Mit Corona infiziert: Symptome, Verlauf, Quarantäne – was man wissen sollte

Die Corona-Fälle in NRW nehmen täglich zu. Der Überblick zeigt, was man über Symptome, Ansteckungsfähigkeit, Quarantäne und Regeln am Arbeitsplatz wissen muss.
Köln – Die Corona-Zahlen in Nordrhein-Westfalen* sind durch die Verbreitung der Virus-Variante Omikron weiter in die Höhe geschossen. Im gesamten Bundesland liegt die Inzidenz aktuell bei über 600, in drei Städten hat der Wert sogar schon die 1000er-Marke geknackt. So viele Infektionsfälle hatte es in NRW während der Corona-Pandemie noch nie gegeben. Ein Überblick zeigt, welche Quarantäne-Regeln aktuell gelten, welche Symptome auf eine Infektion hindeuten, wann man als besonders ansteckend gilt und was Arbeitnehmer wissen müssen, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.
Corona: Wer muss in Quarantäne?
- Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus positiv ausgefallen ist
- Angehörige, die im selben Haushalt leben, wie die positiv getestete Person
- Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder Personen, die per Schnelltest positiv getestet wurden und auf ihr PCR-Testergebnis warten
Corona-Infektion: Wann könnte eine Quarantäne angeordnet werden?
Über die Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, aber nicht im selben Haushalt zu leben, entscheidet die kommunale Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes. Denkbar ist die Anordnung der Quarantäne-Pflicht bei folgenden Situationen:
- Wenn ein mindestens 10-minütiger enger Kontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, bestand und keine Maske getragen wurde
- Wenn die Person sich mit einer infizierten Person über einen längeren Zeitraum in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufhielt
- Hinweis: Auch wenn eine Quarantäne nicht angeordnet wird, haben Kontaktpersonen sich für 10 Tage nach dem Kontakt bestmöglich abzusondern.
Coronavirus: Diese Menschen sind von der Quarantäne-Pflicht befreit
Wer nicht mit einem Corona-Infizierten in einem Haushalt lebt oder Kontaktperson ist, muss nicht unbedingt in Quarantäne. Unter folgenden Voraussetzungen sind diese Personen von der Quarantäne-Pflicht befreit:
- Wenn die Haushaltsangehörigen oder Kontaktpersonen über eine dritte Impfung (Booster-Impfung) verfügen
- Wenn sie sowohl geimpft als auch genesen sind
- Wenn sie zweimal geimpft sind, wobei dies nur zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung gilt
- Wenn sie genesen sind, wobei dies nur zwischen dem 28. und 90. Tag nach dem positiven Test gilt
- Hinweis: Treten Krankheitssymptome auf, sind diese Personen dazu verpflichtet, sich zu isolieren und eine Testung durchführen zu lassen
Corona-Infektion: Wie lange dauert die Quarantäne? Wann kann ich mich freitesten?
Die Isolierung oder auch Quarantäne bei Infizierten und deren Kontaktpersonen dauert grundsätzlich 10 Tage. Nach sieben Tagen kann man die Quarantäne jedoch mit einem negativen Schnelltest oder einem negativen PCR-Test beendet werden, wenn in den vorangegangenen 48 Stunden keine Symptome vorlagen, so das Land NRW. Für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test notwendig. Bei Kita-Kindern und Schülern kann die Quarantäne mit einem negativen Test auch auf fünf Tage verkürzt werden.
Corona-Infektion: Auf welche Symptome ist zu achten?
- Husten
- Fieber
- Schnupfen
- Halsschmerzen
- Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
Besonders häufig leiden Infizierte unter Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen oder einer Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns. Je nach Einzelfall fallen die Symptome jedoch unterschiedlich aus. Auch kann dies von den Virusvarianten abhängen. Laut dem RKI wurden von den Omikron-Infizierten zum Beispiel besonders häufig Symptome wie Schnupfen, Husten und Halsschmerzen genannt. Außerdem ist zu beachten, dass es auch Infizierte gibt, die gar keine Symptome haben.
Corona-Infektion: Symptome treten auf – was ist zu tun?
Wer Atemwegserkrankungen hat, sollte zu Hause zu bleiben und sich telefonisch beraten zu lassen. Dies ist bei Hausarztpraxen, Fieberambulanzen und unter der bundesweiten Rufnummer 116117 des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland möglich. Zudem sollten sich Betroffene testen lassen und den ärztlichen Anweisungen folgen. „Sollte sich der Zustand während der ersten Woche einer akuten Atemwegserkrankung nicht verbessern oder sich verschlechtern, wenden Sie sich unbedingt an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin“, so das RKI.
Corona-Infektion: Was ist über den Verlauf der Krankheit bekannt?
Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen über den „typischen“ Verlauf einer Corona-Infektion machen, da die Krankheit bei vielen Menschen sehr unterschiedlich verläuft. So haben manche Infizierte zum Beispiel Symptome, wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber, andere haben wiederum gar keine dieser Anzeichen und fühlen sich nach wie vor fit. Schwere Krankheitsverläufe treten besonders häufig unter anderem bei älteren Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Raucherinnen und Rauchern auf. Jedoch waren auch jüngere Menschen und Personen ohne Vorerkrankungen schon von schweren Krankheitsverläufen betroffen.
Coronavirus: Wann ist man ansteckend?
Der genaue Zeitraum, in dem Ansteckungsfähigkeit besteht, ist laut RKI nicht eindeutig definiert. Es gilt jedoch als sicher, dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit kurz vor und nach Symptombeginn am größten ist. Zudem erfolgt ein erheblicher Teil von Übertragungen bereits vor dem Auftreten erster Symptome. In diesem Zusammenhang ist auch die Inkubationszeit – also die Dauer von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung (erste Symptome) wichtig. Nach Angaben des RKI beträgt dieser Zeitraum bis zu 14 Tage, im Schnitt jedoch 4 bis 6 Tage. Je nach Virusvariante kann die Zeitspanne jedoch unterschiedlich ausfallen.
Welche Corona-Regeln gelten am Arbeitsplatz?
Aktuell kann man sich so gut wie überall infizieren – im Restaurant, im Fitnessstudio, beim Essen mit Freunden oder am Arbeitsplatz. Wer kann, sollte deshalb im Homeoffice arbeiten. Wer ins Büro geht, sollte jedoch zumindest folgende Regeln beachten:
- Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Das Schnelltestergebnis ist 24 Stunden gültig, das PCR-Testergebnis 48 Stunden.
- Das Testergebnis muss digital oder schriftlich vorliegen
- Testungen bei der Arbeit sind unter Aufsicht möglich
- Ein Selbsttest reicht nicht aus
- Quelle: Land NRW
Übrigens: Weitere Corona-Regeln in NRW* zeigt 24RHEIN in einer Übersicht. Diese gelten zunächst bis zum 9. Februar 2022.
NRW: Nachfrage nach Corona-Tests steigt – wann bekommt man den Test gratis?
- Mindestens einmal pro Woche haben alle Bürger einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, auch Bürgertest genannt
- Wer eine rote Warn-App hat oder Kontaktperson ist, hat ebenfalls Anspruch auf einen kostenlosen Test. Manche Teststellen bieten in diesem Fall auch einen kostenlosen PCR-Test an, dies ist aber je nach Testzentrum unterschiedlich
In ganz NRW sind die Zahlen aktuell enorm gestiegen – die Nachfrage nach Corona-Tests ist hoch. Unter anderem, weil die Corona-App immer häufiger rote Warnmeldungen anzeigen* oder weil man von Infizierten als Kontaktperson angegeben wurde. Diese Personen haben übrigens generell einen Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test, jedoch muss dies nicht unbedingt ein PCR-Test sein. Weil die PCR-Tests erst im Labor untersucht werden müssen, sind viele Labore aktuell an ihrer Belastungsgrenze. Der Apothekerverband Nordrhein forderte deshalb nun ein Ende der PCR-Testpflicht*.
Coronavirus NRW: Städte Krefeld, Wuppertal und Solingen haben 1000er-Inzidenz geknackt
Inwiefern die Inzidenz weiter ansteigt, bleibt abzuwarten. Aktuell liegen die Werte in NRW in den Städten Krefeld*, Solingen* und Bonn* sogar über 1000 (Stand: 20. Januar 2022). (nb) *24RHEIN ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA