Tankstellenpächter nach Messerangriff in NRW gestorben – mutmaßlicher Täter wohl psychisch krank

Nach einem Messerangriff auf einen Tankstellenpächter ist ein 54-Jähriger gestorben. Seine Leiche wies auch Schussverletzungen auf - die von einer Polizeipistole stammen dürften.
München/Lengerich – Die Attacke endete tödlich: Nach einem Messerangriff in einer Tankstelle im münsterländischen Lengerich (Nordrhein-Westfalen) ist das Opfer, der 54-jährige Pächter der Tankstelle, gestorben. Der mutmaßliche Angreifer aber lebt noch: Dieser befinde sich weiterhin in einem kritischen Zustand, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster am Samstag (3. Dezember 2022). Die Ermittlungen wegen eines vollendeten Tötungsdelikts laufen.
Am Mittwoch soll der 43-Jährige dem 54-Jährigen mehrmals ein Messer in den Bauch gerammt haben. Ein Polizist, der eigentlich nur seinen Streifenwagen tanken wollte, hatte den Vorfall mitbekommen und eingegriffen. Er schoss mit seiner Dienstwaffe mehrfach auf den 43-Jährigen und verletzte ihn lebensgefährlich, traf dabei aber auch das Opfer.
Gestorben aber ist das Opfer an den zahlreichen Messerstichen im Bauch, wie nun die Obduktion ergab. Die drei Schussverletzungen - in Handgelenk und je eine in den Oberschenkeln - diese seien nicht todesursächlich gewesen, hieß es in einer Erklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Zunächst war nur von einer Schussverletzung am Handgelenk des Opfers die Rede gewesen.
Hinweise auf psychische Erkrankung des mutmaßlichen Messerangreifers
Es gibt laut Ermittlungen Hinweise auf eine psychische Erkrankung des mutmaßlichen Messerangreifers. Nach ersten Erkenntnissen hatte der 43-Jährige aus Lengerich im Kreis Steinfurt erst eine Mitarbeiterin hinter dem Tresen bedrängt. Dann soll der Pächter der Frau zur Hilfe gekommen sein.
Ein kurzes Gerangel war gefolgt, wonach der 43-Jährige mehrmals auf den Tankstellenbetreiber eingestochen haben soll. Eine Kundin schrie um Hilfe und machte so den zufällig anwesenden Polizisten auf den Angriff aufmerksam. Die Ermittlungen zum Tatmotiv dauern an. Eine Geldforderung - was für einen Raubüberfall sprechen würde - habe der 43-Jährige nicht gestellt. Strafrechtlichen Vorerkenntnisse über ihn gebe es nicht. (cgsc mit dpa)
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