Mega-Surfpark in NRW geplant – auch wenn es Umweltschützer verhindern wollen

Ein privater Investor plant, am Elfrather See in Krefeld einen Surfpark zu errichten. Eine Hürde ist schon genommen: Laut einem Gutachten ist das Projekt rechtlich umsetzbar.
Krefeld – Am Elfrather See in Krefeld soll ein privat betriebener Surfpark entstehen. Der Investor, das Unternehmen Elakari, möchte in die Surfanlage mit Gastronomie-, Sport- und Freizeitangeboten rund 30 Millionen Euro investieren. Neben der Surflagune sind am Elfrather See Flächen für Beach-Soccer und Volleyball vorgesehen, außerdem soll es einen sogenannten Pumptrack für Mountainbikes geben und Klettermöglichkeiten. Eine erste Hürde bei den Planungen ist genommen, grundsätzlich kann der Surfpark also kommen.
In einem externen Gutachten der Essener Kanzlei Heinemann & Partner, das die Stadt Krefeld in Auftrag gegeben hatte, wurde im April bestätigt, dass das Projekt grundsätzlich rechtlich umsetzbar ist. Dies teilte die Stadt danach mit. Im Dezember 2022 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Projekts infrage gestellt hatte. Daraufhin wurde gefordert, die Planung für das Projekt sofort einzustellen. Dies wollte die Stadt so allerdings nicht hinnehmen: „Mit einem derart harten Urteil muss man sich natürlich ernsthaft auseinandersetzen“, betonte Stadtdirektor Markus Schön.
Was? | Surfpark am Elfrather See in Krefeld |
Wann? | Eröffnung voraussichtlich im Sommer 2024 |
Surfpark laut neuem Gutachten rechtlich umsetzbar
Als Folge des Rechtsgutachtens vom BUND wurde die auf Bauplanungs- und Umweltrecht spezialisierte Essener Kanzlei Heinemann & Partner mit einem eigenen Rechtsgutachten beauftragt. Das Ergebnis: Es ist nicht davon auszugehen, dass die Planung an einer Reihe von formellen und materiellen Rechtsfehlern leidet. Laut der Kanzlei sei – entgegen dem BUND-Gutachten –nicht davon auszugehen, dass das Bauleitplanverfahren angesichts des schon jetzt zwingend als rechtswidrig vorhersehbaren Ergebnisses unverzüglich einzustellen ist.
Da laut Schön die juristische Komplexität des Verfahrens ungewöhnlich hoch sei, sei die Stadtverwaltung den Kritikern des Projekts dennoch dankbar, dass sie auf empfindliche Punkte der Planung, wie zum Beispiel Umwelt- und Klimaschutz, aufmerksam gemacht haben: „Wir werden die Prozesse so fortsetzen, dass wir der Politik einen rechtmäßigen Beschlussentwurf für einen Bebauungsplan vorlegen können.“ Der Investor hat bereits zugesichert, die Anlage komplett mit Ökostrom zu betreiben. Zudem sei bei der Umsetzung des Projekts eine ökologische Baubegleitung dauerhaft vorgeschrieben und die städtische Klimawirkungsprüfung sei auf Wunsch der Politik erweitert worden.

Ergebnisse des Gutachtens zur Planung des Surfparks
Im Gegensatz zu dem BUND-Gutachten hält das neue Gutachten der Essener Kanzlei das Projekt Surfpark für rechtlich umsetzbar. Unter anderem wurden folgende Punkte festgestellt:
- Die städtebauliche Erforderlichkeit für einen Surfpark in Krefeld ist gegeben, weil die Stadt eine entsprechende Planungskonzeption entwickelt hat. Der Masterplan Elfrather See sei ein legitimes städtebauliches Ziel und ein positiv normiertes Konzept, mit dem Surfpark als schlüssige Ergänzung im Sinne von Sport, Freizeit und Erholung.
- Nach aktueller Rechtsprechung hat der Klimaschutz keinen Vorrang gegenüber anderen Belangen: Es muss immer eine Abwägung stattfinden.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Investors muss nicht bereits jetzt, sondern erst zum Satzungsbeschluss prognostiziert sein.
- Beim Gewässer- und Artenschutz muss die Stadt Krefeld mittels Gutachten eine Prognose vornehmen, ob das Vorhaben auch tatsächlich realisiert werden kann – dies ist im Planungsverfahren geschehen.
Die Kanzlei hat allerdings auch Abwägungs- und Nachschärfungsbedarf in einigen Punkten erkannt. Diese Erkenntnisse fließen jetzt in das laufende Verfahren ein. Aktuell werden, wie Ludger Walter vom Fachbereich Stadt und Verkehrsplanung erläutert, neben den Aufgaben im Umweltbereich vor allem Abstimmungen in verkehrlichen Fragen vorgenommen, bei denen auch die Nachbargemeinden mit einbezogen werden.
Da der Investor viel Geld in die Hand nehmen muss, um allen Belangen gerecht zu werden, müssen laut Stadtdirektor Schön alle Forderungen verhältnismäßig und angemessen sein. Ob das Projekt tatsächlich umgesetzt wird, entscheidet der Rat der Stadt Krefeld. Anfang Mai hat die Stadt bekannt gegeben, dass Ratsmitgliedern im Laufe der Woche (2. bis 5. Mai) auch Akteneinsicht gewährt werde. „Die Akteneinsicht soll die Ratsmitglieder in die Lage versetzen, ein vollumfängliches Bild des Sachverhalts zu erhalten und auf dieser Grundlage weitere Entscheidungen treffen zu können“, heißt es in einer Mitteilung. Allgemein wurden die entsprechenden Unterlagen als vertraulich eingestuft. Von der Öffentlichkeit können sie daher nicht eingesehen werden. (lc)Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren. Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 4. Mai aktualisiert. Neuerung: Die Stadt Krefeld gewährt den Ratsmitgliedern Akteneinsicht zum Gutachten.