Silvester 2021: Diese Corona-Regeln gelten in NRW – der Überblick zum Jahreswechsel

In NRW gelten an Silvester 2021 besondere Corona-Regeln. Städte wie Köln, Düsseldorf, Bonn und Duisburg haben zusätzliche Maßnahmen festgelegt. Der Überblick.
Düsseldorf – Eigentlich wird an Silvester groß gefeiert. Feuerwerke und große Partys dürfen dabei nicht fehlen. Doch auch in diesem Jahr ist alles anders: Aufgrund des Coronavirus gelten besondere Schutzmaßnahmen – auch in NRW. Öffentliche Feuerwerke sind verboten. Feiern sind nur im kleinen Kreis erlaubt. Festgelegt ist das in der Coronaschutzverordnung des Landes. Der Überblick zum Jahreswechsel.
Silvester 2021: Diese Corona-Regeln gelten in NRW – der Überblick zum Jahreswechsel
- Wann? Freitag, 31. Dezember 2021 auf Samstag, 1. Januar 2022
- Corona-Regeln: Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Silvesterbälle und Tanzveranstaltungen sind verboten. Das gilt auch für private Partys. In Bars, Kneipen und Restaurants greift 2G. Einige Betriebe setzen auf 2G+.
- Kontaktbeschränkungen? Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen des eigenen Haushaltes sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Für Geimpfte und Genesene gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Diese Kontaktreduzierungen gelten sowohl drinnen als auch draußen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Versammlungsverbot? Bundesweit gilt ein Versammlungsverbot. Große Partys und Treffen sind somit nicht erlaubt. Teilweise greift in einzelnen Städten zusätzlich ein Ansammlungsverbot.
- Feuerwerksverbot? Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind verboten. Für Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien gilt ein Verkaufsverbot. Teilweise greift in den einzelnen Städten zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot.
Silvester 2021: Diese Corona-Regeln gelten in NRW
Diskotheken und Clubs sind landesweit geschlossen. Silvesterbälle und Tanzveranstaltungen – auch privat – sind verboten. Zusätzlich gilt in ganz NRW die 2G-Regel für die Gastronomie. Somit dürfen nur Geimpfte und Genesene im Restaurant oder in der Bar Silvester feiern. Einige Betriebe setzten jedoch eigenständig auf die 2G+-Regel.
Silvester 2021: Diese Kontaktbeschränkungen gelten in NRW
- Kontaktbeschränkungen für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind: Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen aus dem eigenen Haushalt treffen sowie höchstens zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
- Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Bei einem Treffen von Geimpften und Genesenen gelten ebenfalls Kontaktbeschränkungen. Maximal sind zehn Personen erlaubt.
Auch bei privaten Silvestertreffen gelten besondere Corona-Regeln. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen aus ihrem eigenen Haushalt sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 sind davon ausgenommen. Eheleute und Paare gelten als ein Haushalt – auch wenn sie nicht zusammen wohnen. Die Regel gilt auch, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Ob das Treffen drinnen oder draußen stattfindet, ist dabei egal.
Für Geimpfte und Genesene gelten ebenfalls Kontaktbeschränkungen. Maximal dürfen sich zehn Personen gleichzeitig treffen. Die Anzahl der Haushalte ist dabei egal. Die Regeln gelten für drinnen und draußen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
Silvester 2021: Das Versammlungsverbot in NRW
Außerdem gilt in NRW ein Versammlungsverbot am 31. Dezember. Festgelegt wurde das beim Bund-Länder-Treffen. „Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt“, teilt die Bundesregierung dazu mit. Große Partys sind somit nicht erlaubt.
Silvester 2021: Das Feuerwerksverbot in NRW
Außerdem wurde ein bundesweites Feuerwerksverkaufsverbot festgelegt. „Auch in diesem Jahr darf kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen in der Silvesternacht zu verhindern, um die stark beanspruchten Krankenhäuser zu entlasten“, erklärt die Bundesregierung weiter. Nur Restbestände von Privatpersonen und sogenannten Jugendfeuerwerk dürfen abgefeuert werden. Öffentliche Feuerwerke sind verboten.
Zusätzlich haben die Städte per Allgemeinverfügung generelle Feuerwerksverbotszonen festgelegt. Hier dürfen dann grundsätzlich keine Raketen, Feuerwerke oder Feuerwerksbatterien gezündet werden.
Silvester 2021: Zusätzliche Verschärfungen in den einzelnen Städten
Silvester 2021: Zusätzliche Verschärfungen in Köln
In Köln gilt die Feuerwerkverbotszone unter anderem rund um den Kölner Dom. In der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Köln heißt es dazu, dass das Böllern in der Zeit von Silvester, 20 Uhr, bis Neujahr, 3 Uhr, an bestimmten Orten verboten ist. Alle Informationen zu den Kölner Corona-Regeln an Silvester 2021 im Überblick.
- Wann? Freitag, 31. Dezember 2021 auf Samstag, 1. Januar 2022
- Corona-Regeln: In Bars, Kneipen und Restaurants greift 2G. Einige Betriebe setzen auf 2G+. Clubs und Diskotheken sind geschlossen. Silvesterbälle und andere Tanzveranstaltungen sind verboten. Zusätzlich gilt ein Versammlungsverbot in der ganzen Stadt.
- Kontaktbeschränkungen? Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen des eigenen Haushaltes sowie zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Für Geimpfte und Genesene gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Diese Kontaktreduzierungen gelten sowohl drinnen als auch draußen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Feuerwerksverbot und Versammlungsverbot? Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind laut der Coronaschutzverordnung NRW verboten. Zudem sind Menschenansammlungen sowie das Abbrennen von Pyrotechnik an vielen Orten in der Stadt Köln untersagt, unter anderem in der Altstadt rund um den Kölner Dom und Kölner Hauptbahnhof, im Zülpicher Viertel, an der Severinsbrücke und an der Deutzer Brücke.
Silvester 2021: Zusätzliche Verschärfungen in Düsseldorf
Und auch in Düsseldorf gelten an Silvester besondere Corona-Regeln. Ähnlich wie in Köln gilt in der gesamten Altstadt eine Feuerwerkverbotszone. Außerdem gelten in der Altstadt eine Maskenpflicht und ein Ansammlungsverbot. Alle Informationen zu den Düsseldorfer Corona-Regeln an Silvester 2021 im Überblick.
- Wann? Freitag, 31. Dezember 2021 auf Samstag, 1. Januar 2022
- Corona-Regeln: Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Silvesterbälle und Tanzveranstaltungen sind verboten. Das gilt auch für private Partys. In Bars, Kneipen und Restaurants greift 2G. Einige Betriebe setzen auf 2G+.
- Kontaktbeschränkungen? Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen des eigenen Haushaltes sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Für Geimpfte und Genesene gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Diese Kontaktreduzierungen gelten sowohl drinnen als auch draußen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Ansammlungsverbot? In der Altstadt greift ein Ansammlungsverbot. Dort greifen dann die Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung. In der ganzen Stadt gilt außerdem ein Versammlungsverbot.
- Feuerwerksverbot? Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind in der ganzen Stadt verboten. Auch das Zünden von Böllern als Privatperson ist in der Altstadt verboten.
- Maskenpflicht? In der Feuerwerksverbotszone greift die Maskenpflicht.
Silvester 2021: Zusätzliche Verschärfungen in Bonn
Auch die Stadt Bonn erlässt per Allgemeinverfügung zusätzliche Corona-Regeln an Silvester 2021. Neben der Maskenpflicht in der Innenstadt gilt in mehreren Bereichen ein Böllerverbot, das im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021, 17 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022, 6 Uhr, greift.
- Wann? Freitag, 31. Dezember 2021 auf Samstag, 1. Januar 2022
- Corona-Regeln: Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Silvesterbälle und Tanzveranstaltungen sind verboten. Das gilt auch für private Partys. In Bars, Kneipen und Restaurants greift 2G. Einige Betriebe setzen auf 2G+.
- Kontaktbeschränkungen? Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen des eigenen Haushaltes sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Für Geimpfte und Genesene gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Diese Kontaktreduzierungen gelten sowohl drinnen als auch draußen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Versammlungsverbot? In Bonn gilt ein Versammlungsverbot.
- Feuerwerksverbot? Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind in der ganzen Stadt verboten. Auch das Zünden von Böllern als Privatperson ist teilweise verboten. Betroffen sind: Alter Zoll, Berliner Freiheit, Bertha-von-Suttner-Platz, Brassertufer, Erzbergerufer, Frankenbadplatz, Friedensplatz, Hans-Steger-Ufer, Hofgartenwiese, Kennedybrücke, Konrad-Adenauer-Platz, Kaiserplatz, Markt, Münsterplatz, Stadtgarten, Zentraler Omnibus-Bahnhof und die dazugehörenden Verkehrsflächen einschließlich Südunterführung, Maximilianstraße, Quantiusstraße, Theaterplatz Bad Godesberg, Tannenbusch im räumlichen Geltungsbereich zwischen den Straßen Oppelner Straße, Agnetendorfer Straße, Waldenburger Ring, Kronstädter Straße und Pommernstraße
- Maskenpflicht? In der Innenstadt greift die Maskenpflicht.
Silvester 2021: Zusätzliche Verschärfungen in Duisburg
Die Stadt Duisburg setzt ebenfalls auf zusätzliche Corona-Regeln an Silvester. Festgelegt sind die in der Allgemeinverfügung. Neben den landesweiten Corona-Regeln gilt auch eine Feuerwerkverbotszone in Teilen der Stadt. So sollen Menschenansammlungen und das Infektionsrisiko minimiert werden. In den Bereichen greift zusätzlich eine Maskenpflicht.
- Wann? Freitag, 31. Dezember 2021 auf Samstag, 1. Januar 2022
- Corona-Regeln: Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Silvesterbälle und Tanzveranstaltungen sind verboten. Das gilt auch für private Partys. In Bars, Kneipen und Restaurants greift 2G. Einige Betriebe setzen auf 2G+.
- Kontaktbeschränkungen? Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, dürfen nur Personen des eigenen Haushaltes sowie zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Für Geimpfte und Genesene gilt eine Beschränkung von maximal zehn Personen. Diese Kontaktreduzierungen gelten sowohl drinnen als auch draußen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgerechnet.
- Versammlungsverbot? In Duisburg gilt ein Versammlungsverbot.
- Feuerwerksverbot? Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind in der ganzen Stadt verboten. Auch das Zünden von Böllern als Privatperson ist teilweise verboten. Betroffen sind: Hamborner Altmarkt, Marktplatz Hochemmerich, Platz um die Pauluskirche in Hochfeld, Kaiserberg, Angerpark mit Heinrich-Hildebrandt-Höhe mit Tiger&Turtle
- Maskenpflicht? In der Feuerwerksverbotszone greift die Maskenpflicht.
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