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Laub fegen: Nur dann verpflichtend, wenn es der Mietvertrag sagt

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Von: Ines Alms

Im Herbst können nasse Blätter auf Gehwegen zur Rutschpartie werden. Aber wer ist für das Laubfegen zuständig? Nur manchmal der Mieter selbst.

Wenn man mit den Füßen durch herabfallende herbstlich gefärbte Blätter spaziert und diese aufwirbelt, hat dies durchaus etwas Schönes und gehört zu dieser Jahreszeit dazu. Wenn es sich jedoch nicht um einen Waldweg, sondern um den Gehweg handelt, geht es schnell um die Frage, wer verpflichtet ist, das Laub aus Sicherheitsgründen zu entfernen.

Laub fegen: Nur Pflicht, wenn es im Mietvertrag steht

Ein Gehweg auf dem ein zusammengekehrter Laubhaufen liegt, ein Besen lehnt am Baum daneben
Ein Blick in den Mietvertrag klärt, wer die Räumpflicht für Laub auf dem Gehweg hat. © Shotshop/Imago

Grundsätzlich stehen die Gemeinden in der Pflicht, für eine gefahrlose Nutzung der Straßen und Gehwege zu sorgen, dies schließt auch die Räumpflicht von Laub mit ein. Wie die ERGO Versicherung berichtet, können die Gemeinden diese Aufgabe jedoch per Satzung an die Hauseigentümer weitergeben – und diese wiederum an die Mieter.

Ob man als Mieter dann tatsächlich verpflichtet ist, vor der eigenen Türe zu kehren, kann man dem Mietvertrag oder der Hausordnung entnehmen. Ist die Pflicht zum Laubfegen dort nicht genannt, muss sich der Vermieter selbst darum kümmern, indem er beispielsweise einen Dienstleister dafür beauftragt, den die Mieter meist über die Nebenkosten zahlen müssen.

Regeln zur Räumpflicht sind in Bundesländern unterschiedlich

Wenn Sie jedoch feststellen, dass Sie für die Säuberung des Gehwegs zuständig sind, sollten Sie laut Focus Online außerdem folgende Punkte beachten:

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Mit Laubfegen loslegen muss man spätestens, wenn man eine geschlossene Blätterdecke sieht oder wenn nach Frost oder Regen Rutschgefahr besteht. Wer das Laub nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Und wenn jemand ausrutscht, kann es ebenfalls teuer werden.

Wer sich über das heruntergefallene Laub von den Bäumen des Nachbarn ärgert, der sollte sich am besten über eine sogenannte Laubrente informieren.

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