Kino, Treffen und Shoppen: Die neuen Corona-Regeln in NRW im Überblick

Seit dem 26. Juli gilt in NRW die Landes-Inzidenzstufe 1. Damit wurden die Maßnahmen wieder verschärft. Alle neuen Corona-Regeln für NRW im Überblick.
Die neuen Corona-Regeln in NRW im Überblick
Seit dem 29. Oktober gilt eine aktuelle Corona-Schutzverordnung. Dabei wird das Tragen von Mund-Nasen-Masken im Freien nur noch empfohlen.
Düsseldorf – Seit Freitag, 9. Juli, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen. Das kündigten die Landesminister für Gesundheit und für Familie, Karl-Josef Laumann (CDU) und Joachim Stamp (FDP) in einer Pressekonferenz in Düsseldorf an.
Da die Corona-Neuinfektionen in NRW jedoch seit Wochen kontinuierlich steigen, hat Laumann nun wieder Verschärfungen angekündigt. Demnach gilt ab Montag (26. Juli) nun wieder die Landes-Inzidenzstufe 1. Damit greifen automatisch strengere Infektionsschutzmaßnahmen mit überregionaler Bedeutung – auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen.
Grundsätzlich sind die neuen Corona-Regeln in vier Stufen eingeteilt.
- Stufe 3: Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50,1
- Stufe 2: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 35,1
- Stufe 1: Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1
- Stufe 0: Ab einer Inzidenz unter 10
- Bei einer Inzidenz über 100 greift weiterhin die Bundes-Notbremse
Die neue Corona-Schutzverordnung beinhaltet Maßnahmen für verschiedene Bereiche. Die Inzidenz bezieht sich dabei teilweise auf die einzelnen Kommunen und Kreise und teilweise auf die landesweite Inzidenz. Am 29. Juli liegt der Wert für NRW bei 20,4 (Quelle: RKI).
Corona-Regeln in NRW: Landes-Inzidenzstufe 1 gilt ab 26. Juli – alle Regeln im Überblick
- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden
- Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter
- Bei Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden
- In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen
- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern pro Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1
- Volks- und Schützenfeste, Tagungen oder Ähnliches mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken und Clubs in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt
- Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie
Diese Ausnahmen gelten
Statt eines negativen Testes gilt auch ein Impfnachweis oder ein Nachweis zur Genesung. Geimpfte und Genesene werden bei den Zusammenkünften nicht als Person oder als Haushalt eingerechnet.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Der Überblick zu den einzelnen Bereichen.
- Kontaktbeschränkungen
- Einkaufen
- Gastronomie
- Kitas
- Schulen
- Private Veranstaltungen
- Angebote mit überregionalem Einzugsbereich wie Freizeitparks, Discotheken und großen Festveranstaltungen
- Kultur
- Freizeit
- Sport und Fitnessstudios
- Messen, Tagungen und Kongresse
- Außerschulische Bildung
- Kinder- und Jugendarbeit
- Beherbergung und Tourismus
Neue Corona-Regeln in NRW: Kontaktbeschränkungen
Auch weiterhin gelten besondere Kontaktbeschränkungen, so soll sichergestellt werden, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung erlaubt – so lange es nicht mehr als zwei Haushalte sind.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, dürfen sich drei Haushalte treffen. Zusätzlich gilt eine Sonderregelung: Es dürfen sich maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, wenn vorab alle getestet worden sind.
- Bei Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, dürfen sich maximal fünf verschiedene Haushalte gleichzeitig treffen. Auch hier gibt es zusätzlich eine Ausnahme: Wenn alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen getestet sind, dürfen sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, gelten keine Einschränkungen. Auch die Abstandspflicht gilt dann nicht mehr. Das Einhalten von Abständen ist lediglich eine Empfehlung.
Neue Corona-Regeln in NRW: Einkaufen und Shopping
Auch weiterhin gelten besondere Corona-Regelungen beim Einkauf und Shoppen, so soll sichergestellt werden, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, fällt click & meet als Einkaufsvariante weg. Das Einkaufen in Geschäften ist wieder ohne Terminbuchung möglich – auch ein negativer Test wird nicht mehr benötigt. Es gilt jedoch eine Kundenbegrenzung auf einer Person pro 20 Quadratmeter.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1,wird die Kundenbegrenzung gelockert. Dann darf eine Person pro zehn Quadratmeter einkaufen.
- Bei Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, fallen die Sonderregelungen bei Geschäften über 800 Quadratmeter weg.
- Bei Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, gibt es keine Begrenzungen für die Personenanzahl. Vorausgesetzt, die Landesinzidenz ist ebenfalls unter 10. Die Maskenpflicht bleibt auch weiterhin bestehen.
Neue Corona-Regeln in NRW: Gastronomie
Bei der Gastronomie gibt es ebenfalls weiterhin besondere Corona-Regeln. So soll sichergestellt werden, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, darf nur die Außengastronomie öffnen. Gäste müssen einen negativen Test vorlegen. Zusätzlich gilt eine Platzpflicht. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt bei der dritten Stufe weg.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, darf zusätzlich die Innengastronomie öffnen. Auch Kantinen dürfen dann wieder öffnen. Für Betriebsangehörige fällt die Testpflicht weg. Für den Besuch der Außengastro fällt die Nachweispflicht ebenfalls weg
- Bei Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, wird auch auf den Testnachweis beim Besuch der Innengastronomie verzichtet.
- Bei Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, gelten keine Einschränkungen mehr, solange Abstand oder Abtrennung zwischen den einzelnen Tischen vorhanden sind. Ist das Bedienpersonal negativ getestet, kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden. Dabei reicht bereits ein Schnelltest.
Neue Corona-Regeln in NRW: Kitas
Auch für Kitas ändert sich mit der neuen Corona-Schutzverordnung etwas.
- Ab dem 7. Juni kehren Kitas in den Regelbetrieb zurück.
- Dabei wird auch die volle Betreuungsstundenzahl wieder eingeführt.
- Die Gruppentrennung wird aufgehoben.
- Für die Kinder gilt jedoch ein Angebot für die Lolli-Schnelltests.
- Stamp bittet die Eltern, das freiwillige und kostenlose Angebot zweimal pro Woche zu nutzen. Auch Beschäftige können sich zweimal pro Woche testen lassen.
- Bei den Beiträgen bleibe es dabei, dass die Eltern für das erste Halbjahr insgesamt nur die Hälfte der üblichen Summe für die Betreuung bezahlen müssen.
- Ab einem Inzidenzwert über 100 greifen die Regelungen der Bundes-Notbremse.
Neue Corona-Regeln in NRW: Schulen
Ab dem 31. Mai kehren die Schulen wieder vollständig in den Präsenzunterricht zurück – wenn die Inzidenz im jeweiligen Kreis oder der jeweiligen Kommune unter 100 ist.
- Bis Ende August sollen Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ein Impfangebot bekommen, so die Gesundheitsminister von Bund und Ländern.
- Dafür muss jedoch die EU-Arzneimittelbehörde EMA die Vergabe von Biontech an Kinder und Jugendliche erlauben.
- Schülerinnen und Schüler erhalten genau wie Kita-Kinder zweimal pro Woche ein Testangebot.
Neue Corona-Regeln in NRW: Private Veranstaltungen
Bei den privaten Veranstaltungen gibt es ebenfalls besondere Corona-Regeln. So soll sichergestellt werden, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, sind private Veranstaltungen nicht erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, dürfen sich außen bis zu 100 Personen und drinnen bis zu 50 getestete Personen treffen.
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, sind es im Außenbereich bis zu 250 Gäste. Im Innenraum können sich bis zu 100 getestete Personen treffen.
- Bei Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, sind private Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden ohne Einschränkungen möglich. Bei mehr als 50 Teilnehmenden müssen alle Personen Masken tragen und Abstände einhalten. Es sei denn, alle Teilnehmenden sind geimpft, genesen oder getestet. Dann gibt es keine Beschränkungen.
- Für Partys gibt es eine Einschränkung. Private Partys dürften nur bei einer Inzidenz von unter 35 stattfinden. Die Anzahl an Gästen ist dabei außen auf 100 und innen auf 50 beschränkt. Dabei ist ein negativer Corona-Schnelltest Voraussetzung. Gilt Stufe 0 gelten für private Partys die gleichen Regeln wie für private Veranstaltungen.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Freizeitparks, Festivals, Clubs und Volksfeste
Zu Angeboten mit überregionalen Einzugsbereichen zählen zum Beispiel Freizeitparks, Festivals oder Volksfeste. Hierbei gelten besondere Corona-Regelungen. Die Öffnung von Freizeitparks hängt von der landesweiten Inzidenz ab.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, müssen die Einrichtungen geschlossen bleiben.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, dürfen Freizeitparks mit Test und Personenbegrenzung öffnen. Auch Kirmeselemente, Jahr- und Spezialmärkte sind wieder zulässig
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, dürfen auch Clubs und Discotheken, die seit über einem Jahr geschlossen sind, wieder öffnen – zumindest teilweise. Erlaubt ist nur das Öffnen des Außenbereiches. Maximal 100 getestete Personen, dürfen vor Ort sein. Voraussetzung ist dabei, dass die Inzidenz landesweit unter 35 liegt und ein genehmigtes Sicherheitskonzept vorliegt.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, dürfen Clubs und Diskotheken auch ihren Innenbereich öffnen. Vorausgesetzt, dass neben der regionalen Inzidenz auch der landesweite Wert unter 10 liegt. Dabei gelten sowohl Hygienekonzept als auch die Testpflicht für Gäste.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Konzerte, Kino, Theater und Oper
Im Bereich Kultur sind ebenfalls Lockerungen vorgesehen.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt. Voraussetzung ist dabei ein fester Sitzplan und ein negativer Coronatest Zu Konzerten, Theater, Oper und auch in Kinos können bis zu 250 Personen mit negativem Testergebnis zugelassen werden.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, sind bis zu 500 Personen bei den jeweiligen Innen-Veranstaltungen erlaubt. Es gilt weiterhin ein negatives Testergebnis und ein Sitzplan als Voraussetzung.
- Bei Stufe 1, also bei einer Inzidenz 35 zwischen und 10,1, dürfen außen und innen bis zu 1.000 getestete Personen teilnehmen. Auch hier gilt weiterhin ein festgelegter Sitzplan.
- Ab Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, können Veranstalter entweder den Zutritt mit einem Test festlegen oder einen Sitzplan im Schachbretter anlegen. Sind bei der Veranstaltung mehr als 500 Personen, muss auch die Landesinzidenz unter 10 liegen. Ab 5.000 Teilnehmenden ist eine Testpflicht und ein Hygienekonzept erforderlich.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Minigolf, Freibad und Sauna
Bei den Freizeit-Angeboten gibt es ebenfalls besondere Corona-Regeln. So soll sichergestellt werden, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, dürfen kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf, Kletterpark oder Hochseilgarten öffnen. Freibäder dürfen für den Sportbetrieb öffnen, die Liegewiesen bleiben geschlossen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negatives Testergebnis. Auch Ausflugsfahrten mit Schiffen ist dann wieder möglich. Geöffnet ist jedoch nur der Außenbereich. Der Zugang ist nur mit negativem Testergebnis möglich.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, dürfen alle Bäder, Saunen und Indoorspielplätze öffnen: Es gilt jedoch eine Personenbegrenzung. Besucherinnen und Besucher müssen beim Einlass ein negatives Testergebnis vorzeigen. Auch Spielbanken dürfen mit Test und Personenbegrenzung wieder öffnen.
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, öffnen dann auch wieder Bordelle – Voraussetzung dabei: ein negatives Testergebnis. Bei Freibädern fällt der benötigte Test bei einer Inzidenz unter 35 weg.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, liegt die regionale und die landesweite Inzidenz unter 10 entfällt die Kontaktnachverfolgung.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Sport
Auch beim Sport gelten besondere Corona-Regeln. So soll sichergestellt werden, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, ist laut Corona-Schutzverordnung ein „Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen“ erlaubt. Bei Sportveranstaltungen dürfen maximal 500 getestete Personen zuschauen. Der festgelegte Sitzplan muss dabei eingehalten werden.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, gilt im Außenbereich die Begrenzung von 25 Leuten für den Kontaktsport. Im Innenbereich dürfen maximal zwölf Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test, gemeinsam Sport machen. Kontaktfreier Sport ist nun nicht mehr eingeschränkt. Das gilt auch für Innenräume und Fitnessstudios. Für Zuschauerinnen und Zuschauer gelten folgende Regeln: „Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung“, so die Landesregierung NRW.
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, dürfen innen und außen bis zu 100 Personen gemeinsamen Kontaktsport betreiben: Ist die Landesinzidenz unter 35 sogar ohne Test. Für die Zuschauer gilt ab Freitag, 28. Mai, Folgendes: „Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan“, heißt es weiter.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, sind Sportausübungen ohne Beschränkungen möglich. Auch bei Sportveranstaltungen gibt es weitere Lockerungen. Finden die Veranstaltungen draußen statt, sind keine Beschränkungen vorhanden. Finden die Veranstaltungen in einem geschlossenen Raum statt, ist dies mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität erlaubt. Ist die Landesinzidenz ebenfalls unter 10, dürfen mehr als 500 Personen teilnehmen. Ab 5.000 Zuschauern muss jedoch ein Hygienekonzept inklusive Testpflicht vorliegen.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Messen, Tagungen und Kongresse
Auch Messen sind dank der Corona-Schutzverordnung wieder möglich. Es gelten auch hier besondere Corona-Maßnahmen.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, sind „Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept“ erlaubt.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, sind Tagungen und Kongresse wieder möglich. Dabei dürfen die Veranstaltungen außen und innen bis zu 500 getestete Teilnehmer haben.
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, verdoppelt sich die Teilnehmerbegrenzung für Tagungen und Kongresse. Erlaubt sind dann 1.000 getestete Personen.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, fallen sämtliche Beschränkungen wenn. Vorausgesetzt, auch die Landesinzidenz ist unter 10.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Außerschulische Bildung
Außerschulische Bildung darf ab dem 28. Mai wieder im Präsenzunterricht stattfinden.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, ist außerschulische Bildung wieder im Präsenzunterricht möglich. Dabei gibt es keine Personenbegrenzungen. Im Innenbereich wird jedoch ein negatives Testergebnis benötigt. Auch ein fester Sitzplatz und das Tragen einer Maske sind Pflicht. Der Musikunterricht ist ebenfalls wieder erlaubt. Bei Gesang und Blasinstrumenten dürfen maximal fünf Personen in einem Raum gemeinsam spielen.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1,dürfen beim Musikunterricht doppelt so viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen zusammen musizieren.
- Ab Stufe 1, also bei einer landesweiten Inzidenz zwischen 35 und 10,1, kann auf das Tragen einer Maske am Sitzplatz verzichtet werden. Die Testpflicht fällt als Voraussetzung ebenfalls weg.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, müssen zwar weiterhin die Kontakte erhoben werden, weitere Beschränkungen greifen jedoch nicht. Ist die Landesinzidenz ebenfalls unter 10, dürfen bei der Veranstaltung auch mehr als 500 Personen teilnehmen.
Corona-Regeln in NRW: Kinder- und Jugendarbeit
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche können ebenfalls wieder aufgenommen werden.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, dürfen maximal zehn getestete Personen innen oder 20 getestete Personen außen aufeinander treffen. Eine Altersbegrenzung gibt es dabei nicht. Auch Ferienangebote und Ferienreisen sind somit wieder möglich.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, wird die Gruppengröße auf 20 beziehungsweise 30 getestete Personen erweitert. Auf das Tragen einer Maske kann verzichten werden.
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, fällt zusätzlich die Test-Voraussetzung weg. Die Gruppen dürfen maximal 30 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich groß sein.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, muss bei Ferienfreizeiten lediglich zu Beginn des Angebots getestet werden. Bei Kinder und Jugendreisen müssen die Teilnehmenden zusätzlich am Ende getestet werden.
Corona-Regeln in NRW: Tourismus
Der Tourismus kann ab dem 28. Mai ebenfalls Fahrt aufnehmen. Jedoch greifen auch hier besondere Schutzmaßnahmen.
- In Stufe 3, Inzidenz zwischen 50,1 und 100, sind Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und Hotels erlaubt. Voraussetzung dabei ist jedoch ein negativer Coronatest. Kapazitätsgrenzen bei Hotels gibt es nicht mehr. Auch das Frühstück ist erlaubt. Touristische Busreisen sind wieder möglich.
- Bei Stufe 2, Inzidenz zwischen 50 und 35,1, ist die „volle gastronomische Versorgung für private Gäste“ wieder möglich. Zusätzlich sind „Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test“ erlaubt.
- Ab Stufe 1, also bei einer Inzidenz zwischen 35 und 10,1, sind Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung möglich. Voraussetzung dabei ist, dass alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz unter 35 kommen.
- In Stufe 0, also bei einer Inzidenz unter 10, bleibt die Kontaktnachverfolgung bestehen. Die Testpflicht gilt jedoch nicht mehr. Lediglich Gäste, die aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 kommen, müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.
Neue Corona-Schutzverordnung in NRW: Das ist die stabile Inzidenz
Für alle neuen Corona-Regelungen gilt die stabile Inzidenz. Dafür muss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der jeweilige Schwellenwert unterschritten werden. Wenn das der Fall ist, gilt die Lockerung ab dem übernächsten Tag.
Die stabile Inzidenz entscheidet auch über die Rücknahmen der Lockerungen. Wenn der Schwellenwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, greifen wieder die Regelungen der vorherigen Stufe. Ausgeführt wird die erneute Maßnahme dann am übernächsten Tag.
Corona-Schutzverordnung in NRW: Bundes-Notbremse gilt weiterhin
Neben der Corona-Schutzverordnung gilt weiterhin die Bundes-Notbremse. Da habe das Land keinen Spielraum, so Laumann auf der Pressekonferenz. Wenn die Inzidenz über 100 liegt, greifen die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 10 gelten bereits ab dem 9. Juli zahlreiche Öffnungsschritte.
Coronavirus in NRW: Die 3-G-Regel – getestet, geimpft, genesen
Mit den neuen Lockerungen der Corona-Schutzverordnung gelten die Sicherheitsvorkehrungen wie Mund-Nasen-Maske tragen und Abstand halten nur noch als Empfehlung. Es gilt jedoch weiterhin die 3-G-Regel. Die Gs stehen für getestet, geimpft und genesen. Statt eines negativen Coronatests, kann auch ein Nachweis zur vollständigen Impfung oder zur vollständigen Genesung verwendet werden. Ein Coronatest verliert nach 48 Stunden seine Gültigkeit.
Immunisierte werden bei einer Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte für Zusammenkünfte oder Veranstaltungen nicht mit eingerechnet. (jw)
Update-Hinweis: Der Artikel wurde zuletzt am 29. Juli aktualisiert. Neuerung: Aktueller Inzidenzwert angepasst.
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