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Maskenpflicht in Bus und Bahn: Corona-Regel bleibt bis zum 30. Juni Pflicht

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Von: Mark Stoffers

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW gilt weiterhin. Die Landesregierung verlängerte die bestehenden Corona-Regeln bis zum 30. Juni.

Update vom 20. Juni 2022, 11:45 Uhr: Die neue Corona-Verordnung und Test- und Quarantäneverordnung hat ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2022 Bestand. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklärte, dass das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die Coronaschutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt bestehen – Land verlängert Corona-Verordnung bis zum 30. Juni

Grund dafür ist, dass verschiedene Regelungen in den Landesverordnungen auf den derzeit möglichen Bürgertestungen und den Einrichtungstestungen beruhen. Die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums für diese Testungen läuft am 30. Juni 2022 aus. Darüberhinausgehende Regelungen des Bundes sind dem Landesgesundheitsministerium bislang nicht bekannt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte zur Verlängerung der Corona-Verordnung und den weiterhin bestehenden Corona-Regeln in NRW: „Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssicherheit schaffen. Dass wir zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelungen noch nicht wissen, ob und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding. Die Infektionsdynamik nimmt wieder deutlich zu. Deswegen appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger: Tragen Sie insbesondere dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, freiwillig eine Maske. Das Risiko von gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Infektion besteht bei allen Menschen. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen.“

Corona-Regeln in NRW bis zum 30. Juni 2022 verlängert: Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt – das gilt weiterhin

Maskenpflicht in Bus und Bahn: Könnte die Corona-Regel in NRW bald fallen?

Erstmeldung vom 17. Juni 2022 um 12:27 Uhr: Köln – Die Maskenpflicht in der Bahn könnte bald Geschichte sein. Nach der großen Welle sind derzeit die Corona-Zahlen nicht mehr so hoch wie noch vor einigen Monaten. Und dennoch der Trend durch Corona-Subvarianten Omikron BA.2 und vor allem Omikron BA.5 steigen die Inzidenzzahlen derzeit wieder an – auch in Nordrhein-Westfalen. Dennoch wird nicht nur in NRW darüber spekuliert, ob die Maskenpflicht in der Bahn sowie im Öffentlichen Personennahverkehr auch in ganz Deutschland in den Sommermonaten wegfallen könnte.

Maskenpflicht: FFP2-Maske und Mund-Nasen-Schutz bald nicht mehr im ÖPNV in NRW?

Die Auswirkungen auf die Corona-Zahlen sind mit einem Wegfall der Maskenpflicht in der Bahn derzeit noch nicht abzusehen. Am Freitag, 17. Juni 2022, lag die Inzidenz in NRW laut dem Robert Koch-Institut (RKI) in NRW bei 479,4, was aufgrund des Feiertags an Fronleichnam, aber wenig aussagekräftig sein könnte. Steigende Zahlen durch die Subvarianten von Omikron könnten eine entscheidende Rolle spielen, wenn die Entscheidung über die Maskenpflicht unter anderem bei der Deutschen Bahn, KVB und Rheinbahn fällt.

Maskenpflicht in NRW: Was gilt in Bus und Bahn bis 23. Juni?

In öffentlich zugänglichen oder finanzierten Verkehrsmitteln, die üblicherweise für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, Schülerbeförderung und ähnliche Angebote), von Fahrgästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und dem Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

Bei Fahrten im öffentlichen Bahn- und Busverkehr sowie beim Aufenthalt in Innenräumen mit Publikumsverkehr ist das Tragen mindestens einer medizinischen Schutzmaske Pflicht. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Maskenpflicht in Rheinbahn: Welche Corona-Regel gilt aktuell?

Derzeit gilt bei der Maskenpflicht in der Rheinbahn das Tragen einer medizinischen Maske (OP-, FFP2- oder KN95-Maske) in allen Zügen, U-Bahnhöfen und den Kundencentern. Ausnahmen bilden die überirdischen Haltestellen. Dort wurde die Maskenpflicht bereits ausgesetzt.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht weiterhin ausgenommen. Ansonsten gilt die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken im ÖPNV für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Sollten Kinder unter 16 Jahren aufgrund der Passform allerdings keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Maskenpflicht KVB: Aktuelle Regelung beim Tragen der OP- oder FFP2-Maske

Nach der aktuellen Corona-Verordnung in NRW, die seit dem 26. Mai 2022 gültig ist, gilt auch nach den aktuellen Corona-Regeln in NRW die Maskenpflicht im KVB. In den Isi-Fahrzeugen des Verkehrsverbundes muss ebenfalls mindestens eine medizinische Maske über Mund und Nase getragen werden.

Die Empfehlung zum Tragen einer Maske lautet vom KVB auch in den Warteschlangen vor den Kundencentern, in den Anstellbereichen an den Schaltern und in den Haltestellenbereichen weiterhin eine OP- oder FFP2-Maske zum Schutz aufzusetzen. 

Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW

Kinder bis zum Schuleintritt sind in NRW von der Maskenpflicht in Bus und Bahn ausgenommen. Ansonsten gilt die Pflicht zum Tragen von Masken im ÖPNV für Kinder ab dem 6. Lebensjahr. Sollten Kinder unter 16 Jahren aufgrund der Passform allerdings keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Weitere Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Bus und Bahn gelten nur, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Fahrgäste müssen unabhängig vom Alter immer in der Lage sein, das Original der Bescheinigung bei entsprechenden Kontrollen in Bus und Bahn vorzeigen zu können.

Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW: Anpassung der Corona-Verordnung nötig

Allerdings müsste für den Wegfall der Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW eine Anpassung in der Corona-Verordnung in Nordrhein-Westfallen vorgenommen werden, die noch bis zum 23. Juni 2022 in Kraft ist. Eine Tendenz, ob dieser Fall in Städten wie Köln, Duisburg, Bonn oder Düsseldorf eintreten könnte, ist bisher nicht abzusehen. Zum einen könnten die wenig aussagekräftigen Corona-Zahlen der vergangenen Tage und zum anderen die weitere Entwicklung einer möglichen Corona-Sommerwelle in Deutschland wie in Dortmund abwarten, bevor die Abschaffung der Maskenpflicht in der Bahn zum Thema wird.

Bürger laufen vor einer Straßenbahn und tragen Mund-Nasen-Schutz. Die heute in Kraft getretene neue Corona-Schutzverordnung
Fällt die Maskenpflicht in der Bahn? Die Corona-Verordnung in NRW gilt noch bis zum 23. Juni, danach könnte sich bei der Bahn und im ÖPNV einiges ändern. © Roberto Pfeil | dpa

Die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle schwankt weiterhin deutlich von Wochentag zu Wochentag. Insbesondere an den Wochenenden sehen immer mehr Bundesländer davon ab, ihre Corona-Zahlen nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle erst im Wochenverlauf nachmelden.

Ende der Maskenpflicht: Verkehrsminister Wissing mit Vorstoß bereits im Mai 2022

Experten sind seit einiger Zeit der Überzeugung von einer hohen Dunkelziffer bei den Corona-Fällen überzeugt, die nicht vom RKI erfasst werden, da bei weitem nicht alle Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Dies sollte auch Verkehrsminister Volker Wissing stutzig machen, der FDP-Politiker hatte bereits im Mai 2022, ein Ende der Maskenpflicht in der Bahn im Zusammenhang mit dem Masken-Ende im Flugzeug angedacht. „Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen, so wie in anderen Bereichen des täglichen Lebens“, sagte Wissing bei ntv.de.

Wie lange gilt die Maskenpflicht in der Bahn noch?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat die Corona-Schutzverordnung ohne Anpassungen und somit auch die Maskenpflicht in der Bahn in NRW zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.

Wo gilt die Maskenpflicht?

► Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.

► Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.

► Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

Kritik hagelt es damals von Bremens Senatorin und Vorsitzenden der Länder-Verkehrsminister, Maike Schaefer: „Wir stehen kurz vor Einführung des 9-Euro-Tickets, was im schlimmsten Fall auf bestimmten Strecken zu überfüllten Bahnen führen wird. Zu dem Zeitpunkt die Maskenpflicht abzuschaffen, halte ich für kontraproduktiv.“ Des Weiteren sprach die Bremer Politikerin im Mai bei ntv von „falschen Signalen zur falschen Zeit.“ Ob ein Ende der Maskenpflicht in der Bahn im Hinblick auf die Corona-Sommerwelle, bei der Gesundheitsminister Lauterbach noch „keinen Alarm“ geben will und den Corona-Herbst eben dieses falsche Signal seien könnte, sollte noch vor dem 23. Juni ausführlich von der Politik diskutiert werden.

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