Radfahrer in 30er-Zone geblitzt – ein Knöllchen gibt es aber nicht

In Haan blitzte die Polizei Kreis Mettmann einen Radfahrer mit 40 km/h in einer 30er-Zone. Da der Fahrer nicht ermittelt werden kann, gibt es kein Bußgeld.
Köln/Mettmann – Mit 40 km/h in der 30er-Zone wurde ein Verkehrsteilnehmer in Haan im Kreis Mettmann geblitzt. Vor der Linse erwischte die Polizei Kreis Mettmann jedoch keinen Autofahrer, sondern einen rasanten Radfahrer. Die Polizei ist sauer: „Radler können nicht mit beliebiger Geschwindigkeit auf dem Fahrrad fahren.“ Ein Knöllchen gibt es aber trotzdem nicht.
Haan | |
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Stadt im | Kreis Mettmann |
Bevölkerung | 29.100 |
Haan: Radfahrer mit 40 km/h in 30er-Zone geblitzt
Zehn km/h über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit sind zu schnell – ganz gleich, ob es sich um einen Autofahrer oder um einen Radfahrer handelt. Zwar ärgert sich die Polizei über den Radfahrer: „Aber bei diesem Blitzerfoto mussten wir doch etwas schmunzeln, denn Radfahrer bekommen wir nicht so häufig vor die Linse“, so die Polizei Kreis Mettmann.
Der rasante Radfahrer war am Mittwoch, 3. November, in Haan im Kreis Mettmann unterwegs. Dabei fuhr er gegen 11:20 Uhr mit etwa 40 km/h durch die Ittertalstraße – und auf einmal blitzte es kurz auf. Denn in der Straße sind nur 30 Kilometer pro Stunde erlaubt und der Radfahrer radelte der Polizei direkt in eine Radarkontrolle.
Kreis Mettmann: Polizei erwischt Fahrradfahrer mit 40 km/h in 30er-Zone
Dennoch hat der Radfahrer nochmal Glück gehabt: Da der Fahrer auf seinem Bike nicht ermittelt werden kann, flattert auch kein Bußgeldbescheid ins Haus. Dennoch möchte die Polizei Kreis Mettmann eines klarstellen: „Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten grundsätzlich für Kraftfahrzeuge. Das Rad wird zwar nicht als solches eingestuft, dennoch müssen sich Radfahrer an explizit ausgeschilderte Beschränkungen genauso halten, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer“, erklärt die Polizei.
Damit die Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht zur „Challenge“ werde, appelliert die Polizei an alle Radfahrer:
- Auch wenn Radfahrer nicht als Kraftfahrzeugführer gelten, sind dennoch Verkehrsteilnehmer. Daher gelte auch für Radfahrer die allgemeien Sorgfaltspflicht
- Wer am Verkehr teilnimmt, habe sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werde
- Dieser Grundsatz verbiete daher auch für Radfahrer die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu überschreiten. „Ein Beispiel: Ein sportlicher Fahrer, der in einem verkehrsberuhigten Bereich mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf seinem Fahrrad unterwegs ist, kann nicht rechtzeitig abbremsen, wenn beispielsweise ein Kind vors Rad springt“, erklärt die Polizei Kreis Mettmann
- Durch eine unangepasste Fahrweise gefährden Fahrradfahrer auch Fußgänger
- Radfahrern, die die ausgeschriebene Geschwindigkeit überschreiten, drohen Bußgelder von 30 Euro oder 35 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Hinweis: Es sei irrelevant, ob ein Fahrrad über einen Tacho verfügt oder nicht: „Radelt ein Fahrer bedeutend schneller als vorgeschrieben, folgen die vorhergesehenen Strafen – dies greift für die Autofahrbahn, den Gehweg und den Radweg“, so die Polizei Kreis Mettmann
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