Duisburg: Überblick zu den aktuellen Corona-Regeln – hier gilt eine Testpflicht

Im Oktober gelten auch in Duisburg neue Corona-Regeln. Ein Überblick, wo noch eine Maskenpflicht gilt und wo ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss.
Duisburg – In NRW gibt es seit dem 1. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung. Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass es keine Maskenpflicht mehr im Freien gibt. Außerdem sind bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen, mehr Zuschauer auf den Sitzplätzen erlaubt. Ein Überblick zeigt, welche Regeln nun in Duisburg gelten – und wo ein Test vorgezeigt werden muss.
Coronavirus in Duisburg: Überblick über die aktuellen Corona-Regeln
Aufgrund der derzeitigen Situation gelten auch in Duisburg weiterhin einige bestimmte Regeln. Besonders diejenigen, die weder geimpft, noch genesen sind, sind aktuell von strengeren Testregeln betroffen, denn bei der sogenannten 3G-Regelung muss in vielen Bereichen ein Impf- oder Genesungsnachweis vorgezeigt werden. Wer dies nicht kann, muss einen negativen Corona-Test vorzeigen.
Corona in Duisburg: Hier braucht man einen negativen Schnelltest
- Veranstaltungen in Innenräumen (zum Beispiel bei Konzerten, Kinos, im Theater)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien ab 2500 Personen
- Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
- Hinweis: Es kann sein, dass für bestimmte Bereiche die 2G-Regel (nur geimpft und genesen) gilt. Dann reicht ein negativer Test nicht aus. In Köln hat sich beispielsweise die Kneipe „Lotta“ dafür entschieden.
Übrigens: Kinder bis zum Schuleintritt werden getesteten Personen gleichgestellt. Schulpflichtige Kinder müssen nur einen Schülerausweis vorzeigen, da sie aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen gelten. In den Herbstferien gelten sie jedoch als ungetestet.
Duisburg: Hier braucht man einen negativen Schnell- oder PCR-Test
In einigen Bereichen galt bislang die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Neu ist seit dem 1. Oktober, dass unter anderem Clubs und Diskotheken nun auch einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden alt ist, akzeptieren dürfen. Die Test-Regelung begründet die NRW-Landesregierung damit, dass die Clubs und Discos zu den Bereichen „mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen“ gehören.
- Clubs
- Diskotheken
- Tanzveranstaltungen
- private Feiern mit Tanz
- Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen
- Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb dieser Einrichtungen
Ab 1. November: Duisburg führt 2G-Regel für städtische Kultur- und Freizeitveranstaltungen ein
Im November werden die Regeln für Ungeimpfte übrigens nochmal verschärft. Bei städtischen Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt dann eine 2G-Regelung (nur geimpfte und genesene Personen dürfen teilnehmen).„Das wird zukünftig auch den Zoo und größere Feste wie den Weihnachtsmarkt betreffen. Die Details dazu werden noch geklärt“, teilte die Stadt mit.
Corona-Regeln Duisburg: Es besteht weiterhin Maskenpflicht für alle – außer im Freien
Die Maskenpflicht gilt in Duisburg weiterhin für alle – egal ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist. Allerdings nur noch in bestimmten Bereichen und nicht mehr im Freien. Dabei muss mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske getragen werden. Hier gilt weiterhin die Maskenpflicht:
- Öffentlicher Personenverkehr (Busse, Bahnen, Flugzeuge, etc.) sowie Taxen
- Innenräume, die für Besucher oder Kunden zugänglich sind (z.B. Geschäfte, Museen, Arztpraxen, Kosmetikstudios, etc.)
Bei der Maskenpflicht gibt es jedoch auch Ausnahmen. So gilt diese unter anderem nicht bei ausschließlich privaten Zusammentreffen in Innenräumen, in Einsatzsituationen der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes oder wenn bei der Berufsausübung im Innenraum der Mindestabstand sichergestellt werden kann.
Zudem müssen Kinder bis zum Schuleintritt keine Maske tragen. Wenn die Maske bei Kindern im Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren nicht passt, müssen diese jedoch ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.
Coronavirus: Diese Indikatoren sind neben der 7-Tage-Inzidenz nun wichtig
Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass neben der 7-Tage-Inzidenz nun auch weitere Indikatoren berücksichtigt werden sollen, um die aktuelle Corona-Lage genau zu bewerten. Zwei neue Indikatoren fließen damit nun in die Bewertung mit ein: die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Anteil der Covid-19-Patienten in betreibbaren Intensivbetten. Ein Überblick, was die Kennzahlen aussagen:
- 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Meint die neu gemeldeten Krankenhauseinweisungen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner. Damit kann gesehen werden, wie hoch der Anteil schwerer Krankheitsverläufe ist. Damit kann frühzeitig erkannt werden, ob eine mögliche Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems droht.
- Anteil Covid-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten: Meint die Belastung der Intensivstationen in den NRW-Kliniken. Eingeschätzt werden soll damit das Risiko einer Überlastung der medizinischen Versorgung.
- 7-Tage-Inzidenz: Neu gemeldete Corona-Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner.
Laut Schutzverordnung sollen aber auch die Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten sowie die Entwicklung des R-Wertes in die Bewertung der Corona-Lage miteinbezogen werden. Die neue Schutzverordnung gilt seit dem 1. Oktober. (lc) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Duisburg passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde am 5. Oktober aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht.. Neuerung: 2G-Regelung in Duisburg ab 1. November.