NRW: 2G-Regel im Einzelhandel rechtens – Woolworth-Klage abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch in Münster bekannt gegeben, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel nach gerichtlicher Entscheidung rechtens ist.
Münster – Die 2G-Regelung im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen ist nach einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtens. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Münster mitteilte, sei es vertretbar, dass nur gegen Corona Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden haben. Das Land könne davon ausgehen, dass die Regel dazu beitrage, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Laut Woolworth „keine signifikante Infektionsgefahr“ im Einzelhandel – OVG ist anderer Meinung
Geklagt hatte die Kaufhauskette Woolworth, die mit ihrem Eilantrag gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes damit keinen Erfolg hatte. Ausgenommen von der Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. Woolworth bietet ein Mischsortiment aus Textilien und Haushaltsbedarf aller an. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Woolworth argumentierte, im Einzelhandel bestehe keine signifikante Infektionsgefahr. Die vorhandenen Hygienekonzepte stünden dem entgegen. Gegenüber dem von der Regel ausgenommenen Einzelhandel bestehe eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dem schloss sich das OVG nicht an. Es sei sachlich vertretbar, so das Gericht, dass das Land Geschäfte mit Waren für den Grundbedarf von der Zugangsbeschränkung ausgenommen habe.
Nach Woolworth-Klage: Oberverwaltungsgerichte entscheiden bezüglich 2G unterschiedlich
Bundesweit gab es in den vergangenen Wochen unterschiedliche Entscheidungen durch die Oberverwaltungsgerichte. Das OVG in Schleswig-Holstein hatte am Dienstag die Regeln für das Bundesland nach einer Woolworth-Klage für rechtmäßig erklärt. Dagegen hat das niedersächsische OVG die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag. (dpa) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.