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Änderung beim Führerschein: Das müssen künftige Autofahrer jetzt wissen

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Von: Jan-Frederik Wendt

Die Bundesregierung und die EU-Kommission wollen die Fahrausbildung erneuern. Mehrere Änderungen sind geplant - eine gilt bereits ab Oktober.

Kassel – In Deutschland und weltweit befindet sich die Mobilität im Wandel: Verbrenner sollen zur Ausnahme werden, E-Autos mit neuen Assistenzsystemen das Ruder übernehmen. Daher soll sich auch die Führerschein-Ausbildung ändern. Der Auto Club Europa (ACE) bewertet die neuen Vorhaben der deutschen Bundesregierung und der EU-Kommission überwiegend positiv.

Unter anderem soll die Fahrausbildung digitaler werden. Bereits während der Corona-Pandemie durften Fahrschulen digital unterrichten. Das war bisher aber die Ausnahme. Nun will die Regierung den digitalen Unterricht immer erlauben. Der Bundesrat hat einer Ausweitung mit Änderungen bereits im Februar zugestimmt. Jetzt fehlt nur noch die Entscheidung der Ampelkoalition. „Der ACE begrüßt die Ausweitung digitaler Angebote bei der Fahrausbildung, da sie gerade in ländlichen Regionen, in denen die nächste Fahrschule auch mal weiter weg sein kann, den Zugang zur Fahrerlaubnis vereinfacht“, teilt der ACE mit. Eine damit zusammenhängende Änderung steht bereits fest – und gilt ab Oktober 2022.

Führerschein: Deutsche Regierung und EU-Kommission planen Änderungen (Symbolfoto).
Führerschein: Deutsche Regierung und EU-Kommission planen Änderungen (Symbolfoto). © Armin Weigel/dpa

Führerschein-Änderungen: Neue und überarbeitete Fragen bei der theoretischen Prüfung

Die Änderung betrifft die theoretische Prüfung. Wer mit älteren Katalogen von den älteren Geschwistern oder anderen Bekannten lernt, könnte bei der theoretischen Prüfung die ein oder andere Überraschung erleben. Über alle Klassen hinweg gibt es ab 1. Oktober 52 neue oder überarbeitete Fragen. Für angehende Autofahrer ist es daher wichtig, sich mit einem aktuellen Fragenkatalog auf die Prüfung vorzubereiten.

E-Autos beschleunigen die Entwicklung neuer Assistenzsysteme. Daher ist die Nutzung moderner Fahrerassistenzsysteme seit Juni Teil der praktischen Prüfung. Die Integration soll schrittweise ablaufen, beginnend mit einfach anwendbaren und weitverbreiteten Systemen wie der adaptiven Geschwindigkeitsregelung. Dazu meint der ACE:  „Fahrassistenzsysteme können zur Vermeidung von Unfällen beitragen, wenn ihre Funktionsweise klar ist. Dazu kann die Integration in die Fahrschulprüfung aus Sicht des ACE einen guten Beitrag leisten. Da bestimmte Systeme künftig von der EU verbindlich für Neufahrzeuge vorgeschrieben sind, müssen diese auch in der Fahrprüfung berücksichtigt werden“.

Laut Koalitionsvertrag könnte das Mindestalter für begleitetes Fahren gesenkt werden: von 17 auf 16 Jahre. So sollen Jugendliche frühzeitiger für den Straßenverkehr geschult werden. Das begleitete Fahren hat sich als Erfolg für die Verkehrssicherheit erwiesen. Es senkt das Unfallrisiko bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern signifikant. Durch die Herabsetzung des Mindestalters würde sich der Lernzeitraum verdoppeln. Der ACE begrüßt diesen Plan, „da davon auszugehen ist, dass das Unfallrisiko damit noch weiter gesenkt wird“.

Eine weitere mögliche Änderung: Das Maximalgewicht für den B-Führerschein könnte steigen. Bisher gilt: Wer nach 1999 einen Führerschein der B-Klasse gemacht hat, darf Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gewicht fahren. Der ACE spricht sich für eine Erhöhung des Maximalgewichts auf 4,25 Tonnen aus. Millionen Führerscheine in Deutschland sind ungültig. Was Autofahrer wissen müssen. (Jan Wendt)

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