Wächterstelle für Mobilitätsdaten im Auto: Verbraucher sollen selbst über Nutzung entscheiden
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Einführung einer Wächterstelle für Mobilitätsdaten. Diese soll für mehr Transparenz und bessere Kontrolle sorgen.
Jahrzehntelang waren Autos nahezu komplett analoge Konstrukte. Das änderte sich allmählich ab den 1970er-Jahren. Erste Bordcomputer kamen auf, die anfangs natürlich noch sehr minimalistisch in ihrem Funktionsumfang waren. Doch schon bald breiteten sich immer mehr Sensoren im Auto aus – etwa für ABS, ESP oder Airbag – und das Auto wurde in sich immer mehr vernetzt. Schließlich kamen auch noch Navigationssysteme hinzu – und seit fast jeder Neuwagen eine Online-Verbindung hat, können jede Menge Daten über Fahrtziele und Nutzung des Fahrzeugs abgerufen werden. Sogar an einer Überwachung des Fahrers durch Künstliche Intelligenz (KI) wird aktuell getüftelt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb nun die Einrichtung einer Stelle, die die Nutzung der Daten entsprechend regelt.

Wächterstelle für Mobilitätsdaten im Auto: Verbraucher sollen selbst über Nutzung entscheiden
Der „Mobilitätsdatenwächter“ soll eine Art Mischung aus Autorisierungsstelle und Datentreuhänder sein – allerdings sollen die beiden Aufgabenbereiche getrennt werden, um eine Neutralität beim Umgang mit Mobilitätsdaten sicherzustellen. Die gesamte Organisation soll dann gewährleisten, dass Autofahrer mehr Kontrolle über ihre Fahrdaten erhalten. Denn es kann schnell passieren, dass sensible Daten aus dem Fahrzeug unbeabsichtigt mit anderen geteilt werden.
Wächterstelle für Mobilitätsdaten im Auto: Mehr Transparenz über Zugriffe
Ziel ist es, transparent zu machen, aus welchem Grund Unternehmen bestimmte Informationen benötigen, wie lange sie gespeichert werden und welche Dritte auf sie zugreifen dürfen. Eine Zustimmung zur Verarbeitung von Daten durch den Hersteller oder die Weitergabe an Dritte soll beliebig oft erteilt und auch widerrufen werden können. Um die Datenverarbeitung besser steuern zu können, soll ein sogenanntes Personal Information Management System (PIMS) eingeführt werden.
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Die Einführung eines solchen PIMS setze allerdings neben Organisation, Finanzierung und standardisierten technischen Voraussetzungen aber auch eine Kooperationspflicht der Datenverarbeiter mit einem solchen System voraus. Momentan fehlen noch klare Regelungen zum Umgang mit Mobilitätsdaten, in der Praxis haben die Autobauer nahezu den kompletten Zugang.