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Transsexuelle Häftlinge – NRW plant keine Gesetzesänderung

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Sicherheitsleuchten und Überwachungskameras sind vor einem Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Tegel zu sehen..
Wie viele trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge es konkret in NRW gibt, ist unklar. (Symbolbild) © Paul Zinken/dpa

In NRW soll es zunächst keine gesetzlichen Änderungen für inter- oder transgeschlechtliche Häftlinge geben. Über die Unterbringung werde im Einzelfall entschieden.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht zurzeit keine Notwendigkeit, das Strafvollzugsgesetz für trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge anzupassen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im September eine Novelle der Justizvollzugsgesetze beschlossen, die auch dieses Thema betrifft: Künftig kann im Einzelfall zum Beispiel ein transgeschlechtlicher Mann auch in einem Frauengefängnis untergebracht werden.

NRW plant keine Gesetzesänderung für transsexuelle Häftlinge – das ist der Grund

In Nordrhein-Westfalen wird laut Justizministerium sowohl über die „Unterbringungsform als auch über die sonstige vollzugliche Behandlung“ im Einzelfall entschieden. „Gesetzliche Änderungen sind aktuell - auch mit Blick auf die geringe Anzahl inhaftierter Menschen dieser Personengruppe - nicht geplant“, so ein Sprecher. Wie viele trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge es konkret gibt, konnte das Ministerium zunächst nicht sagen.

Transgender im Vollzug: Fortbildungen in NRW-Justizvollzugsanstalten

Tatsächlich gibt es nach Angaben der Landesregierung immer wieder Fortbildungen in den Justizvollzugsanstalten in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche oder queere Menschen. Zuletzt habe man im September eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Transgender im Vollzug“ durchgeführt, teilte das Justizministerium mit.(dpa/lnw) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren

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