Nun ist noch Schildkröte Schorsch unterwegs „und wird schmerzlich vermisst“, heißt es weiter. Der Tierschutzverein bittet dringend um Hinweise über den Verbleib von Schorsch und möchte darauf aufmerksam machen, dass Schildkrötenmeldepflichtig sind.
„Im Falle eines Fundes ist man verpflichtet, sofort den Märkischen Kreise zu benachrichtigen. Alternativ auch das Ordnungsamt, die Polizei oder den Tierschutzverein. Wer solch ein exotisches Tier findet, ist rein rechtlich verpflichtet, es sofort zu melden – bestenfalls mit Foto, damit der Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man einen fachmännischen Rat einholen. Amanda könnte noch leben und alt werden, aber durch Unwissenheit und Dummheit musste sie sterben“, so die Tierschützer. Aber auch im Allgemeinen könne man nicht einfach ein Tier behalten, das einem nicht gehöre. Tiere seien keine Gegenstände.
Hinweise zum Verbleib von Schorsch können an die folgenden Rufnummern weitergegeben werden: Tel. 0 23 58/79 00 13 (Carola Ulfers), Tel. 01 77/7 50 28 70 (Pia Sperber) und Tel. 0 23 54/70 65 97 (Auffangstation Listerhammer).
Was für ein Dachboden-Fund: Beim Entrümpeln findet eine Familie ihre seit 1982 vermisste Schildkröte wieder. Sie überlebte 30 Jahre in einer Kiste.