Vogelgrippe im Rhein-Sieg-Kreis ausgebrochen – mehrere Hühner waren plötzlich tot
Geflügelpest-Ausbruch in Lohmar: Bei mehreren toten Hühnern wurde die Vogelgrippe nachgewiesen. Der Rhein-Sieg-Kreis richtet Schutzmaßnahmen ein.
Lohmar – In einem Geflügelbestand in Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Der Rhein-Sieg-Kreis teilt am Freitag mit, dass bei mehreren toten Tieren die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Es wurde eine Schutzzone eingerichtet.

Geflügelpest-Ausbruch im Rhein-Sieg-Kreis – mehrere tote Hühner entdeckt
Betroffen ist demnach eine kleine Hobbyhaltung mit 24 Hühnern, zwei Enten und einer Wachtel. Vier Hühner waren dort in kurzer Zeit plötzlich gestorben. Die Halterin meldete das beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises. „Die toten Hühner wurden daraufhin unverzüglich zur Untersuchung zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper gebracht. Nachdem dort der Verdacht auf Geflügelpest bestätigt wurde, wurden die restlichen Tiere tierschutzkonform getötet“, teilt der Kreis mit.
Am Donnerstag hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, den Ausbruch der Vogelgrippe im Rhein-Sieg-Kreis bestätigt.
Geflügelpest
Bei der Geflügelpest, häufig auch Vogelgrippe genannt, handelt es sich um eine Viruserkrankung. Die Krankheit ist für Hausgeflügel, unter anderem Hühner, Enten oder Gänse, hochansteckend und oft tödlich. Die krankmachenden Vogelgrippe-Viren (HPAI-Viren) werden meist durch Wildvögel in Hausbestände übertragen. Für den Menschen ist das Ansteckungsrisiko sehr gering. Als gefährdet gilt nur jemand, der intensiven, direkten Kontakt zu erkranktem Geflügel hatte.
Vogelgrippe in Lohmar: Rhein-Sieg-Kreis richtet Schutzzone ein
Der Kreis hat inzwischen mehrere Schutzmaßnahmen eingeleitet, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. So wurde in einem Radius von drei Kilometern eine sogenannte Schutzzone und in einem Radius von zehn Kilometern eine Überwachungszone eingerichtet. Geflügelhalter in diesen Gebieten müssen sich jetzt an bestimmte Schutzmaßnahmen halten.
In der Schutzzone darf Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen beziehungsweise Schutzvorrichtungen untergebracht sein, um die Tiere vor der möglichen Übertragung der Vogelgrippe durch Wildvögel zu schützen.
„Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, dass die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter die Schutzmaßnahmen beachten und dem Veterinäramt sofort melden, wenn im Geflügelbestand vermehrt kranke oder tote Tiere auffallen“, betont Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Weitere Informationen veröffentlicht der Kreis auch auf einer für den Geflügelpest-Ausbruch eingerichteten Website. (bs) Fair und unabhängig informiert, was in NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.