Friseur: 2G+, 3G und Maskenpflicht – welche Corona-Regeln aktuell gelten

In NRW gelten weiterhin strengere Corona-Regeln. Die Verschärfungen wirken sich auch auf den Friseurbesuch aus – und haben dort Einfluss auf die Maskenpflicht.
Köln – Schon seit dem 28. Dezember 2021 gelten in Nordrhein-Westfalen Corona-Verschärfungen. Doch inwiefern wirken sich die Regeln auch auf den Friseurbesuch aus? Müssen nun alle Kunden geimpft oder genesen sein, um sich beim Friseur die Haare schneiden, tönen oder färben zu lassen? Oder sind weiterhin auch Getestete zugelassen? Ein Überblick, was man dazu wissen muss.
Coronavirus NRW: Diese Corona-Regeln gelten aktuell für den Friseurbesuch
- 3G-Prinzip: Kunden müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Akzeptiert wird ein höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder ein höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests.
- Stand: 20. Januar 2022, Quelle: Coronaschutzverordnung NRW
Beim Friseur gilt weiterhin die 3G-Regel. Also dürfen auch Ungeimpfte zum Friseur gehen, solange sie einen negativen Corona-Test vorweisen können. Allerdings gibt es seit dem 20. Januar Änderungen im Hinblick auf die Maskenpflicht beim Friseur. Denn: Wenn Friseur oder Kunde nur getestet, aber nicht geimpft oder genesen sind (3G), müssen beide verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Das Tragen einer medizinischen Maske beim Friseur reicht nur noch aus, wenn sowohl Friseur als auch Kunde geimpft oder genesen sind (2G). Eine Boosterimpfung oder ein zusätzlicher negativer Test (2G+) ändern übrigens nichts. Auch hier bleibt das Tragen von mindestens einer medizinischen Maske verpflichtend.
- 3G: Friseur oder Kunde sind nicht geimpft oder genesen – beide tragen FFP2-Maske
- 2G: Friseur und Kunde sind geimpft oder genesen – beide tragen mindestens medizinische Maske
- 2G+: Friseur und Kunde sind zusätzlich geboostert oder negativ getestet – beide tragen mindestens medizinische Maske
- Stand: 20. Januar 2022, Quelle: Coronaschutzverordnung NRW
Coronavirus NRW: 3G-Regel beim Friseur – diese Personen brauchen keinen Corona-Test
- Vollständig geimpfte und genesene Personen
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre
- Schülerinnen und Schüler (sie nehmen sowieso an regelmäßigen Schultestungen teil)
NRW: Verschärfte Corona-Regeln seit dem 28. Dezember – 2G+ für Fitnessstudios und Saunen
Verschärfte Regeln gelten weiterhin unter anderem auch für Fitnessstudios und Wellnessangebote. Hier gilt das 2G+-Prinzip. Das bedeutet, dass dort nur geimpfte und genesene Personen zugelassen sind, die zudem noch einen negativen Corona-Test nachweisen können. (nb) Mehr News auf der 24RHEIN-Homepage. Tipp: Täglich informiert, was in Köln und NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde zuletzt am 31. Januar aktualisiert. Neuerung: Masken-Regel beim Friseur hängt vom Impfstatus ab.