Corona-Regeln in NRW: 2G+ in Fitnessstudios ab heute – Booster als Ausnahme

In NRW gelten seit dem 13. Januar 2022 neue Corona-Regeln. Weiterhin gilt in Fitnessstudios und Sportstätten 2G+. Doch für manche Personen gibt es nun Ausnahmen.
Düsseldorf – Schon seit der letzten Coronaschutzverordnung gilt in Nordrhein-Westfalen beim Sport im Innenraum eine 2G+-Regel. Dort waren bislang nur Geimpfte und Genesene zugelassen, wenn sie zusätzlich einen negativen Corona-Test vorzeigen könnten. Diese Regel bleibt nun auch weiter bestehen. Doch seit dem 13. Januar 2022 gibt es auch Ausnahmen von der Testpflicht. Dies kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag (11. Januar) in Düsseldorf an. Ein Überblick, was Sportlerinnen und Sportler wissen müssen.
Neue Corona-Regeln NRW: 2G+ im Bereich Sport und Freizeit – diese Personen brauchen keinen Test
- Hier gilt 2G+: Weiterhin gilt unter anderem bei der Sportausübung in Innenräumen (zum Beispiel in Sporthallen, Schwimmbädern, Fitnessstudios) und im Freizeitbereich (zum Beispiel Saunen, Thermen oder sonstigen Einrichtungen, wo man keine Maske tragen kann) für Geimpfte und Genesene eine zusätzliche Testpflicht.
- Ausnahme: Seit dem 13. Januar 2022 sind bestimmte Personen von der zusätzlichen Testpflicht jedoch ausgenommen. Das betrifft zum Beispiel Personen, die geimpft oder genesen und zusätzlich bereits geboostert sind. Alternativ werden auch Immunisierte, die zudem in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind, von der Testpflicht befreit.
Coronaschutzverordnung NRW: So lange gelten die neuen Regeln
Die neue Coronaschutzverordnung ist am 13. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie gilt zunächst bis zum 7. Februar 2022.
Corona-Regeln NRW: Diese wichtigsten Verschärfungen gelten seit dem 13. Januar 2022
Übrigens: Seit dem 13. Januar gilt die 2G+-Regel gilt neben dem Sport- und Freizeitbereich auch in der Gastronomie. Zudem wurde unter anderem die Regelung zur Maskenpflicht in NRW angepasst. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Großveranstaltungen: Bisher galt bereits die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen, wie zum Beispiel Fußballspiele.
- Gastronomie: Auch in der Gastronomie gilt künftig die 2G+-Regel. Das heißt: Geimpfte und Genesene brauchen zusätzlich einen negativen Corona-Test. Eine Ausnahme gibt es unter anderem für Immunisierte, die bereits geboostert sind und für Immunisierte, die innerhalb der letzten drei Monate von einer Corona-Infektion genesen sind.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht wird ausgeweitet und gilt nun wieder in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregel gilt.
- Die neuen Maßnahmen gelten seit dem 13. Januar 2022.
Corona NRW: Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin auch für Geimpfte und Genesene
- Nicht immunisierte Personen (Ungeimpfte): Innerhalb des eigenen Hausstands gilt keine Kontaktbeschränkung. Außerhalb des eigenen Hausstands sind Treffen mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.
- Immunisierte Personen (Geimpft oder Genesen): Innerhalb des eigenen Hausstands gilt keine Personenbegrenzung. Insgesamt sind Treffen mit höchstens zehn Personen ohne Beschränkung der Zahl der Hausstände erlaubt.
- Hinweis: Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Die Regelungen gelten sowohl für den Innen- als für den Außenbereich.
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Dieser Text wurde am 13. Januar inhaltlich aktualisiert. Neuerung: Zusätzliche Informationen ergänzt.