Die meisten Flüge in Düsseldorf und Köln/Bonn gestrichen: Diese Rechte haben Fluggäste
Wegen eines Flughafen-Streiks fallen in Köln/Bonn fast alle Flüge aus, in Düsseldorf werden viele annulliert. Was können Fluggäste jetzt tun?
Köln – Die Gewerkschaft Verdi hat Beschäftigte der Luftsicherheit für den 20. und 21. April zu Warnstreiks aufgerufen. „Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen tätig sind“ sollen sich an dem Streik beteiligen.
Erneuter Verdi-Streik an NRW-Flughäfen | |
Wann? | Donnerstag & Freitag (20. & 21. April 2023), ganztägig |
Welche Flughäfen in Deutschland sind betroffen? | Flughafen Köln/Bonn, Flughafen Düsseldorf, Flughafen Hamburg |
Wer streikt genau? | Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich; dazu zählen Mitarbeitende in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen |
Wann endet der Streik? | In der Nacht zu Samstag, 22. April 2023 |
Was bedeutet das? | Längere Wartezeiten bis hin zu Flugausfällen oder -streichungen möglich |
Betroffen sind insgesamt drei Flughäfen: der Flughafen Köln/Bonn, der Flughafen Düsseldorf und der Flughafen Hamburg. Passagiere müssen mit längeren Wartezeiten bis hin zu Flugausfällen oder -streichungen rechnen. Schon jetzt ist klar: Am Flughafen Köln/Bonn fallen fast alle Flüge aus, auch in Düsseldorf werden viele Flüge gestrichen. Doch was können Verbraucher tun, wenn sie ihren Flug aufgrund eines Streiks nicht antreten können?

Streik bei der Luftsicherheit: Was tun als Passagier?
- Bei Streiks von Piloten oder des Kabinenpersonals haben betroffene Passagiere bei einer Flugannullierung unter anderem ein Recht auf Ersatzflüge und gegebenenfalls Ausgleichsleistungen.
- Anders sieht das bei Streiks des Sicherheitspersonals aus: Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss, daher können mögliche Ansprüche dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Besondere Rechte für Pauschalreisende
Pauschalreisende, die ihren Flug aufgrund eines Streiks des Sicherheitspersonals nicht antreten können, haben die Möglichkeit über den Reiseveranstalter einen Ersatzflug organisieren zu lassen. In diesem Fall trägt der Veranstalter die Verantwortung dafür, dass der Reisende an sein Ziel kommt. (lc) Täglich informiert, was in NRW passiert – einfach unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.