Polizisten in NRW müssen jetzt Bodycams tragen – doch das Einschalten ist freiwillig
Ab Mai müssen Polizisten in NRW immer eine Bodycam tragen, wenn sie auf Streife sind. Das Einschalten ist jedoch erst einmal freiwillig.
Düsseldorf – Ab Mai gilt eine Tragepflicht für sogenannte Bodycams bei der Polizei in NRW. Ein entsprechender Erlass wurde nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur an alle Polizeibehörden geschickt. Die Tragepflicht ist eine Konsequenz aus den tödlichen Polizei-Schüssen auf einen 16-Jährigen in Dortmund im August 2022.
Polizisten in NRW müssen jetzt Bodycams tragen – doch das Einschalten ist erstmal freiwillig

Eine Einschaltpflicht gibt es aus rechtlichen Gründen jedoch erst einmal nicht. Bislang waren die Beamten nicht gezwungen, überhaupt eine Kamera an der Uniform zu tragen. In der neu gefassten „Mitführ-/Tragepflicht“ von „Führungs- und Einsatzmitteln im Außendienst“ wird die Bodycam nun neben Schutzweste, Pistole oder auch Handschellen genannt. Lediglich Zivilpolizisten müssen die Kamera nicht tragen.
Im internen Begleitschreiben zu der neuen Bodycam-Anweisung wird jedoch betont, dass die Kamera an der Uniform bereits in einem „frühen Gefahrenstadium“ aktiviert werden sollte: „Die Bodycam ist demnach einzuschalten, wenn dadurch zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt von einer deeskalierenden Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber ausgegangen werden kann.“
Neue Richtlinien für Polizei-NRW: Polizisten bekommen Fibel zum täglichen Einsatz
Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Tragepflicht vor mehreren Wochen zusammen mit weiteren Maßnahmen angekündigt, die man nach den Dortmunder Schüssen umsetzen wolle. Dazu gehören nun auch Änderungen in der „Vorschrift für den Wachdienst“, quasi der Fibel für Streifenpolizisten.
In der neuen Version – gültig ab dem 1. Mai – gibt es neue Absätze zum Umgang mit Menschen, die wenig oder kaum Deutsch können oder psychische Auffälligkeiten zeigen. Im Fall Dortmund hatte es Probleme bei der Kommunikation mit dem jungen Flüchtling aus dem Senegal gegeben.
In der neuen Dienstvorschrift („PDV 350“) heißt es nun unter anderem: „Im Umgang mit fremdsprachigen Personen sind dabei auch die Möglichkeiten einer Übersetzung durch entsprechend kundige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder Dritte sowie mittels Technik einzubeziehen.“
Mit Bezug auf „Menschen in psychischen Ausnahmesituationen“ heißt es: Solche Situationen seien unberechenbar und besonders gefährlich. So könnten beispielsweise „vermeintlich ruhige und statische Situationen schlagartig in aggressives Verhalten und dynamische Situationen umschlage“. Daher solle man als erster Polizist vor Ort die Lage am besten „statisch“ halten, deeskalieren und gegebenenfalls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zu Hilfe rufen.
Polizei NRW bekommt Bodycams – Gewerkschaft begrüßt Maßnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte die von Reul angekündigten Maßnahmen bereits begrüßt. Mit Bezug auf die Tragepflicht für Bodycams sagte GdP-NRW-Chef Michael Mertens, dass der Entschluss „nachvollziehbar“ sei. Nun müsse aber zwingend das Einsatztraining angepasst werden: „Denn nur wer dafür trainiert ist, wird die Bodycam in Stresssituationen auch einschalten“, so Mertens. (jw mit dpa) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.