Kinder bis zum Schuleintritt sind in NRW von der Maskenpflicht in Bus und Bahn ausgenommen. Ansonsten gilt die Pflicht zum Tragen von Masken im ÖPNV für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Sollten Kinder unter 16 Jahren aufgrund der Passform allerdings keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Weitere Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn gelten nur, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Fahrgäste müssen unabhängig vom Alter immer in der Lage sein, das Original der Bescheinigung bei entsprechenden Kontrollen in Bus und Bahn vorzeigen zu können.
Allerdings müsste für den Wegfall der Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW eine Anpassung in der Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfallen vorgenommen werden, die noch bis zum 23. Juni 2022 in Kraft ist. Eine Tendenz, ob dieser Fall in Städten wie Köln, Duisburg, Bonn oder Düsseldorf eintreten könnte, ist bisher nicht abzusehen. Zum einen könnten die wenig aussagekräftigen Corona-Zahlen der vergangenen Tage und zum anderen die weitere Entwicklung einer möglichen Corona-Sommerwelle in Deutschland wie in Dortmund abwarten, bevor die Abschaffung der Maskenpflicht in der Bahn zum Thema wird.
Die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle schwankt weiterhin deutlich von Wochentag zu Wochentag. Insbesondere an den Wochenenden sehen immer mehr Bundesländer davon ab, ihre Corona-Zahlen nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle erst im Wochenverlauf nachmelden.
Experten sind seit einiger Zeit der Überzeugung von einer hohen Dunkelziffer bei den Corona-Fällen überzeugt, die nicht vom RKI erfasst werden, da bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Dies sollte auch Verkehrsminister Volker Wissing stutzig machen, der FDP-Politiker hatte bereits im Mai 2022, ein Ende der Maskenpflicht in der Bahn im Zusammenhang mit dem Masken-Ende im Flugzeug angedacht. „Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen, so wie in anderen Bereichen des täglichen Lebens“, sagte Wissing bei ntv.de.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen und somit auch die Maskenpflicht in der Bahn in NRW zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
► Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
► Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
► Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Kritik hagelt es damals von Bremens Senatorin und Vorsitzenden der Länder-Verkehrsminister, Maike Schaefer: „Wir stehen kurz vor Einführung des 9-Euro-Tickets, was im schlimmsten Fall auf bestimmten Strecken zu überfüllten Bahnen führen wird. Zu dem Zeitpunkt die Maskenpflicht abzuschaffen, halte ich für kontraproduktiv.“ Des Weiteren sprach die Bremer Politikerin im Mai bei ntv von „falschen Signalen zur falschen Zeit.“ Ob ein Ende der Maskenpflicht in der Bahn im Hinblick auf die Corona-Sommerwelle, bei der Gesundheitsminister Lauterbach noch „keinen Alarm“ geben will und den Corona-Herbst eben dieses falsche Signal seien könnte, sollte noch vor dem 23. Juni ausführlich von der Politik diskutiert werden.