Laub fegen: Nur dann verpflichtend, wenn es der Mietvertrag sagt
Im Herbst können nasse Blätter auf Gehwegen zur Rutschpartie werden. Aber wer ist für das Laubfegen zuständig? Nur manchmal der Mieter selbst.
Wenn man mit den Füßen durch herabfallende herbstlich gefärbte Blätter spaziert und diese aufwirbelt, hat dies durchaus etwas Schönes und gehört zu dieser Jahreszeit dazu. Wenn es sich jedoch nicht um einen Waldweg, sondern um den Gehweg handelt, geht es schnell um die Frage, wer verpflichtet ist, das Laub aus Sicherheitsgründen zu entfernen.
Laub fegen: Nur Pflicht, wenn es im Mietvertrag steht

Grundsätzlich stehen die Gemeinden in der Pflicht, für eine gefahrlose Nutzung der Straßen und Gehwege zu sorgen, dies schließt auch die Räumpflicht von Laub mit ein. Wie die ERGO Versicherung berichtet, können die Gemeinden diese Aufgabe jedoch per Satzung an die Hauseigentümer weitergeben – und diese wiederum an die Mieter.
Ob man als Mieter dann tatsächlich verpflichtet ist, vor der eigenen Türe zu kehren, kann man dem Mietvertrag oder der Hausordnung entnehmen. Ist die Pflicht zum Laubfegen dort nicht genannt, muss sich der Vermieter selbst darum kümmern, indem er beispielsweise einen Dienstleister dafür beauftragt, den die Mieter meist über die Nebenkosten zahlen müssen.
Regeln zur Räumpflicht sind in Bundesländern unterschiedlich
Wenn Sie jedoch feststellen, dass Sie für die Säuberung des Gehwegs zuständig sind, sollten Sie laut Focus Online außerdem folgende Punkte beachten:
- Die Regeln zur Räumpflicht sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Meist muss dies werktags zwischen 7 und 20 Uhr, am Wochenende ab 9 Uhr erfolgen.
- Laubbläser darf man werktags nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr benutzen. Da diese jedoch nicht sehr tierfreundlich sind, sollte man besser darauf verzichten.
- Zusammenkehren allein reicht nicht, auch Gullys sind tabu – das Laub muss weg. Das Verbrennen von Blättern oder deren Entsorgung im Wald ist in der Regel verboten. Große Mengen kann man am Wertstoffhof der Gemeinde abgeben. Wenn Sie im Garten jedoch genügend Platz und Möglichkeiten haben, können Sie das Laub dort sinnvoll weiterverwerten.
- Wenn man im Urlaub ist, muss man sich um eine Vertretung kümmern.
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Mit Laubfegen loslegen muss man spätestens, wenn man eine geschlossene Blätterdecke sieht oder wenn nach Frost oder Regen Rutschgefahr besteht. Wer das Laub nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Und wenn jemand ausrutscht, kann es ebenfalls teuer werden.
Wer sich über das heruntergefallene Laub von den Bäumen des Nachbarn ärgert, der sollte sich am besten über eine sogenannte Laubrente informieren.