28 Tage zurückliegen, aber nicht länger als sechs Monate.
Falls die Bescheinigung des positiven PCR-Testergebnisses verloren geht, sollen sich die genesenen Personen erneut an den Arzt oder das ausstellende Labor wenden, um den Nachweis zu erhalten, so das Land NRW. Da ein Antikörper-Test nicht den Vorgaben zur Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis entspricht, ist dieser als Nachweis nicht zugelassen.
Corona in NRW: Lockerung für Genesene und Geimpfte – PCR-Test und Impf-Nachweis
Liegt die Infektion mit dem Coronavirus allerdings länger als sechs Monate zurück, wird eine zusätzliche Impfung nötig, um weiterhin als immun zu gelten. Da aufgrund der Infektion jedoch eine einmalige Impfung ausreicht, ist als Nachweis sowohl das positive PCR-Testergebnis als auch der Eintrag im Impfpass nötig.
Da auch in Köln die Inzidenz sinkt, bereitet sich bereit die Kölner Gastronomie auf die Öffnungen vor. Trotz Herausforderungen plant die IG Gastro mit einer Öffnung am Pfingstmontag. (jaw)
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