Corona in NRW: Nur Geimpfte und Genesene im Einzelhandel – landesweite Kontrollen

Seit Mittwoch müssen Geschäfte in NRW alle Kunden auf die Einhaltung der 2G-Regel kontrollieren. Nur Supermärkte, Apotheken und Drogerien sind ausgenommen.
Düsseldorf – Ab dem heutigen Mittwoch müssen von sämtlichen Kunden im Einzelhandel die 2G-Nachweise kontrolliert werden. Die viertägige Übergangsregelung, wonach Stichproben ausreichen, sei dann ausgelaufen, teilten die Städte Köln und Bielefeld mit Verweis auf die Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit.
Corona in NRW: Nur Geimpfte und Genesene im Einzelhandel – landesweite Kontrollen
Ladenbetreiber müssen sich nun die gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweise zeigen lassen – und den Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien.
Bereits seit Samstag überprüfen Polizei und Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen, ob die Geschäfte ihren Kontrollpflichten nachkommen. „Wir kontrollieren dabei nicht die Kunden, sondern die Händler“, sagte ein Sprecher der Stadt Bonn. Mit dem Auslaufen der Übergangsfrist werde das Ordnungsamt Bielefeld nun stärkere Kontrollen im Einzelhandel durchführen, kündigte eine Stadtsprecherin an. (dpa/lnw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.