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Masern-Impfpflicht: Kinder können von Kita-Besuch ausgeschlossen werden

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Von: Hannah Decke

Ab Sonntag (31. Juli) gilt die uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern. Die Impfung muss jetzt in Kitas und Schulen nachgewiesen werden - sonst drohen Konsequenzen.

Hamm - Weniger als 95 Prozent der deutschen Bevölkerung sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegen Masern geimpft. Diese Impfquote muss laut Experten aber erreicht werden, um die ansteckende Krankheit zu eliminieren. Die niedrige Immunität in der Bevölkerung führt immer wieder zu Masernausbrüchen. Mit der Einführung der Masern-Impfpflicht am 1. März 2020 soll dem entgegengewirkt werden. Jetzt tritt die Regelung uneingeschränkt in Kraft - mit Folgen für ungeimpfte Kinder.

LandDeutschland
HauptstadtBerlin
Bevölkerung83.237.124

Masern-Impfpflicht ab 31. Juli uneingeschränkt - Nachweis erforderlich

Die Masern-Impfpflicht gilt für Kinder in Kitas und Schulen, aber auch für Erzieher, Lehrer, Tageseltern und medizinisches Personal, berichtet wa.de. Vorausgesetzt, die Personen sind nach 1970 geboren. Der Bundestag hatte die Impfpflicht bereits 2019 beschlossen. 

Im Masernschutzgesetz ist verankert, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Schule oder Kita einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen müssen. Seit dem 1. März 2020 greift die Impfpflicht für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen.

In einer zweiten Stufe müssen nun bis zum 31. Juli auch für Jungen und Mädchen Impfnachweise - oder bei Genesung von Masern ärztliche Atteste - vorgelegt werden, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Die Frist, die auch für Personal gilt, sollte eigentlich im August 2021 enden. Sie war dann aber wegen der Corona-Pandemie zweimal verlängert worden.

Masern-Impfpflicht: Kinder können von Kita-Besuch ausgeschlossen werden - Bußgeld in Schulen

Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden. An Schulen geht dies wegen der Schulpflicht nicht. Verhängt werden können am Ende auch Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Der Nachweis für eine Immunisierung kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches Attest erbracht werden.

„In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sollen vor allem Personen geschützt werden, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen“, heißt es seitens des Bundesgesundheitsministeriums.

Masern in Deutschland: Hohe Impflücken bei jungen Erwachsenen

Ende 2021 lag die Impfquote bei Kindern, die im Jahr 2018 geboren worden sind, nur bei 75,6 Prozent. Hohe Impflücken gibt es laut BMG vor allem auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. „Das Risiko, dass eine Masern-Infektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt, ist bei Kindern unter fünf Jahren und bei Erwachsenen über 20 Jahren erhöht“, so das BMG.

Schon vor dem Streit über eine Corona-Impfpflicht, die letztlich nur für Pflegeberufe eingeführt wurde, war über die Impfpflicht bei Masern heftig diskutiert worden. Im Mai 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag von Impfgegnern ab, die Masernimpfpflicht für Kinder in Kitas und Kindergärten aufzuheben. Damit scheiterten mehrere Eltern, die ihre einjährigen Kinder auch ohne Impfung in einer Kita beziehungsweise von einer Tagesmutter betreuen lassen wollen.

Übrigens: Über die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird aktuell wieder diskutiert: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann äußerte Zweifel an der Impfpflicht in der Pflege.

Stiko-Empfehlung zur Masern-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern für alle, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.

Masern sind eine hochansteckende, fieberhafte Virus-Erkrankung. Die Verläufe der Infektion können langwierig werden und zu schweren Komplikationen führen. (mit KNA-Material)

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